eidesstattliche versicherung verjährung gibt es das ?

27. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
bubbi42
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 77x hilfreich)
eidesstattliche versicherung verjährung gibt es das ?

Nen bekannter von mir hatte mal vor etwa 4 Jahren eine eidesstattliche versicherung abgegeben , diese ist seid etwa 1 jahr aus der schufa gelöscht da die 3 Jahre herum waren.
Soweit mir bekannt ist kann der Gläubiger ja eine erneute abgabe der eidesstattliche versicherung verlangen.
Nun meine frage an euch , wie lange hat der Gläubiger nach ablauf der ersten eidesstattliche versicherung Zeit eine neue zu verlangen , gibt es da sowas wie verjährungen oder kann er jetzt die nächsten 26 jahre irgendwann mal ankommen ?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@bubbi42

das ist, wenn ich mich richtig erinnere, §903 zpo. aber @luda und andere kennen sich da besser aus. ich hab manchmal zahlendreher bei §§. danach muß der schuldner die ev erneut abgeben, wenn er vermögen erworben hat, der gläubiger muß das glaubhaft machen. dies betrifft aber nur den gläubiger, der die ev bereits verlangt hatte. ich weiß nicht, ob er, wenn andere gläubiger das verlangen, erneut die ev abgeben muß, m. e. aber schon



sunbee

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bubbi42
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 77x hilfreich)

Meine frage bezog sich nur auf einen gläubiger , mehr gab es bei meinem bekannten nicht.
Ich finde es nur komisch das sich 1 jahr nach ablauf der gläubiger noch nicht gemeldet hat um die erneute EV zu verlangen , deshlab meine frage hier.

37x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

3 jahre nach abgabe kann eine neue eV gefordert werden, allerdings legen viele rechtsanwälte nach abgabe der eV das mandat erst einmal nieder, so daß keine maßnahmen mehr erfolgen bis der gläubiger zufällig den titel wieder findet....

8x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bubbi42
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 77x hilfreich)

Gut ich nenne jetzt nen anderes beispiel.

Der bekannte hat eine EV abgegeben , 3 Jahre sind herum und die EV wird bei der Schufa gelöscht.
Keine meldung mehr von dem Gläubiger , der gläubiger findet 5 jahre nach ablauf der EV zufällig wieder seinen titel und kann dann erneut eine abgabe der EV verlangen ?
Das kann doch wohl nich sein , sowas muss doch auch verjährbar sein.

18x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Klar. der Titel verjährt nach 30 Jahren. durch jede Vollstreckungsmaßnahme beginnt die Verjährung von Neuem. Dagegen hilft eigentlich nur die Zahlung der Verbindlichkeiten.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lichtspiel
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 9x hilfreich)

Ganz genau, der Gläubiger kann, so lange der Titel nicht verjährt ist, jederzeit wiederkommen und erneut die Zwangsvollstreckung betreiben, inklusive einer EV - in 30 Jahren können da schnell einige EV-Termine zusammen kommen...

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bubbi42
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 77x hilfreich)

Nun ja , es ging damals um einen Rechtsstreit in dem mein Bekannter in 1 instanz recht bekommen hat , der beklage legte einspruch ein und bekam dann in der 2 instanz recht , darauf hin gab es keine einspruchsmöglichkeit mehr für meinen Bekannten , sagte sein anwalt zumindest.
Also wurde vom beklagten versucht zu pfänden , ohne erfolg dann kam die Kontopfändung ebenfalls ohne erfolg und dann halt die EV , woher weiss mein bekannter den nun ob der beklagte nen Titel hat ?
Der kann doch auch ohne titel eine EV verlangt haben oder ?
Wenn dem so ist müsste die sache doch gegessen sein oder ?

6x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bubbi42
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 77x hilfreich)

Das einzigste was damal gemacht wurde , war ein versäumnissurteil auszustellen falls das weiterhilft.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Und ein Versäumnisurteil ist ein vollstreckbarer Titel, mit den bereits genannten Folgen. Ohne Vorlage eines Schuldtitels wäre der Antrag auf Abgabe der EV auch gar nicht möglich.

Gruss,

Axel.

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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