>ebay verkauf - ab wann muß am steuern zahlen?
Zunächst einmal ist nur gewerblicher Handel steuerpflichtig. Der Handel bei Ebay mit Teilen für oder aus dem eigenen Hausrat ist nicht steuerpflichtig.
Gewerblicher Handel liegt dann vor, wenn man Teile mit der Absicht gekauft hat, sie mit Gewinn weiter zu verkaufen.
Bei dem Verkauf von 3 Fernsehern innerhalb kurzer Zeit liegt also im Regelfall gewerblicher Handel vor.
Der Verkauf von 30 Bodies, die das eigene Baby getragen hat, ist nicht gewerblich.
Gewerblicher Handel ist grundsätzlich steuerpflichtig und man benötigt auch einen Gewerbeschein dafür. Wenn gewerblicher Handel vorliegt, dann gilt übrigens neben der Steuerpflicht auch das Gewährleistungs- und Widerrufsrecht für Kaufverträge. Ein privater Verkäufer kann diese Dinge ausschließen.
Die Höhe der Steuer hängt von vielen Dingen ab, wie z.B.:
- die Einkommensteuer wird auf den Gewinn, nicht auf den Umsatz berechnet
- es gelten die Freibeträge der Einkommensteuer (Grundfreibetrag 7.680€), wobei alle Einkommensarten zusammengerechnet werden.
- wenn man mit weiterem Einkommen bereits steuerpflichtig ist, dann fallen bereits ab einem Gewinn von 410 Euro im Jahr zusätzliche Steuern an. Bei Ehegatten zählt das gemeinsame Einkommen. In manchen Fällen fällt bereits ab dem 1. Euro Gewinn Einkommensteuer an. Verluste kann man steuermindernd geltend machen, wenn prinzipiell eine Gewinnerzielungsabsicht nachweisbar ist.
- Von der Umsatzsteuerpflicht kann man sich bis zu einem Umsatz von 17.500€ befreien lassen (Kleinunternehmerregelung).
von hh am 15.03.2005 15:36
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