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ebay: wie genau muss der Titel sein?

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ebay: wie genau muss der Titel sein?

Guten Tag,

Ich besitze ein Produkt (Nachfolgend "Produkt" genannt) der Marke XY. Das Produke gibt es einmal teuer, und einmal made in China vom gleichen Hersteller, allerdings mit entsprechendem Namenszusatz, der auf die Billigserie hinweist.
Die korrekte Bezeichnung ist also "XY Billigserie Produkt", wobei der Produktname und die Marke mit denen der teuren Variante identisch sind.
Ich habe das Produkt durch hochwertigere Einzelkomponenten aufgewertet, und einen Aufkleber an der Vorderseite "Billig by XY Produkt" durch einen anderen Aufkleber "XY Produkt" ersetzt.
Auf der Rückseite befindet sich jedoch weiterhin das Logo der Billigserie, Seriennummer, "Made in China" etc, also alles, was darauf hinweist, dass es sich um die günstigere Variante handelt.

Nach einigen Jahren der Nutzung habe ich das Gerät nun bei eBay eingestellt, alles genau so in der Beschreibung dokumentiert, schriftlich wie in Bildform, deutlich erkennbar. Lediglich im Titel der Auktion steht aus Platzgründen lediglich "XY Produkt umgebaut".

Die Auktion endete mit einem Preis, der in etwa den Kosten des Basisproduktes zzgl. der nachträglich eingebauten Komponenten entspricht, aber noch weit unter dem der teureren Variante liegt (etwa um den Faktor 5-10).

Vom Käufer kam nun eine Nachricht, dass er vom Kauf zurücktritt, da das Produkt nicht dem Titel entspricht.

Kurz gesagt hat er also schlichtweg die Beschreibung nicht gelesen und die Bilder ignoriert.
Nichtsdestotrotz bleibt es ja das "Produkt" der Marke "XY". Kommt er rechtlich gesehen aus dem Kaufvertrag heraus, weil der Zusatz "Billig" nur in der Beschreibung, und nicht im Titel stand?

Vielen Dank vorab!


von kuwärter am 07.09.2010 21:40
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>ebay: wie genau muss der Titel sein?
--- editiert vom Admin


von guest-12319.09.2010 14:10:30 am 07.09.2010 22:02
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>ebay: wie genau muss der Titel sein?
Mit Verlaub, aber der Käufer sollte nichts "annehmen", ihm wurden alle nötigen Informationen in der Artikelbeschreibung dargelegt, mehr als deutlich.

Und für mich gehört der Produktname in den Titel.

Als Beispiel könnte ich ja "Nike Turnschuhe" verkaufen, und in der Artikelbeschreibung angeben, um welche Produktlinie es sich handelt (Air, Capri, etc.) handelt.
Am Ende geht es doch immer noch um das Produkt "Turnschuh" der Marke "Nike"
Da würde auch kein Käufer auf die Idee kommen sich zu beklagen, weil es keine 200,- Laufschuhe sind, sondern 50,- Sneaker, nur weil er die Beschreibung nicht gelesen hat und einfach vom teuersten "Turnschuh" der Marke Nike ausging anhand des Titels.

Zudem kam der Rücktritt ja unmittelbar nach Auktionsende, nachdem er dann scheinbar doch die Beschreibung gelesen hatte, was er laut eBay ausdrücklich VOR Gebotsabgabe tun soll.

-- Editiert am 07.09.2010 22:23


von kuwärter am 07.09.2010 22:21
Status: Praktikant (16 Beiträge)
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>ebay: wie genau muss der Titel sein?
quote:
Am Ende geht es doch immer noch um das Produkt "Turnschuh" der Marke "Nike"

Ja, aber es sollte dann auch ein Original Nike-Schuh sein und kein Billig-Plagiat aus China, das man dort auch "irgendwie Nike oder so ähnlich" nennt.
Du mußt schon die passenden Analogien wählen und nicht irgendwelche an den Haaren herbeigezogene?

Gib doch mal Butter bei die Fische. Es handelt sich nicht zufällig um ein Pseudo-IPhone, das von Produktpiraten in China angeboten wird? Etwa sowas hier:

http://www.chip.de/bildergalerie/Die-dreistesten-iPhone-Plagiate-Galerie_31569039.html?show=21

quote:
nur weil er die Beschreibung nicht gelesen hat

Der VK ist zur ausreichend klaren Beschreibung verpflichtet. Ein Nike-Plagiat im Titel als "Nike Air Max 97" anzupreisen und erst im Text irgendwo zu schreiben "es handelt sich um das Modell Nike Fake Air Supermax 97 aus Bangladesch" ist nun mal nicht nur keine ausreichend klare Beschreibung, sondern dürfte auch jeden Richter davon überzeugen, daß hier ein Betrugsversuch und eine Markenrechtsverletzung vorliegt.
Das wird also dreifach teuer, wenn der K nicht nur auf Lieferung eines Originals besteht, sondern dich auch noch anzeigt und den Rechteinhaber der Originalmarke verständigt. Dann gibt es auf die teure Originalware, die du dem K liefern darfst, noch eine Vorstrafe und eine teure Abmahnung obendrauf. Glückwunsch!

quote:
nachdem er dann scheinbar doch die Beschreibung gelesen hatte, was er laut eBay ausdrücklich VOR Gebotsabgabe tun soll

Das war regelmäßig noch nie eine Möglichkeit für Möchtegern-Betrüger, sich aus der Affaire zu ziehen, weder zivil- noch strafrechtlich.



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von DoctorWho am 08.09.2010 03:16
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>ebay: wie genau muss der Titel sein?
Nein nein, das ist ein Missverständnis.

Es handelt sich ja eben nicht um ein Plagiat, sondern um die günstigere Baureihe des Gleichen Herstellers!
Die hat selbiger vor einigen Jahren ins Leben gerufen, um Plagiaten entgegen zu wirken.
Das Produkt ist exakt das gleiche, bis auf einige günstigere Komponenten, und die Tatsache, dass es zwar auch in Deutschland gefertigt, aber dann im Werk in China zusammengebaut wird.
Das kennzeichnet der Hersteller mit einem Namenszusatz, Marke und Modell sind aber identisch. Ähnlich dem Zusatz "Value" bei Speicherriegeln namhafter Hersteller.

Und diesen Namenszusatz habe ich eben nicht im Titel, sondern "nur" mehrfach in der Artikelbeschreibung genannt, selbst beim Überfliegen hätte man das sehen müssen.

Der Endpreis war auch nicht höher als bei vergleichbaren Angeboten, bei denen der Zusatz im Titel stand.

Meine Theorie ist daher, dass der Käufer die Beschreibung nicht gelesen, sich dann gewundert hat wieso er es so günstig ersteigern konnte (wie gesagt um den Faktor 5-10 günstiger als die teuren Modelle) und erst dann einen Blick in die Beschreibung geworfen hat.


von kuwärter am 08.09.2010 06:11
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>ebay: wie genau muss der Titel sein?
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von guest-12319.09.2010 14:10:30 am 08.09.2010 08:46
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>ebay: wie genau muss der Titel sein?
Das ist eine Unterstellung. Für mich war wichtig im Titel die Marke, das Produkt, sowie die Information, dass es nicht mehr in Originalzustand ist zu platzieren. Und damit war der Platz dort ausgeschöpft.

Alles weitere wurde ungeschönt und deutlich in der Beschreibung erwähnt.

Ihr Argument ist für mich recht fadenscheinig. Demnach könnte der "dumme Käufer" gegen jede einzelne Klausel im Kleingedruckten eines Kaufvertrages klagen.
Schon mal probiert nach Ablauf der Kündigungsfrist aus einem Handyvertrag auszusteigen? Das Argument "von 6 Monaten vor Ablauf stand aber nichts im Namen 'SuperFlat' " zieht da bei keinem Richter.

Mir geht es auch weniger um die vergeudete Auktion als um die Argumentation des Käufers.
Der sagt mir ja praktisch, er habe die Beschreibung erst nach dem Kauf gelesen, und jetzt wo er weiss, was er gekauft hat, will er es doch nicht mehr.
Und da sind die Regeln von eBay meines Erachtens ziemlich eindeutig.

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von kuwärter am 08.09.2010 09:29
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>ebay: wie genau muss der Titel sein?
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von guest-12319.09.2010 14:10:30 am 08.09.2010 09:33
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>ebay: wie genau muss der Titel sein?
Von unerwartet und plötzlich kann meiner Meinung nach ja wohl nur die Rede sein, wenn er das Paket erhält, und beim Auspacken feststellt, dass es eine Fälschung ist.
Er ist aber nur Aufgrund des Auktionstitels vom High-End Produkt der Serie ausgegangen, hat gekauft, und erst danach in die Beschreibung geschaut wo deutlich stand, dass es das Mid-Range Produkt ist.

Ich weise jetzt zum letzten mal darauf hin, dass es sich NICHT um ein Plagiat, einen Billig-Import oder dergleichen handelt.
Es ist das gleiche Produkt, vom gleichen Hersteller, mit günstigeren Einzelkomponenten, bei dem der Händler sich für den Zusammenbau des Outsourcings bedient hat, und dies mittels eines Namenszusatzes bekannt gibt.

Das ist gängige Praxis und wird oft, z.B. bei einem großen deutschen Autobauer (3-Zylinder aus EU-Werk anstelle der hochwertigeren DE-4-Zylinder) nicht mal mit angegeben.

Drehen wir das ganze doch mal um, und nehmen wir an, ich hätte die komplette Typenbezeichnung in den Titel gesetzt, dafür aber erst in der Beschreibung erwähnt, dass ich hochwertigere Komponenten verbaut habe.
Dann hätte der gleiche Käufer reklamieren können, dass das Gerät schon Kontakt mit einem Lötkolben hatte.

Darauf zielt meine Frage doch ab. Muss jedes kaufrelevante Detail im Auktionstitel stehen, und wenn ja, wie soll das mit dem verfügbaren Platz möglich sein, wozu gibt es dann die Artikelbeschreibung, wozu gibt es die Möglichkeit, Fragen zu stellen, und wozu weist eBay vor Gebotsabgabe darauf hin zunächst die Beschreibung zu lesen bevor man ein bindendes Gebot abgibt?

-- Editiert am 08.09.2010 10:14


von kuwärter am 08.09.2010 10:07
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>ebay: wie genau muss der Titel sein?
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von guest-12319.09.2010 14:10:30 am 08.09.2010 10:14
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>ebay: wie genau muss der Titel sein?
quote:
wozu gibt es die Möglichkeit, Fragen zu stellen

Die AGB verlangen vom VK schon mal eine umfassende und deutliche Beschreibung, sodaß der Verweis auf "bei Unklarheiten könnte der K ja fragen" grundsätzlich sinnfrei ist.

quote:
sich dann gewundert hat wieso er es so günstig ersteigern konnte

Es gibt ja nun auch Schnäppchen, das allein ist ja noch kein Indiz.

quote:
Muss jedes kaufrelevante Detail im Auktionstitel stehen

Nein, denn das ist immer eine Einzelfallfrage. Für "Infineon MDR-8900 Value Edition, aufgerüstet" statt "Infineon MDR-8900, aufgerüstet" sollte aber doch Platz gewesen sein.

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von DoctorWho am 08.09.2010 15:19
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