eidesstattliche Versicherung umgehen!

28. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb413252-81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
eidesstattliche Versicherung umgehen!

Guten Morgen,
Ich muss etwas weiter ausholen und meine 'Geschichte' erzählen. Ich habe bei einem Inkassobüro eine Zahlung, die ich in Raten bezahle. Anfangs war ich da etwas Schludrig und habe ein paar mal nicht bezahlt. Letztes Jahr wurde dann von dem Inkassobüro mein Konto gepfändet. Dort ging aber nur Kindergeld und Betreuungsgeld für meinen Sohn ein (ich bin Hausfrau, mein Mann der Hauptverdiener). Ich habe mich dann mit dem Inkassobüro Telefonisch in Verbindung gesetzt um diese Pfändung wieder rückgängig zu machen. Die Dame die ich damals am Telefon hatte, riet mir das ich alles was auf das Konto eingeht, dort nicht mehr eingehen lasse. Denn wenn kein Geld eingeht, Pfänden Sie auch nicht. Das habe ich dann auch getan, kurz drauf hat mich das Inkassobüro angeschrieben und mir einen Ratenvertrag angeboten. Dies haben wir dann wieder Telefonisch besprochen was kein Problem war. Nun bezahle ich seit Januar '15 meine Schulden dort in Raten ab. Ohne Probleme. Bei dem Telefonat wurde mir gesagt, das ich meine Einkommensnachweise bitte zukommen lassen soll, dies habe ich getan. Ich habe dann auch bis vor 3 Wochen nichts mehr davon gehört (weder ein Ratenvertrag, noch sonstiges, meine Raten gingen monatlich bei ihnen ein). Nun kam vor 3 Wochen vom Gerichtsvollzieher Post, das ich am 30.04. Zur Eidesstattlichen Versicherung abschließen vorbei kommen soll. Ich habe direkt bei den Inkassobüro angerufen und nachgefragt warum ich den jetzt eine Eidesstattliche Versicherung anschließen soll, da meine Raten ohne Probleme jeden Monat fristgerecht eingingen. Der gute Mann am Telefon konnte mir diese Frage selbst irgendwie nicht so ganz beantworte. Er meinte, es wären meine Einkommensnachweise bei Ihnen nie angekommen, aber sie haben auch keine Erinnerung oder ähnliches versendet. Der gute Mann meinte dann, ich soll einfach zu dem Termin hingehen und dem Gerichtsvollzieher mitteilen, das sich die Sache erledigt hat, er soll die Unterlagen einfach dem Inkassobüro zurück senden. Da ich aber nicht glaubte, das der Gerichtsvollzieher das so einfach macht, bin ich zu meiner Anwältin. Diese hat dann ein Schreiben an das Inkassobüro aufgesetzt, mit einer Frist bis heute, das sie den Antrag beim Gericht zurückziehen sollen. Nun meine Frage, meine Anwältin sagte, wenn das Inkassobüro bis zur Frist den Antrag nicht zurück gezogen haben, muss ich zu dem Termin erscheinen &' komme erstmal um die Eidesstattliche Versicherung nicht drum rum. Ich will und werde aber definitiv keine Eidesstattliche Versicherung ablegen. Wie komme ich um diese drum rum!? Im schreiben vom Gerichtsvollzieher steht, ich könnte die Schulden bei Ihm in Raten abbezahlen, dies muss aber innerhalb 12 Monaten abbezahlt werden. Dann sind die Raten aber zu hoch für uns. Ich kann auch nicht einfach anrufen und sagen ich bin krank, denn der Gerichtsvollzieher hat auch Post von meiner Anwältin das er den Termin verschieben soll. Bisher hat er aber noch nicht reagiert darauf! Wisst ihr wie ich da jetzt am besten Vorgehen kann?
Ich danke euch schon mal, und sorry für den langen Text :D
p.S.: Schreib Fehler sind geschenkt :-P

-- Editiert von Moderator am 28.04.2015 10:16

-- Thema wurde verschoben am 28.04.2015 10:16

-- Editiert von Moderator am 28.04.2015 10:17

-- Thema wurde verschoben am 28.04.2015 10:17

Post vom Inkassobüro?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

Tja, und was hat das alles mit Arbeitsrecht zu tun?

:forum:

:forum:

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb413252-81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Oh Entschuldigung :dau:
bin Grad neu hier und kenn mich noch nicht aus ... In welches forum muss ich es denn eintragen? :grins:

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Die Dame die ich damals am Telefon hatte, riet mir das ich alles was auf das Konto eingeht, dort nicht mehr eingehen lasse.

Das ist doch Blödsinn und auch eine vollkommen hirnrissige Empfehlung. Wieso vertraust du darauf, was für einen Blödsinn dir ein Inkasso am Telefon erzählt?
Die richtige Reaktion wäre gewesen, ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto bei der Bank einrichten zu lassen. Das beantragt man einfach bei der Bank. Dann sind Einkünfte von mindestens knapp über 1000€ pfändungssicher (bei einem Kind womöglich noch mehr). Ich denke, weder dein Kindergeld noch das Betreuungsgeld ist so viel, oder?

Zitat:
Ich will und werde aber definitiv keine Eidesstattliche Versicherung ablegen

Warum hast du Angst davor?

Zitat:
Wie komme ich um diese drum rum!?

Die einzige Möglichkeit wäre, ggf. eine sogenannte Vollstreckungserinnerung einzulegen mit Verweis auf die gültige und von dir eingehaltene Ratenzahlungsvereinbarung. Damit liegt ein sogenanntes Vollstreckungshindernis vor. Sprich das mit deiner Anwältin ab. In dem Zuge würde die Anwältin dann auch ihre Kosten gegenüber dem Inkasso geltend machen können.

-- Editiert von mepeisen am 28.04.2015 11:46

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb413252-81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)


Das ist doch Blödsinn und auch eine vollkommen hirnrissige Empfehlung. Wieso vertraust du darauf, was für einen Blödsinn dir ein Inkasso am Telefon erzählt?
Die richtige Reaktion wäre gewesen, ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto bei der Bank einrichten zu lassen. Das beantragt man einfach bei der Bank. Dann sind Einkünfte von mindestens knapp über 1000€ pfändungssicher (bei einem Kind womöglich noch mehr). Ich denke, weder dein Kindergeld noch das Betreuungsgeld ist so viel, oder?

Naja, es hat ja was gebracht. Die haben aufgehört zu Pfänden. Meine Anwältin sagte mir, das ich da schon richtig reagiert habe, das ich nichts mehr auf mein Konto eingehen ließ. Da schon gepfändet wurde, konnte ich kein P-Konto mehr aus meinem Konto machen. Es wurden alle Beträge die drauf gingen (Kindergeld 184€, Betreuungsgeld 150€) gepfändet. Ich konnte an meinem Konto gar nichts mehr machen!


Die einzige Möglichkeit wäre, ggf. eine sogenannte Vollstreckungserinnerung einzulegen mit Verweis auf die gültige und von dir eingehaltene Ratenzahlungsvereinbarung. Damit liegt ein sogenanntes Vollstreckungshindernis vor. Sprich das mit deiner Anwältin ab. In dem Zuge würde die Anwältin dann auch ihre Kosten gegenüber dem Inkasso geltend machen können.

Das Problem ist ja, das ich keinen Ratenvertrag habe! Ich habe nie einen bekommen, weil meine Einkommensnachweise angeblich nie ankamen. Aber einen bescheid davon habe ich auch nie erhalten, das bei ihnen nichts einging.
Meine Anwältin sagte mir vorhin am Telefon, das ich definitiv am Donnerstag zu dem Termin hin muss. Erscheine ich nicht, oder weigere mich die Eidesstattliche Versicherung abzulegen, kann der Gerichtsvollzieher einen Haftbefehl gegen mich aussprechen.

Warum ich Angst davor habe? ...
weil das in meiner Schufa drin steht dann, wenn ein Vermieter von mir eine Schufa Auskunft verlangt. Wird der sich sicher freuen und mir keine Wohnung vermieten. Wenn ich ein Telefon Vertrag o.ä. abschließen will, kann es ich das auch vergessen ...
Zumal, wenn ich jetzt die Eidesstattliche Versicherung ablege, muss ich den Betrag in 3 Jahren zahlen. Der dann nochmal höher ist wegen Zinsen (ich habe da schon 500€ abbezahlt) ... Da ich die Raten vom Gerichtsvollzieher in 3 Jahren also immer noch nicht Zahlen kann, weil sie zu hoch sind, müsste ich nochmals eine Eidesstattliche Versicherung ablegen ... Und wie du ja vermutlich weißt, bleibt ein Titel 30 Jahre bestehen ..

Ich sehe gerade dabei zu, wie diese Leute mir mein Leben 'ruinieren', obwohl es denen nur darum geht, das meine Einkommensnachweise angenlich nicht ankamen ...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb413252-81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich weiß garnicjt, wie man das so toll in Kästchen steckt, wie du es getan hast :???:
Nicht verwirren lassen von meinem Text, da sind deine 'Zitate' mit drin 'Mepeisen' :)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Beim Antworten hats lustige Knöpfe über den Text. Da kannst du u.a. zitieren.

Zitat:
Meine Anwältin sagte mir, das ich da schon richtig reagiert habe, das ich nichts mehr auf mein Konto eingehen ließ

Der Effekt ist zwar derselbe, aber das ist unnötig. Wenn die Anwältin nicht weiß, was ein P-Konto ist, dann ist sie völlig falsch. Das ist nichts gegen deine Anwältin, das ist eher die Feststellung, dass sie das falsche Sachgebiet kennt, um dir weiterzuhelfen.

Zitat:
Da schon gepfändet wurde, konnte ich kein P-Konto mehr aus meinem Konto machen. Es wurden alle Beträge die drauf gingen (Kindergeld 184€, Betreuungsgeld 150€) gepfändet. Ich konnte an meinem Konto gar nichts mehr machen!

Du hast ab Eingang des Pfändungsbeschlusses bei der Bank genau 4 Wochen Zeit, das Konto in ein P-Konto umwandeln zu lassen bzw. es bei der Bank zu beantragen. Bis dahin passiert exakt gar nichts mit deinem Geld. Du kannst auch Wochen später noch das P-Konto beantragen.

Zitat:
Das Problem ist ja, das ich keinen Ratenvertrag habe! Ich habe nie einen bekommen, weil meine Einkommensnachweise angeblich nie ankamen.

Tja, dann gibt es keine Vereinbarung. Der nette Nebeneffekt ist, dass das Inkasso dann aber auch keine Einigungsgebühren verlangen darf. Bedeutet aber im Umkehrschluss genau das, was dir die Anwältin gesagt hat: Du MUSST nun die Vermögensauskunft abgeben, du kommst da nicht mehr Drumherum.

Das ist das Problem, wenn man meint, irgendetwas telefonisch absprechen zu wollen. Dann passieren genau solche Dinge.

Zitat:
weil das in meiner Schufa drin steht dann, wenn ein Vermieter von mir eine Schufa Auskunft verlangt. Wird der sich sicher freuen und mir keine Wohnung vermieten. Wenn ich ein Telefon Vertrag o.ä. abschließen will, kann es ich das auch vergessen ...

Tja, das ist eine der Konsequenzen, wenn du Schulden hast. Aber zur Zeit hast du doch eine Wohnung. Und gewiss auch einen Telefonvertrag.

Zitat:
Zumal, wenn ich jetzt die Eidesstattliche Versicherung ablege, muss ich den Betrag in 3 Jahren zahlen.

Wie kommst du drauf? Streng genommen musst du absolut gar nichts abbezahlen und wenn nichts gepfändet werden kann, kann nichts gepfändet werden. Du zahlst derzeit freiwillig ab, weil du die Schulden loswerden willst. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Zitat:
Ich sehe gerade dabei zu, wie diese Leute mir mein Leben 'ruinieren', obwohl es denen nur darum geht, das meine Einkommensnachweise angenlich nicht ankamen ...

Stop. Du hast sehr hohe Schulden (wie hoch eigentlich, wie hoch sind die Zinsen)? Deine Einstellung (die wollen das Leben ruinieren) ist die völlig falsche Einstellung. Mit so einem Blödsinn kommst du nicht weit.
Schulden wurden gemacht, wieso auch immer. Du kannst sie derzeit zurückzahlen, du tust es. Soweit so gut. Aber dass du vor dir selbst geschützt wirst (neue Schulden machen) und dass andere Unternehmen vor dir geschützt werden, weil du eventuell neue Verträge gar nicht zahlen kannst, ist vollkommen korrekt...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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