einbruch in der wohnung
hallo,
mir ist in die wohnung eingebrochen wurden,
nur leider ist dabei auch das dritte paar wohnungsschlüssel geklaut wurden.
wer muss nun für die kosten des wechsels der haupteingangstürschlösser aufkommen??
der vermieter oder ich?
habe ich meine obhutspflicht verletzt,nur weil ich das dritte paar schlüssel in der wohnung gelassen habe?
ich denke nicht,den alle fenster und türen waren verschlossen.
wohne im 1.stock und die diebe sind ueber das regenabwasserrohr auf meinen balkon gestiegen und haben die balkontür aufgehebelt.
muss der vermieter nicht zahlen weil er seine sicherheitspflicht verletzt hat?
gruss
Alex.
von colognealex am 21.11.2008 19:59
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