eingetragene erben im Grundbuch melden sich nicht

28. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
michael_bo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)
eingetragene erben im Grundbuch melden sich nicht

Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Da ist eine Wohnung die ich kaufen möchte, allerdings sind im Grundbuch 3 Personen die diese Wohnung geerbt haben.
Die Frau die die Erbschulden beglichen hat und die Wohnung verkaufen will erreicht aber die beiden anderen Erben nicht.
Diese haben nichts von den Schulden bezahlt stehen aber dennoch im Grundbuch der Wohnung. Somit denke ich haben diese auch kein Recht auf die Wohnung wenn diese die Schulden bei der Frau nicht begleichen. Das Problem an der Sache ist nun dies das ich die Wohnung ja nicht kaufen kann solange die anderen beiden noch im Grundbuch stehen und diese besagten 2 melden sich nicht sind also "verschollen", so wie ich das verstanden habe schon seit 2 Jahren.
Besteht eine Möglichkeit diese ohne deren Einwilligung aus dem Grundbuch streichen zu lassen? Die Schulden die beglichen werden müssten gehen über den Verkehrswert der Wohnung hinaus, daher auch nich rentabel für diese das überhaupt zu machen.
DIe arme Frau muss also die wohnungskosten schon so lange tragen und kann sie nicht verkaufen.
Da muss es doch eine lösung geben.

MfG

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

Woran scheitert es denn, dass die Frau die beiden anderen Erben nicht erreichen kann?

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
michael_bo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

die beiden antworten einfach nicht gehen ihr einfach aus dem weg sie weiß auch nich was sie machen soll.
Ich mein die kosten die die wohnung nun seit einigen Jahren aufwirft werden ja auch NUR von ihr bezahlt.
Die beiden haben auf Ihr Erbe bestanden aber als Sie hörten das da Schulden vererbt wurden haben die sich einfahc aus dem Staub gemacht.
Und die Gläubiger haben sich die Schulden dann von der 3. Person geholt die Frau die halt die Wohnug verkaufen will.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

...Da muss es doch eine lösung geben...
Die gibt es aber so nicht. Du kannst nur kaufen, wenn alle Eigentümer damit einverstanden sind und den notariellen Vertrag unterschreiben. Diese können dazu nicht gezwungen werden!

Jeder Eigentümer kann allerdings die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen. Dann wird die gesamte Wohnung versteigert.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
michael_bo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

Ok vielen dank für die Informationen.
Eine Versteigerung bringt mir in dem sinne auch nichts.
Da kann man sich mal wieder beim deutschen Recht bedanken das solche "arschlöcher" wie die beiden anderen Grundbuchbesitzern der Frau die alle schulden bezahlen musste das Leben schwer machen.
Ich für meinen Teil werde noch ein Monat warten und wenn sich dann nix tut muss ich mich nach einer anderen Wohnung umsehen.


Vielen Dank nochmals für die schnelle Hilfe.

MfG

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
michael_bo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

postest du auch hilfreiche sachen? ich glaube nicht...
"...Da kann man sich mal wieder beim deutschen Recht bedanken ..."
tut mir leid aber es ist nunmal deutsches Gesetz das die das Erbe nicht antreten aber dennoch im Grundbuch stehen da darf ich mich dochwohl drüber aufregen...

was wird das hier sammelst du postings?...
dein 1. beitrag war ja auch 0 hilfreich

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

...tut mir leid aber es ist nunmal deutsches Gesetz das die das Erbe nicht antreten aber dennoch im Grundbuch stehen da darf ich mich dochwohl drüber aufregen...

In welchem Gesetz steht denn das?

Wenn die Erben im Grundbuch als Eigentümer vermerkt sind,haben sie auch das Erbe "angetreten".

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
michael_bo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

hmmm ja "angetreten" haben sie es wohl aber sind dann halt direkt abgehauen ohne sich wieder zu melden.
mit nicht angetreten mein ich ja das sie die Schulden etc einfach ignoriert haben und keinen cent davon bezahlt haben.

Wie wo was wirklich im Gesetz steht kann ich natürlich nicht sagen weil ich keine Ahnung davon hab deswegen frag ich hier ja nach

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Die eine Erbin hätte ja das Erbe ablehnen können. Zusätzlich hätten sich die Schuldner auch nur an alle 3 Erben wenden können und nich an eine. Diese ist aber Sache der Erben und wer weiß, was da wirklich vorgefallen ist.
Da hätte die Erbin halt besser informieren müssen (überschuldeter Nachlass).
Und warum nutzt dir die Versteigerung nichts? Vielleicht bekommst du die Wohnung dadurch noch günstiger.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
michael_bo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja gut das sie evtl was versäumt oder falsch gemacht hat weiß ich natürlich nicht das ist richtig.
Eine Versteigerung bringt mir nichts weil es soweit ich weiß immer dauert bis zum versteigerungstermin und ich brauch ne Wohnung so schnell wie möglich.
Günstiger wär schön aber der Preis is schon sehr angemessen.

Eine Möglichkeit den die Verkäuferin mir Vorgeschlagen hat ist vorerst einen Mietvertrag einzugehen indem ich das vorverkaufsrecht bekomme und die bezahlten Mietkosten vom Kaufpreis abgezogen werden.
Allerdings, so denke ich, besteht die Gefahr das ich dann viel Geld in die Renovierung stecke und dann doch nich kaufen kann und dann war alles für die Katz.

Alles in allem eine sehr verzwickte Angelegenheit.

Eine abschließende Frage an die die evtl schoneinmal solche Situationen erlebt haben:
Lohnt es sich auf eine Klärung zu warten oder kann sich sowas noch über Jahre hinwegziehen?

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

Eine Möglichkeit den die Verkäuferin mir Vorgeschlagen hat ist vorerst einen Mietvertrag einzugehen indem ich das vorverkaufsrecht bekomme und die bezahlten Mietkosten vom Kaufpreis abgezogen werden.

Dafür stellt sich das gleiche Problem, wie beim Verkauf. Weder kann Dir die Verkäuferin alleine das Haus vermieten, noch ist sie berechtigt, Dir ein Vorkaufsrecht auf das Haus alleine einzuräumen.

Wenn die Verkäuferin nicht in der Lage ist, die Sache mit den Miterben zu klären, dann solltest Du vom Kauf Abstand nehmen.

Rechtlich stehen der Verkäuferin zur Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber den Miterben ausreichend Mittel zur Verfügung. Ich kann nur annehmen, dass sie davor scheut, einen Anwalt einzuschalten und ihre Miterben zu verklagen. Wenn ich mit dieser Vermutung richtig liege, dann kann das zu einer endlosen Geschichte werden und ich kann Dir dann nur dringend davon abraten, die Sache weiter zu verfolgen.

1x Hilfreiche Antwort

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