ebay kleinanzeigen rechtsvertrag

15. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
dervomberg
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)
ebay kleinanzeigen rechtsvertrag

ich habe eine frage wenn ich bei ebay kleinanzeigen einen preisvorschlag mache und der verkäufer den annimmt ist dann ein kaufvertrag entstanden ???

ich danke für die antwort

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Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

ja ist es!

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#2
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

Sofern keine Einschränkungen bei Angebot und Annahme verbunden waren ("ich will den für 100 EUR kaufen" - "ja, aber nur, wenn du bis morgen abend abholst"; hier ist letzteres keine Annahme, sondern Ablehnung mit neuem Angebot, das der Annahme bedarf) und die Annahme durch den VK auch unverzüglich (und nicht etwa 2 Jahre später, mal überspitzt formuliert) erfolgt, ja.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
Sofern keine Einschränkungen bei Angebot und Annahme verbunden waren ("ich will den für 100 EUR kaufen" - "ja, aber nur, wenn du bis morgen abend abholst"; hier ist letzteres keine Annahme, sondern Ablehnung mit neuem Angebot, das der Annahme bedarf) und die Annahme durch den VK auch unverzüglich (und nicht etwa 2 Jahre später, mal überspitzt formuliert) erfolgt, ja.



Die neue Funktion "Preisvorschlag" (48 Std. gültig) bei eBay Kleinanzeigen hat zur Folge, dass ein rechtsverbindlicher KV zustande kommt, wenn dieser innerhalb der Frist angenommen wird. Hierauf wird auch explizit hingewiesen.

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#4
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Aber wirklich nutzen tut das einem nichts oder?
Schließlich hat man nichts von seinem Vertragspartner. Es sind keine persönliche Daten hinterlegt, man hat nicht mal eine Mailadresse, Telefonnummer oder sonst was (sofern man es nicht erfragt hat oder es freiwillig angegeben ist)
Und es ist sicherlich nicht sinnvoll, für sowas eine IP-Rückverfolgung zu machen, wenn man sie denn überhaupt durchbekommt.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
Aber wirklich nutzen tut das einem nichts oder?
Schließlich hat man nichts von seinem Vertragspartner. Es sind keine persönliche Daten hinterlegt, man hat nicht mal eine Mailadresse, Telefonnummer oder sonst was (sofern man es nicht erfragt hat oder es freiwillig angegeben ist)
Und es ist sicherlich nicht sinnvoll, für sowas eine IP-Rückverfolgung zu machen, wenn man sie denn überhaupt durchbekommt.



Das stimmt leider.

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