einreise in die usa trotz strafverfahren

19. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
diamondxs
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
einreise in die usa trotz strafverfahren

Hallo mich würde mal interessieren ob ich in die staaten einreisen darf wenn ich in deutschland noch ein laufendes strafverfahren habe.
habe bereits vor fünf jahren ein usa visum erhalten weil ich dieses beantragen musste da ich zu dem zeitpunkt vorbestraft war.
muss ich nun wieder irgendwas beantragen oder ist das laufende verfahren nicht rellevant? mein usa visum ist noch bis 2013 gültig.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Internationalen Recht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internationalen Recht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Das Einreiseverfahren wurde umgestellt. Bitte informiere dich über die aktuellen Bedingungen und beabtrage die Reiseerlaubnis - gibt dir klare Aussage zur Einreise.
Hier
https://esta.cbp.dhs.gov eine "elektronische Reiseerlaubnis" beantragen. Pflicht sind die Angaben ab dem 12. Januar für alle Reisen per Flugzeug oder Schiff.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1269 Beiträge, 211x hilfreich)

Das Registrierungsverfahren gilt aber (meines wissens nach) nur fuer Reisende ohne Visum, also solche, die am Visa Waiver Program teilnehmen. Diamond hat aber ein Visum.

@Diamond, du kannst dein Visum weiterhin benutzen, da es noch gueltig ist.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Das scheint mir falsch. Jedenfalls interpretiere ich die Infos dazu so. Zitat:
ESTA jetzt erforderlich

Ab dem 12. Janaur 2009 müssen alle Staats­angehörigen von VWP-Ländern, die zeitweilig aus geschäftlichen oder privaten Gründen in die Vereinigten Staaten reisen, vor Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in die Vereinigten Staaten eine ESTA-Genehmigung beantragen.

Quelle: http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/esta.html

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/UsaVereinigteStaaten/Sicherheitshinweise.html

Vor allen Dingen gilt immer das letzte Wort des Einreisebeamten! Die Aussicht einreisen zu können klärt am besten ESTA. Daher mein Rat ESTA durchzuspielen und Ergebnis abwarten. Wenn ESTA keine Einreise erlaubt, dann läßt das auch der Beamte bei Einreise nicht zu.
Das Visum nützt dann auch nichts.

-- Editiert von Seufz am 22.02.2009 15:39

-- Editiert von Seufz am 22.02.2009 15:40

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
diamondxs
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Also laut amerikanischer botschaft müssen sich nur leute bei esta registrieren die kein visum besitzen!

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Das zwefel ich auch gar nicht an - es geht nur um das Einreiseverfahren an sich. Liegt etwas gegen TE vor, dann kommt er auch mit Visum nicht rein. Über ESTA kann er selbst seine Chance besser prüfen und das ist das erwünschte Verfahren seitens der USA. Daher stellt man auch ESTA als einzigste Einreiseerlaubnis dar. Ich habe auch noch ein altes Visum. Uns wurde aber in der (US-)Firma ESTA nahegelegt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1269 Beiträge, 211x hilfreich)

Fact sheet:
http://www.cbp.gov/linkhandler/cgov/newsroom/fact_sheets/travel/fact_sheets/esta_german.ctt/esta_german.pdf

ESTA gilt definitiv nur fuer Leute, die ohne Visum reisen. Ob Visum-Inhaber das trotzdem freiwillig ausfuellen, bleibt ihnen ueberlassen - aber warum sollten Sie? Schon gar, wenn dadurch eventuell schlafende Hunde geweckt werden?

TE hat ein gueltiges Visum und mit dem wuerde ich an seiner Stelle reisen. Fertig.
Ich halte das Risiko, dass er nicht reingelassen wird fuer verschwindend gering (eben so gering wie bei allen anderen Visa-reisenden: denn ein Visum gibt einem nie die 100% Garantie, reingelassen zu werden).

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1269 Beiträge, 211x hilfreich)

hier nochmal der offizielle Text aus dem Fact-Sheet zum Thema ESTA und Visum:

Ich bin im Besitz eines gültigen Visums. Muss ich auch einen
Antrag auf Reisegenehmigung über ESTA stellen?
Nein. Wenn Sie im Besitz eines gültigen Visums sind, dürfen
Sie mit diesem Visum – solange es gültig ist und zu dem
Zweck, wofür es ausgestellt wurde - in die Vereinigten Staaten
einreisen. Sie brauchen keinen Reisegenehmigungsantrag über
ESTA einzureichen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
diamondxs
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Na dann werde ich mal mein glück versuchen. danke nochmal für die beiträge. gruss diamondxs

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen