erklärung zur gesonderten und einheitlichen feststellung

21. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
ip464293-66
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
erklärung zur gesonderten und einheitlichen feststellung

hallo liebe steuerzahler,
2 geschwister sind zusammen eigentümer einer etw.
der eine bewohnt die wohnung, der andere überlässt ihm seinen anteil entweder kostenfrei oder gegen eine geringe miete.
1. muss in diesem fall die obige erklärung erstellt werden?
2. wie und ggf. wo werden die die ausgaben nach § 35a (handwerkerleistungen, haushaltsnahe dienstleistungen) geltend gemacht?
die eingeschränkte absetzbarkeit der übrigen kosten beim "vermieter" ist bekannt.
danke und noch einen schönen sonntag

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4847 Beiträge, 1171x hilfreich)

Bei einer kostenlosen Überlassung nicht, da ja keine Einkünfte erzielt werden.
Bei einer geringen Miete (<66% der ortsüblichen) sind die Werbungskosten nur anteilig abziehbar.

Die Steuerermäßigung wäre in der Steuererklärung des Bewohners anzugeben.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.865 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen