eos saf forderungsmanagement - telekom

19. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
maggie801
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
eos saf forderungsmanagement - telekom

hallo. Was tue ich, wenn ich fälschliche Forderungen des "eos saf forderungsmanagements" bereits teilweise beglichen habe?
Muss ich Strafanzeige stellen, um die bereits getätigten Zahlungen einklagen zu können?

-- Editier von maggie801 am 19.08.2015 12:50

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Was bedeutet denn "fälschlicherweise"? Sprich: Wie liegt der Fall bei dir?
Hast du irgendwas unterschrieben und so die Schuld anerkannt?

-- Editiert von mepeisen am 19.08.2015 14:01

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