Hallo,
Single, ein Zimmerwohnung bei den Eltern, zahle keine Miete, dafür Abfallgebühren und bin ordentlich dort auch gemeldet. Nun habe ich das dritte Jahr doppelte Haushaltsführung angegeben, dieses Jahr wird Mietvertrag und Nachweis der Mietzahlungen verlangt. Wie kann ich dennoch die doppelte Haushaltsführung druchbringen ? Habe ich eine Chance, eventuell durch Nießbrauch oder Angabe das e sich um eine Eigentumswohnung handelt ? Vielen Dank für die Hilfe
eigener Haustand
Haben Sie sich versteuert?
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Zunächst einmal hast Du hoffentlich doch keine Mietzahlungen geltend gemacht, die gar nicht geflossen sind?
Ansonsten wird ein "eigener Hausstand" verlangt. Das heißt, eine eigene Wohnung (genutzt aufgrund von Eigentum, Miete oder sonstigem Nutzungsrecht), in der man die Haushaltsführung im wesentlichen bestimmt. Mietvertrag ist also nur eine von mehreren Möglichkeiten.
Es reicht aber nicht
aus, wenn ein Alleinstehender in den Haushalt der Eltern quasi eingegliedert ist, also in deren Haus/Wohnung lediglich ein Zimmer bewohnt und sich an den Kosten beteiligt.
Es gibt bis 2003 für Alleinstehende auch noch die Möglichkeit einer "quasidoppelten Haushaltsführung" ohne einen echten eigenen Hausstand, die aber ab 2004 wegfällt. Eventuell hängt die Rückfrage des FA damit zusammen.
Hallo,
danke für die Nachricht. Ich habe keine Miete für den Nebenwohnsitz geltend gemacht, nur für den Hauptwohnsitz. Ich habe also sozusagen keine Chance dieses Jahr eine doppelte Haushaltsführung geltend zu machen ? Vielleicht durch Nießbrauch ?
Benötige immernoch Hilfe.
Danke
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Das hat wenig mit der Rechtsform zu tun, d.h. Eigentum, Miete oder Nießbrauch.
Ob ein eigener Haushalt besteht hängt vielmehr davon ab, wie zu Hause gewirtschaftet wird.
Wenn die z.B. die Verpflegung durch Deine Eltern erfolgt, spricht das z.B. gegen einen eigenen Hausstand.
Haupt- und Nebenwohnsitz sind eigentlich nur für das Melderecht wesentlich.
Aufwendungen (z.B. Miete) für den Zweitwohnsitz am Beschäftigungsort wegen doppelter Haushaltsführung kann man nur geltend machen, wenn am Heimat
wohnsitz ein eigener Hausstand existiert. Also eine eigene Wohnung, in der man "Herr im Haus" ist und die Haushaltsführung tatsächlich und finanziell im wesentlichen bestimmt.
Ein Zimmer im Haus der Eltern wird dafür nicht ausreichen, bei einer eigenen Einliegerwohnung o.ä. mag es anders aussehen.
Die letzten zwei Jahre ging jedoch die doppelte Haushaltsführung durch.
Ok angenommen ich bekomme die doppelte Haushaltsführung nicht, weil ich keinen *gesetzlichen* eigenen Haustand habe. Was kann ich dennoch geltend machen ?
Fahrtkosten zwischen Wohnung (Hauptwohnsitz) und Arbeitstätte ist klar, was ist mit dem Nebenwohnsitz geht das als Familienheimfahrten, ist da sbei den Werbungskosten (?) anzusetzen ?
Vielen, vielen Dank an Alle, die mir geantwortet haben.
Bis einschließlich 2003 gab es für Alleinstehende unter bestimmten Umständen auch die Sonderregelung mit der "quasidoppelten Haushaltsführung", die keinen eigenen Hausstand voraussetzte. Fällt ab 2004 weg.
Ansetzen kannst Du weiterhin Kosten für tatsächlich durchgeführte Fahrten zur Arbeitsstelle mit der entsprechenden Kilometerpauschale. Von der Wohnung am Beschäftigungsort aus immer, von der Heimatwohnung aus, wenn sich dort der Lebensmittelpunkt befindet.
Keine Kosten für die Wohnung am Arbeitsort, keine Familienheimfahrten (hier wäre der Kilometersatz aber sowieso derselbe wie bei Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte).
Vielen Dank Felix,
muß dennoch nochmal genau fragen, ob ich dich richtig verstanden habe.
Fahrtkosten:
Hauptwohnsitz-Arbeitsstätte wird logischerweise angegeben
Nebenwohnsitz Fahrt zur und zurück zur Arbeitsstätte geht auch ?
Oder grundsätzlich alle Familienheimfahrten, da Lebensmittelpunkt (Familie etc.) beim Nebenwohnsitz ?
Ich danke dir für deine Geduld mit mir :-)
Grüße Heike
Ich nehme mal an, der Hauptwohnsitz ist derjenige an der Arbeitsstelle. Fahrten von dort aus sind problemlos.
Fahrten zur Arbeitsstelle von einem anderen Wohnsitz aus (bzw. von der Arbeitsstelle zu diesem) kann man ebenfalls ansetzen, wenn dort der "Mittelpunkt der Lebensinteressen" ist und dieser Wohnsitz nicht nur gelegentlich aufgesucht wird.
Dieser besagte Mittelpunkt heißt, daß man dort seine Verwandten, Bekannten und Freunde hat und sich das private Leben im wesentlichen dort abspielt. Das ist nicht selten eine Frage der geschickten Argumentation.
Wesentlich ist auch, daß dieser Lebensmittelpunkt häufig genug aufgesucht wird, um das glaubhaft erscheinen zu lassen. Diese Zahl ergibt sich aus den Angaben in der Steuererklärung (ggf. können die Eltern das ja auch bestätigen). Bei Alleinstehenden sollte es problemlos sein, wenn man den Heimatwohnsitz mindestens zweimal im Monat aufsucht.
Mit "Familienheimfahrten" hat das eigentlich nichts zu tun, aber eine Fahrt von der Arbeitsstelle zur Heimatwohnung und zurück am Wochenende ist ja faktisch eigentlich dasselbe.
Yes, ich habe mir praktisch die Antwort selbst zum Schluß gegeben und hoffe damit richtig zu liegen.
Bei mir wollte ja das Finanzamt MIetvertrag und Überweisungen bezgl. doppelte Haushaltsführung. Ich habe keinen *eigenen Hausstand*, aber es gibt ja die quasi doppelte Haushaltsführung bis 2003 !!! Und hier lag mein Fehler, ich beziehe mich ja auf die Steuer 2003 und nicht 2004.
Dummmmmm, aber jetzt kann ich wieder ruhig schlafen !
Grüße und Danke an Alle, heute schicke ich meine Unterlagen weg.
Mein Vater hat mir sein Haus überschrieben, aber das Niesbrauchsrecht behalten (steht im Grundbuch). Ich bewohne eine in sich abgeschlossene Dachgeschosswohnung in diesem Haus. Nun habe ich einen neuen Job bekommen - viele Hundert km entfernt und werde dort eine Zweitwohnung nehmen. Ist es - damit das Finanzamt meine derzeitige Wohnung als eigenen Hausstand anerkennt - ausreichend, wenn zwischen meinem Vater und mir ein Vertrag besteht, in dem - wie in einem Mietvertrag - geregelt ist, dass ich die Wohnung nutzen darf (einschlließlich Angabe von Kündigungsfristen wie in einem Mietvertrag), er mir die Nebenkosten (Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Brandkasse etc.) in Rechnung stellt, jedoch keine Miete? Oder ist Voraussetzung, dass eine Miete größer Null vereinbart ist? Ich kenne dazu bereits eine Entscheidung des BFH vom 4.11.2003 zu einem vergleichbaren Fall. Der BFH hat geurteilt, dass es darauf ankommt, ob zwischen dem Single und dessen Eltern Einvernehmen bestand, dass der Single die Wohnung längerfristig bewohnen und drt einen Hausstand unterhalten durfte, der von ihm persönlich und finanziell getragen wurde. Was heißt "finanziell getragen" in diesem Zusammenhang? Wenn doch mein Vater gemäß Grundbucheintrag für die Instandhaltung des Gebäudes verantwortlich ist, solange er das Niesbrauchsrecht hat, trägt er dann nicht meinen Hausstand mit, wenn er von mir keine Miete verlagt, sondern nur den Ersatz der Nebenkosten, die die Instandhaltungskosten am Gebäude ja üblicherweise nicht umfassen?
Gibt es bereits ein Urteil, aus dem klipp und klar hervorgeht, wie eine vertragliche Beziehung zwischen Vater und Sohn gestaltet sein muss, damit das Finanzamt die Wohnung als eigenen Hausstand auch tatsächlich anerkennt?
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"Markus"
Für die Definition des eigenen Hausstandes ist weniger die Miete oder ein Mietvertrag als die Tragung der Haushaltskosten wichtig.
Wer trägt die Kosten für Verpflegung, Wäsche usw. Kochst Du selbst oder Deine Eltern usw.
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