einbauküche in mietwohnung, einbauherd kaputt. wer zahlt?
Hallo, Mal angenommen jemand mietet eine Wohnung, in der sich eine Einbauküche befindet (steht nicht im Mietvertrag aber im Protokoll). Nun ist plötzlich der Einbauherd, der schon ziemlich alt ist, defekt. Wer zahlt einen neuen, bzw. die Reparatur?
>einbauküche in mietwohnung, einbauherd kaputt. wer zahlt?
die einbauküche ist aber nicht im Mietvertrag aufgeführt, dies nennt die Vermieterin dieser Eigentumswohnung als Grund für die Verweigerung eines neuen Einbauherdes.
>einbauküche in mietwohnung, einbauherd kaputt. wer zahlt?
Die Vermieterin schrieb in ihrem Brief vor einigen Tagen: " Die Küche war drin und kann genutzt werden". Ist eine solche Begründung überhaupt rechtskräftig?
>einbauküche in mietwohnung, einbauherd kaputt. wer zahlt?
Hallo,entweder gehört die EBK zur Wohnung, dann ist der VM zuständig für die Reparatur, oder sie gehört Euch.Auch wenn sicherlich einige Vermieter hier wieder mal meinen werden, daß dieser Trick gut genug wäre, daß der VM sich aus der Verantwortung ziehen kann.Wohnung wurde so gemietet wie besichtigt.GrußMichael