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ebay gewerblicher VErkäufer - Vorkasse ???

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ebay gewerblicher VErkäufer - Vorkasse ???

Hi Leute,

muß ich bei einem gewerblichen Verkäufer bei einem Artikel von ca. 30 Euro auf die angegebene Vorkasse eingehen oder kann ich auch Lieferung gegen REchnung verlangen ??? habe glaube ich neulich so etwas bei gewerblichen VErkäufern und Vorkasse gelesen ?!

Da ich mir noch nicht sicher bin, ob ich den Artikel behalten möchte, wäre es mir so lieber und kann mir ev. das hin + her überweisne ersparen - ansonsten bezahle ich einfach seine RG und gut ist ...

Für einen Tip wäre ich Euch dankbar +++


von XYZ am 05.10.2004 15:07
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>ebay gewerblicher Verkäufer - Vorkasse ???
>>muß ich bei einem gewerblichen Verkäufer bei einem Artikel von ca. 30 Euro auf die angegebene Vorkasse eingehen oder kann ich auch Lieferung gegen REchnung verlangen ???<<

angegebene Vorkasse = vorher bezahlen!! Oder wie verstehen sie das?

Dies ist allgemeine Praxis bei E-Bay.

Gruß doko


von doko am 05.10.2004 15:58
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>ebay gewerblicher VErkäufer - Vorkasse ???
Ganz sicher werden Sie nicht per Rechnung zahlen können, ich kann mir niemanden vorstellen der so scharf auf die baldige Pleite ist, das er dieses noch forciert.
In der Regel können Sie nur so bezahlen wie im Angebot angegeben.
Ein seriöser Händler bietet in der Regel Vorkasse, Nachnahme ( teurer) und evtl. ( bei höherwertiger Ware) Treuhandservice, an.


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"kampf den borg"


von lilicat am 05.10.2004 16:18
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>ebay gewerblicher VErkäufer - Vorkasse ???
danke für die Antworten, dann werde ich den Artikel aber wohl eher erst gar nicht nehmen - allerdings sind jetzt schon ca. 18 Tage seid Auktionsende vergangen - kann ich dnn trotzdem den KV noch widerrufen - da im Fernabsatzgesetz steht - Rücgaberecht tritt erst nach Lieferun des Artikels in Kraft ???

Danke


von XYZ am 05.10.2004 17:22
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>ebay gewerblicher VErkäufer - Vorkasse ???
Zwar gibt es kein Fernabsatzgesetz mehr, aber Sie können immer noch widerrufen, da Sie den Artikel nich nicht erhalten haben.

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"kampf den borg"


von lilicat am 05.10.2004 17:31
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>ebay gewerblicher VErkäufer - Vorkasse ???
gibt es nicht mehr ?

für weitere infos wäre ich ihnen dankbar ...


von XYZ am 05.10.2004 17:32
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>ebay gewerblicher VErkäufer - Vorkasse ???
Sie sind ein toller Ebayer,

erst kaufen, dann den Verkäufer 18 Tage warten lassen und dann zurücktreten, weil er nicht auf Rechnung liefert.
Bei mir würd´s dafür ne Rote geben und die erste Abmahnung durch Ebay.
Man kann vieles klären, selbst das Bezahlen
auf Rechnung räume ich manchen Kunden ein, aber Ihre Ansichten sind mir zuviel.
Vielleicht sollten Sie in Zukunft im Ladengeschäft kaufen, ich hoffe nur, Sie kaufen nie bei mir ein.

Viele Grüsse


Jan


von jan_1971 am 06.10.2004 09:19
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>ebay gewerblicher VErkäufer - Vorkasse ???
Abwarten - bei Dir kaufe ich gleich den ganzen Laden leer und mache Dich dann pleite !!!

Toller Kommentar von Dir +++


von XYZ am 06.10.2004 09:55
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>ebay gewerblicher VErkäufer - Vorkasse ???
Wie wollen Sie jemanden "pleite" machen indem Sie ihm den Laden leer kaufen???

selten doofer Kommentar von Dir !!!

( Ansonsten gebe ich Ihnen auch gerne meine Firmenadresse, wir akzeptieren Bar oder EC-Karte, auf Rechnung geht es natürlich nicht)

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"kampf den borg"


von lilicat am 06.10.2004 13:28
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>ebay gewerblicher VErkäufer - Vorkasse ???
@XYZ

ich schliesse mich Jan und lilicat an.

Du hast das Prinzig von ebay überhaupt nicht verstanden.

Kauf lieber im Laden.

Schade um die Zeit..........


von inboxas am 06.10.2004 13:52
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>ebay gewerblicher VErkäufer - Vorkasse ???
Natürlich habt Ihr Recht, aber wenn man vom Verkäufer folgende eMal bekommt - ist das auch Quatsch mit Soße !!!

so gehts nämlich auch wieder nicht ...

Sehr geehrte(r),
trotz mehrerer Mahnungen haben Sie bis jetzt die Kaufabwiklung nicht abgeschlossen.
Bevor wir nun gerichtliche Schritte zur Erbringung unserer Forderung einleiten (Mahnbescheid und Pfändung durch den Gerichtsvollzieher), möchten wir Ihnen eine letzte Gelegenheit zur Zahlung geben.

Bitte überweisen Sie bis 15.10.2004:
Betrag: 20,50 EUR

Bitte beachten Sie!
Sie haben einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen. Bei Überschreiten der Frist kommen weitere Kosten auf Sie zu, die den Kaufwert der Ware bei weitem übersteigen können!


von XYZ am 06.10.2004 20:16
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