ebay - Ware defekt erhalten

24. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
froitzi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 13x hilfreich)
ebay - Ware defekt erhalten

Ich habe bei ebay ein Philipps Lumea-Gerät für 300,- Euro ersteigert. Bereits am nächsten Tag wurde ich von der Verkäuferin angeschrieben, dass sie noch keine Zahlung erhalten habe. Ich habe das Geld dann überwiesen und eine Woche später die Lieferung erhalten. Das hochsensible Gerät war in der Originalverpackung ohne zusätzlichen Schutz versandt worden.
Als ich es ausprobieren wollte, funktionierte es nicht. Ich habe die Verkäuferin angeschrieben und auch darauf aufmerksam gemacht, dass sie es im Originalkarton versandt habe, bekam aber nur die Antwort, dass es vor Versand in Ordnung gewesen wäre.
Ich habe dann das Produkt neu verpackt und es an den Käufer zurück geschickt, da ich keinerlei weitere Reaktionen bekommen habe und ich mit einem kaputten Gerät nichts anfangen konnte.
Der Verkäufer hat das Paket nicht angenommen und nach der Lagerfrist ist es wieder zu mir zurück gekommen. Ich habe dann bei ebay einen Fall eröffnet und der Verkäuferin bis 18.10. die Möglichkeit gegeben, Stellung zu nehmen. Sie hat dann am 20.10. Kontakt zu ebay aufgenommen und mir auf Anraten von ebay 50,- Euro für eine Reparatur angeboten. Ich habe ihr geschrieben, dass ich ihr das Gerät zurück schicke, da sie doch bestimmt noch Garantie darauf hat und sie es reparieren lassen kann. Sie hat mir geantwortet, dass sie das Paket nicht annehmen wird.

Was kann ich tun? 300,- Euro sind kein Pappenstiel?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

quote:
Ich habe dann das Produkt neu verpackt und es an den Käufer zurück geschickt, da ich keinerlei weitere Reaktionen bekommen habe und ich mit einem kaputten Gerät nichts anfangen konnte
Du meinst bestimmt an den Verkäufer und nicht Käufer;)
Aber auf welcher Rechtsgrundlage denn bitte? Das du das Paket zurückgesendet hast war dein eigenes Privatvergnügen, dein VK muss es auch nicht annehmen, wieso auch?

quote:
Was kann ich tun? 300,-
Du musst beweisen, dass das gerät entweder schon vor Versand kaputt gewesen ist, oder durch eine mangelafte Verpackung beim Versand kaputt gegangen ist, kannst du das nicht, ist es schlicht und einfach dein Pech (Bei Privatverkäufen trägst generell du das Versandrisiko)!

Da du aber das Gerät erneut versendet hattest, wird das mit dem Beweisen wohl nicht mehr wirklich was werden. Du kannst es noch mit einem teuren Gutachter versiuchen, aber ob das Kostenrisiko das jetzt noch wert ist, ich würde es jedenfalls in Frage stellen. Dein eigenmächtiges zurücksenden, hat dir meiner Meinung nach alle Möglichkeiten genommen...



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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
froitzi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 13x hilfreich)

Meinte natürlich an den Verkäufer. Und von eigenmächtigem Zurücksenden zu sprechen....
Wenn das unsere Rechtsauffassung ist, dass defekte Waren für teures Geld verkauft werden können und der Käufer hat dann halt Pech gehabt, dann "armes Deutschland"
Es ist doch schon sehr merkwürdig, warum ich keine Antwort auf die Frage nach der Garantie bekomme.
Also mir fällt es nicht so leicht, einfach mal 300,- Euro abzuschreiben.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GuardianMH
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 15x hilfreich)

Ist in der Auktion denn die Sprache von einer Garantie? Es fand vor der Rücksendung ja keinerlei Absprache statt, durch den erneuten Versand ist nicht mehr nachzuweisen wann das Gerät kaputt gegangen ist und wie und in welcher Verpackung es bei dir angekommen ist.

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Es ist doch schon sehr merkwürdig, warum ich keine Antwort auf die Frage nach der Garantie bekomme. <hr size=1 noshade>
Wenn sich dein VK hier oder in einem anderen Rechtsforum die Meinungen Anderer dazu eigeholt hat (so wie du jetzt), dann wird er mit sicherheit den rat bekommen haben: Kommunikation Kommentarlos einzustellen! Genau das wäre das wasa man ihm hier raten würde!

quote:<hr size=1 noshade>Wenn das unsere Rechtsauffassung ist, dass defekte Waren für teures Geld verkauft werden können und der Käufer hat dann halt Pech gehabt, dann "armes Deutschland" <hr size=1 noshade>
Woher willst du denn wissen, dass das Gerät vor dem Absenden schon defekt gewesen ist? Kannst du das irgendwie beweisen?
Bei einem Privatverkauf trägst halt nun mal du als K das Versandrisiko, ist in §447 BGB so fesstgehalten.

Wenn du bei Jemand gewerblichen kaufst, dann trägt der Gewerbliche VK das Versandrisiko!

quote:<hr size=1 noshade>Also mir fällt es nicht so leicht, einfach mal 300,- Euro abzuschreiben <hr size=1 noshade>
Hättest du dich mal vor deinem eigenmächtigen zurücksenden hier ans Forum gewand, dann würde es für dich jetzt auch sicher besser aussehen, aber dein fehler war nunmal, das gerät eigenmächtig nochmal zu senden! Oder womit kannst du jetzt bitte beweisen, dass das Gerät nicht auf genau diesem Versand kaputt gegangen ist?

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
froitzi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 13x hilfreich)

Weil ich natürlich dokumentiert habe, dass das Gerät in der Originalverpackung ohne zusätzlichen Schutz versendet worden ist. Die Originalverpackung war mit Klebestreifen zugedonnert, so dass sie nach Öffnung nicht mehr zu gebrauchen ist. Ich habe das Päckchen dann schon sicherer verpackt.

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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
froitzi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 13x hilfreich)

Auch wenn der Verkäufer nicht das Versandrisiko trägt, ist er doch wohl verpflichtet bei einem Artikel für 300,- Euro für eine adäquate Verpackung zu sorgen.


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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

quote:
Weil ich natürlich dokumentiert habe, dass das Gerät in der Originalverpackung ohne zusätzlichen Schutz versendet worden ist.
Auf welche Art und Weise?

quote:
Ich habe das Päckchen dann schon sicherer verpackt.
Was heisst sicherer? Das Paket hätte ohne weiteres ein Gewicht von 40KG ausgehalten wenn man so etwas schweres darauf gestellt hätte? Das Paket, bzw dessen Inhalt hätte einen Sturtz aus einer Höhe von 1m ohne weiteres überstanden?


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3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Bei Privatverkäufern muss man in solchen Fällen gleich mehrere Sachen beweisen.

1. das es sich überhaupt um einen Gewährleistungsrechtlich relevanten Mangel handelt
2. Wann genau der Mangel eingetreten ist
3. Das wenn 1. und 2. nicht beweisbar wären, bewiesen werden muss, das der Mangel durch die fehlerhafte Verpackung eingetreten ist.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
froitzi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 13x hilfreich)

Also, was lerne ich daraus:

Nie mehr ein Gerät über ebay kaufen in dieser Preislage von einem privaten Verkäufer. Die können alles machen, ich bin in jedem Fall die Dumme.

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3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 297x hilfreich)

quote:
Also, was lerne ich daraus:

Nie mehr ein Gerät über ebay kaufen in dieser Preislage von einem privaten Verkäufer.

Das würde ich nicht in dieser Allgemeinheit behaupten. Aber es ist sicherlich eine gangbare Strategie. Wenn man keine Lust hat, sich mit der Materie auseinanderzusetzen (nämlich: woran erkenne ich fragwürdige Angebote, und was sind meine Rechte), dann kann man bei Dem Großen Online-Versandhändler kaufen und ziemlich sicher sein, von denen nicht besch*ssen zu werden.

N.B.: Auch wenn man sich mit der Materie auseinandergesetzt hat, gibt es keine absolute Sicherheit. Aber wenn man vorsichtig ist, die Angebote der Privatverkäufer klug auswählt, und zielführend mit ihnen kommuniziert, dann ist es möglich, dass man in der Summe billiger wegkommt, weil man halt nur noch sehr selten Opfer eines Betrugs wird oder sonstwie auf die Nase fällt.


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"Grüße vom metttwurstkneckebrot :) "


-- Editiert metttwurstkneckebrot am 24.10.2014 19:40

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
britt77
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 14x hilfreich)

quote:
Ich habe das Geld dann überwiesen....

gabs denn keine andere zahlungsmöglichkeit?!

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3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Und selbst wenn, würde soch dadurch an der rechtlichen Situation nichts ändern.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

3x Hilfreiche Antwort

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