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ebay: wie genau muss der Titel sein?

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>ebay: wie genau muss der Titel sein?

Hallo,

quote:
Ich habe das Produkt durch hochwertigere Einzelkomponenten aufgewertet, und einen Aufkleber an der Vorderseite "Billig by XY Produkt" durch einen anderen Aufkleber "XY Produkt" ersetzt .

Das ist in meinen Augen schon aktive Produktfälschung.

Nehmen wir als Beispiel unifarbene zwei T-Shirt´s, die aus dem selben Werk stammen, auf dem einen ist ein Aufnäher von Marke A auf dem anderen keiner. Jetzt kann man ja auch rechtlich nicht dabeigehen und den Aufnäher von Marke A aufnähen und teurer verkaufen.

Oder ich pappe an meinen alten Golf C einfach das Schild vom Golf GTI dran.

Gruss
Fulgora

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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"


von Fulgora am 10.09.2010 00:53
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>ebay: wie genau muss der Titel sein?
quote:
ich [ habe eine gebrauchte Ware der Marke XY ] unter der Bezeichnung "XY Produkt umgebaut" angeboten

Der BGH hatte einmal geurteilt, daß die Angabe eines (damals noch) Warenzeichens keine Aussage ( und erst recht keine Zusicherung ) über irgendwelche Eigenschaften und (Mindest-)Qualitäten der gekennzeichneten Ware enthält. Die Benutzung eines Warenzeichens erschöpfe sich in der Angabe über die betriebliche Herkunft aus der Betriebsstätte des Warenzeicheninhabers.

--> Die Benennung eines angebotenen Artikels mit der Marke, unter welcher diese Sache von ihrem Hersteller in den Verkehr gebracht wurde, enthält vermutlich keinerlei Vereinbarung über irgendwelche Waren-Eigenschaften. Und unter Geltung des Markengesetzes kann der Benutzung eines Markenzeichens noch nicht einmal mehr die Zusicherung entnommen werden, sie entstamme der Betriebsstätte des Rechteinhabers ( und sei nicht bloß "zugekauft" ).

Es wäre z.B. weder rechtswidrig noch irreführend, wenn etwa das Unternehmen Daimler Benz Kraftfahrzeuge eines indischen Billigherstellers hier in Deutschland unter der Marke "Mercedes E-Klasse" verkaufen würde. Ebensowenig könnten Käufer gegenüber dem (Weiter-)Verkäufer von Original-Waren ALLEIN wegen dessen Verwendung der Markenbezeichnung "Mercedes" keine Ansprüche geltend machen mit der Begründung, in der Verwendung des Markenzeichens liegende eine Vereinbarung/Zusicherung einer Eigenschaft/Qualität, die dem gelieferten Fahrzeug deshalb fehle, weil es nicht aus der (hiesigen) Produktionsstätte ABC entstamme.

M.


von Mirk am 10.09.2010 12:52
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>ebay: wie genau muss der Titel sein?
@Mirk
Dann könnte ja jeder ungeschoren z.B. bei eBay eine Mercedes A-Klasse als S-Klasse deklarieren. Bloss weil er die Typenbezeichnung "umgebaut" hat.

quote:
Die Benennung eines angebotenen Artikels mit der Marke, unter welcher diese Sache von ihrem Hersteller in den Verkehr gebracht wurde, enthält vermutlich keinerlei Vereinbarung über irgendwelche Waren-Eigenschaften.

Wenn ich mir ein Fahrzeug betitelt als z.B. VW Golf GTi kaufe, kann ich wohl erwarten das ich einen VW Golf GTi erhalte. Was sich zur Nor über die Fahrgestell-Nr. etc. nachweisen ließe, oder sehe ich das falsch.

Gruss
Fulgora

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von Fulgora am 10.09.2010 16:09
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>ebay: wie genau muss der Titel sein?
quote:
Es wäre z.B. weder rechtswidrig noch irreführend, wenn etwa das Unternehmen Daimler Benz Kraftfahrzeuge eines indischen Billigherstellers hier in Deutschland unter der Marke "Mercedes E-Klasse" verkaufen würde.

Genau unter diesen Umständen: vielleicht. Wenn aber Hinz und Kunz ein China-Plagiat in DE unter dem Namen "Apple iPhone" verkaufen, gilt das natürlich nicht.

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""


von DoctorWho am 11.09.2010 09:36
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>ebay: wie genau muss der Titel sein?
quote:
Dann könnte ja jeder ungeschoren z.B. bei eBay eine Mercedes A-Klasse als S-Klasse deklarieren.

Das ist eine unrichtige Schlußfolgerung aus meiner Darstellung.

quote:
Wenn ich mir ein Fahrzeug betitelt als z.B. VW Golf GTi kaufe, kann ich wohl erwarten das ich einen VW Golf GTi erhalte.

Unbestritten.

Wenn Du dagegen einen "Porsche Boxster" weiterverkaufst, dann fehlen dem nicht etwa schon dann "aufgrund der Marken-Angabe" vereinbarte Eigenschaften, nur weil der nicht im Porsche-Werk hergestellt worden war.

quote:
Wenn aber Hinz und Kunz ein China-Plagiat in DE unter dem Namen "Apple iPhone" verkaufen, gilt das natürlich nicht.

Wenn (wie offenbar im geschilderten Fall) Apple unter der Marke "iPhone" sowohl qualitativ hochwertige Typen, als auch eine ( formidentische ) chinesische Billig-Linie vertreiben würde, dann könnte der Käufer beim (Weiter-)Verkäufer der nicht das Fehlen von Eigenschaften monieren, die ALLEIN mit der Markenbezeichnung "iPhone" vereinbart wären.

M.


von Mirk am 11.09.2010 09:58
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>ebay: wie genau muss der Titel sein?
Genau darum geht es ja.
Ich bot (beispielhaft) KEINEN VW Golf GTI an, und erwähnte dann im Kleingedruckten, dass es ein Golf GL ist, sondern beschränkte mich im Auktionstitel auf "VW Golf", um die exakte Bezeichnung in der Beschreibung darzulegen.

Und der Käufer beschwert sich nun, dass es kein GTI ist, wie er aufgrund des Titels hätte vermuten können.

Hinzu kommt, dass ich zwar den Aufkleber "Golf GL" durch einen Aufkleber "VW Golf" ersetzt habe, aber alle anderen Merkmale der günstigeren Ausführung (Seriennummer, Schriftzug "Made in China", Billig-Kühlergrill etc.) weiterhin vorhanden sind. Die Anbringung des anderen Aufklebers sieht der Käufer als Markenrechtsverletzung und zieht selbige als Rechtfertigung für den Kaufrücktritt heran.


von kuwärter am 11.09.2010 14:13
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>ebay: wie genau muss der Titel sein?
quote:
Die Anbringung des anderen Aufklebers sieht der Käufer als Markenrechtsverletzung

Welcher Aufkleber?

Selbst wenn ein Verkäufer Markenrechte des Markeninhabers verletzt haben sollte (was ohnehin nur bei einem Verkäufer-Handeln im geschäftlichen Verkehr möglich wäre), kann der Käufer ALLEIN aufgrund dieses Umstands keine Ansprüche wg. fehlender Eigenschaften geltend machen ( Nacherfüllung / Schadensersatz wg. Nichterfüllung ).

Hier kämen höchstens Ansprüche wg. "arglistiger Täuschung" in Frage - was aber offenkundig deshalb ausscheidet, weil das Angebot sich nicht anders darstellt, als im Titel angegeben, und weil in der Beschreibung der Typ spezifiert wird, der unter der Marke ABC vom Hersteller XYZ angeboten wird.

M.

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" "


von Mirk am 11.09.2010 14:51
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>ebay: wie genau muss der Titel sein?
Naja, das ist im Grunde so als wenn ich einen ASrock PC (Seat / Skoda) verkaufe und ein ASUS (VW) Logo aufklebe. Sind zwar beide vom gleichen Hersteller aber eben halt andere "Liga". Da kann ich den Käufer verstehen wenn er sich getäuscht fühlt.

Wie wäre es einfach mal die Artikelnummer zu posten, dann kann man sich ein viel besseres Bild machen.


Gruss
Fulgora

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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

-- Editiert am 11.09.2010 16:26


von Fulgora am 11.09.2010 16:13
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