erbrecht bei voll- und halbgeschwister

14. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
scara
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
erbrecht bei voll- und halbgeschwister

Hallo, in meinem Freundeskreis ist zur Zeit folgende Situation, die unter den Beteiligten leider zu heftigen Diskussionen und Streitgesprächen führt:

Der Verstorbene hat einen Vollbruder und mehrere Halbgeschwister. Er war ledig und kinderlos. Die Eltern, bzw. die gemeinsame Mutter sind ebenfalls verstorben. Es stellen sich hier 2 Fragen.

Frage 1: Sind die Halbgeschwister zu gleichen Teilen wie der Vollbruder erbberechtigt? Und wenn nicht, wie wird es aufgeteilt?

Frage 2: Wenn eines der Halbgeschwister auf sein Erbe verzichtet, geht dieser Anteil ganz auf den Vollbruder über oder wird er anteilsmäßig unter allen aufgeteilt?

Für Eure wohlmöglich helfenden bzw klärenden Antworten danke ich vielmals im voraus. LG Scara

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Kanzlei für Erbrecht


ERBRECHT VON A-Z
Halbgeschwister

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Erben Halbgeschwister weniger als Vollgeschwister ?
Ja, wenn kein Testament vorhanden ist und die gesetzliche Erbfolge gilt, erben Halbgeschwister immer weniger als Vollgeschwister. Halbgeschwister sind aber nur dann zu gesetzlichen Erben berufen, wenn der Erblasser ohne Kinder verstorben ist. Hat der Erblasser Voll- und Halbgeschwister hinterlassen, tritt eine Aufteilung nach Linien ein, und zwar nach Vater- und Mutterseite. An die Stelle des (vorverstorbenen) Vaters oder der (vorverstorbenen) Mutter treten dabei nur die Abkömmlinge, die mit Vater oder Mutter verwandt sind. Die vollbürtigen Geschwister treten an die Stelle beider Eltern, die halbbürtigen (oder deren Abkömmlinge) nur an die Stelle des Elternteils, den sie mit dem Erblasser gemeinsam haben.

Beispiel: Hatten die Eltern außer dem Erblasser noch zwei gemeinsame Töchter und der Vater noch einen Sohn aus erster Ehe, erben die zwei Schwestern des Erblassers die Hälfte der Mutter zu gleichen Teilen, also jede 1/4 = 3/12. Hinzu kommt von der Vaterhälfte ein Drittel, da der Vater ja drei Abkömmlinge hat, also für jede 1/6 = 2/12. Die Schwestern erben nach der Mutter je 3/12 und nach dem Vater je 2/12 = insgesamt 5/12. Der Halbbruder erbt zu 1/6 = 2/12, weil er nicht an die Stelle der Mutter tritt sondern nur an der Vaterhälfte teilhat. Die Vaterhälfte geht auf die drei Kinder (zwei Töchter, ein Sohn) zu gleichen Teilen, so dass jedes Kind nach dem Vater 1/6 bekommt.
http://www.ruby-erbrecht.de/webEdition/we_cmd.php?we_cmd[0]=show&we_cmd[1]=1469&we_cmd[4]=202&dir_no=675

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
scara
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank, das hat sehr weitergeholfen.

PS: Toll wie schnell eine Antwort kam.

2x Hilfreiche Antwort

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