hallo. Was tue ich, wenn ich fälschliche Forderungen des "eos saf forderungsmanagements" bereits teilweise beglichen habe?
Muss ich Strafanzeige stellen, um die bereits getätigten Zahlungen einklagen zu können?
-- Editier von maggie801 am 19.08.2015 12:50
eos saf forderungsmanagement - telekom
19. August 2015
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Frage vom 19. August 2015 | 12:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
eos saf forderungsmanagement - telekom
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#1
Antwort vom 19. August 2015 | 14:01
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Was bedeutet denn "fälschlicherweise"? Sprich: Wie liegt der Fall bei dir?
Hast du irgendwas unterschrieben und so die Schuld anerkannt?
-- Editiert von mepeisen am 19.08.2015 14:01
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