ebay kleinanzeigen - wirksamer Kaufvertrag?

10. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Karina123123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay kleinanzeigen - wirksamer Kaufvertrag?

Hallo zusammen,

ich frage mich, ob bzw wann bei ebay kleinanzeigen tatsächlich ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt. Der potentielle Käufer unterbreitet ein verbindliches Angebot, der Verkäufer nimmt dieses an. Angebot und Annahme liegen also vor.

Aber wie sieht es mit den essentialia negotii aus? Hierzu gehören doch neben Kaufgegenstand und Kaufpreis auch die Vertragspartner? Bei ebay kleinanzeigen reicht für die Registrierung die Angabe einer Emailadresse, man muss sich nicht weiter verifizieren. Die Emailadresse wird zudem dem Verkäufer auch nicht weitergegeben. Der Käufer kann dem Verkäufer also auch unter Angabe eines Pseudonyms ("Katzenliebhaberin" oder dergleichen...) ein Angebot unterbreiten. Ein weiterer Austausch der persönlichen Daten ist ja zumindest für Angebot und Annahme erstmal gar nicht erforderlich... Würde also ein wirksamer Kaufvertrag zwischen bspw "Katzenliebhabern" und Verkäufer xyz geschlossen werden können?

Muss die Person mit der man einen Kaufvertrag abschließt denn nicht hinreichend bestimmbar sein? In den ebay kleinanzeigen Nutzungsbedingungen steht hierzu nichts, lediglich auf der Hilfeseite steht, dass durch Angebot und Annahme ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt. Ich finde die Vorstellung aber irgendwie abwegig...

Ich bin gespannt auf Meinungen hierzu...

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Aber wie sieht es mit den essentialia negotii aus? Hierzu gehören doch neben Kaufgegenstand und Kaufpreis auch die Vertragspartner?


Die sind doch klar. Daß nicht sämtliche Details bekannt sind, ist unschädlich, das ist beim Kauf beim Bäcker nicht anders, da kennt der Bäcker auch nichts außer deinem Gesicht.

quote:
Würde also ein wirksamer Kaufvertrag zwischen bspw "Katzenliebhabern" und Verkäufer xyz geschlossen werden können?


Ja. Wirksame Kaufverträge können auch anonym oder pseudonym geschlossen werden. Du kannst auch mit einem Unbekannten auf der Straße mal eben schnell einen Kaufvertrag schließen ("Dein Hut gefällt mir." - "50 EUR." - "OK.")

quote:
Muss die Person mit der man einen Kaufvertrag abschließt denn nicht hinreichend bestimmbar sein?


Nein. Daß man in der Praxis Probleme mit der Durchsetzung bekommen kann, ist für die Wirksamkeit unschädlich.

Der Bäcker weiß aber, er kontrahiert mit dir und der Kleinanzeigen-Teilnehmer weiß, er kontrahiert mit "batman76". Sofern also nicht ausnahmsweise die Art des Vertrages es verkehrsunüblich macht, mit nicht realnamentlich bekannten Vertragspartnern zu kontrahieren, reicht das aus.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

ein Kaufvertrag "unter Anwesenden" kann auch durch konkludentes Handeln zustande kommen (Legen von Ware auf´s Kassenband, Brötchenkauf beim Bäcker, Kauf auf der Straße).

Ein wirksamer Kaufvertrag "unter Abwesenden" kommt nicht ohne weiteres zustande. Zum Thema "Kauvertrag unter Abwesenden" finden Sie viele Informationen in den bekannten Suchmaschinen.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

quote:
Ein wirksamer Kaufvertrag "unter Abwesenden" kommt nicht ohne weiteres zustande.


Und das soll dem Laien hier wie helfen?

quote:
Würde also ein wirksamer Kaufvertrag zwischen bspw "Katzenliebhabern" und Verkäufer xyz geschlossen werden können?


Sagen wir mal andersherum, um das Argument von "NinaONina" von einer anderen Seite zu unterfüttern:

In all den Prozessen über Kaufverträge bei eBay, die bis zum BGH gingen, ist nicht ein einziger Anwalt auf die Idee gekommen, das Zustandekommen eines Kaufvertrages mit dem Argument "essentialia negotii nicht erfüllt" zu bestreiten?
Also entweder sind alle diese Anwälte Idioten oder ein Pseudonym reicht in der Tat aus, damit ein Kaufvertrag zustande kommt.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen