einigungsgebühren an inkassofirma?

28. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
sushii2006
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
einigungsgebühren an inkassofirma?

hallo zusammen,

folgendes problem:

ich hatte eine ratenvereinbarung mit einem inkassobüro und diese regelmäßig per dauerauftrag eingehalten, bis auf einmal (im märz) was mir leider gar nicht aufgefallen war.

darauf hin wurde mir die vereinbarung gekündigt. nach einem anruf wurde die vereinbarung wieder in kraft gesetzt, aber auf der zahlungsübersicht tauchen plötzlich einigungsgebühren auf. nach einem anruf wurde mir gesagt, daß das wegen der "neuen" ratenvereinbarung ist.

ich hab schon bißchen im internet rumgestöbert. meiner meinung nach fallen die einigungsgebühren doch nur bei anwälten an. inkassounternehmen rechnen doch nicht nach der anwaltsgebühr ab.

muß ich die zahlen oder nicht?

danke für eure hilfe

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Post vom Inkassobüro?

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14 Antworten
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#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde die Einigungsgebühr nicht zahlen !
Zahlungen Immer (!)= zweckgebunden zur Verrechnung mit der HF tätigen
Verlink die Aufstellung doch mal hier !!
(Namen schwärzen bzw abdecken)

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#2
 Von 
Baxie
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 29x hilfreich)

Mein Reden ......;)

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"Recht in Deutschland zu haben, heißt nicht gleich Recht in Deutschland zu bekommen!"

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#3
 Von 
sushii2006
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

hier mal die schreiben von der inkassofirma






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edit:
ich habe eben nochmal im web gestöbert und habe dazu ein interessantes urteil gefunden. der sachverhalt trifft zwar nicht auf mich zu, wenn ihr aber zum ende scrollt, im vorletzten abschnitt geht es genau um meine sache. wenn ich das richtig verstehe, muß ich die einigungsgebühr nicht zahlen.

ich bin am überlegen, ob ich denen jetzt ein entsprechendes schreiben schicke und mich auf dieses urteil beziehe und um stornierung dieser kosten bitte

-- Editiert am 30.06.2010 11:35

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#4
 Von 
sushii2006
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

eben gesehen, das wird ja nur klein angezeigt, deshalb hier nochmal die links

http://www.bilderhoster.net/img.php?id=s66zwx6t.jpg
http://www.bilderhoster.net/img.php?id=p5cl8t5g.jpg


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#5
 Von 
sushii2006
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)


eben gesehen, das wird ja nur klein angezeigt, deshalb hier nochmal die links

http://www.bilderhoster.net/img.php?id=s66zwx6t.jpg
http://www.bilderhoster.net/img.php?id=p5cl8t5g.jpg


irgendwie heute nicht mein tag. hier auch noch der link zu dem urteil... sorry

http://www.f-sb.de/service_ratgeber/rechtspr/allgem/inkassokostenfuervergleich.htm




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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
ich bin am überlegen, ob ich denen jetzt ein entsprechendes schreiben schicke und mich auf dieses urteil beziehe und um stornierung dieser kosten bitte

Diese Kosten stehen nur auf dem Papier

Nochmal nachgefragt :
Forderung ist tituliert ?

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#7
 Von 
sushii2006
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ja die forderung ist tituliert, ist auch ok, will das zahlen und aus der welt haben, aber sollen alle nur das geld bekommen, was ihnen zusteht

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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Von wann ist der Titel ?
Laufen weitere Beitreibungsmaßnahmen ?
Wie sieht Deine Schufa aus ?
Hintergrund meiner Frage : Je schlechter die Schufa desto Vergleichsbereiter die Gegenseite !

Ansonsten würde ich Zahlungen nur zweckgbunden tätigen !!
Verwendungszweck im Überweisungasträger : Verrechnung mit Titel
Dann kann der Inkassoladen nicht mit den Einigungsgebühren verrechnen



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#9
 Von 
Baxie
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 29x hilfreich)

Man könnte meinen du hattest Probleme mit der Allianz Versicherung upps. darf man das überhaupt schreiben hier bei der Werbung? :grins:

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"Recht in Deutschland zu haben, heißt nicht gleich Recht in Deutschland zu bekommen!"

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#10
 Von 
sushii2006
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Man könnte meinen du hattest Probleme mit der Allianz Versicherung upps. darf man das überhaupt schreiben hier bei der Werbung?



ne, ist ne alte quelle sache

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#11
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Hallo,

Im vorgerichtlichen Bereich kann es wohl kaum Zweifel geben, dass die Anerkennung einer Forderung seitens des Schuldners und die Gewährung von Raten durch den Gläubiger, gegenseitiges Nachgeben bedeutet, zumal wenn vorher Streit über die Forderungshöhe bestand. Wird ein Gläubiger dabei durch einen Rechtsanwalt vertreten, so kann der eine Einigungsgebühr berechnen. Der Schuldner ist verpflichtet, dem Gläubiger diese Gebühr als Verzugsschaden zu erstatten. Hingegen ist oft strittig, wie sich das bei titulierten Forderungen verhält, denn hier ist ja der Gläubigeranspruch rechtskräftig festgestellt und die Ratenzahlungsvereinbarung beseitigt weder einen Streit noch eine Ungewissheit der Vertragschließenden über ein Rechtsverhältnis.

lg

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

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#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ist lt Post kein RA sondern nur ein Inkassoladen

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#13
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

@thehellion

quote:
kein RA sondern nur ein Inkassoladen

Darum geht es nicht , sondern
quote:
ja die forderung ist tituliert,


lg



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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

-- Editiert am 02.07.2010 04:18

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#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
a die forderung ist tituliert,

Klar
Das Inkasso will aber zusätzlich diese Gebühren
Ergo :
Zahlungen künftig zweckgebunden damit der Inkassoladen nur mit dem Titel verrechnen darf


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