ebay VK eröffnet Fall wegen angeblich falscher Artikelbeschreibung. Wert: 1.050 Euro.

8. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Roy_Khan
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 15x hilfreich)
ebay VK eröffnet Fall wegen angeblich falscher Artikelbeschreibung. Wert: 1.050 Euro.

Hallo Leute.

Mich hat es nach Jahren auch mal wieder mit einem PayPal Fall erwischt!
Ich bin Sportfotograf und habe eine Nikon D800 verkauft. Natürlich habe ich in der Beschreibung auf Gebrauchsspuren hingewiesen. Technisch sei alles in Ordnung, denn ich habe erst vor paar Wochen die Cam im Servicepoint Hamburg warten und reparieren lassen. Diese Rechnung lag anbei.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=282118965854#ht_563wt_1397

Nun droht der Käufer einen Fall an, dass die Ware nicht der Artikelbeschreibung entspräche. Der Gurt wäre unsauber, die Cam hat am Gehäuse Kratzer etc. Natürlich gibt es Nutzungsspuren, was ich auch angab, der optische Zustand ist halt auch immer Ansichtssache. Sein Hauptproblem sei aber, dass die angeblichen Reparaturen nicht vorgenommen wären, wie ihm der Servicepoint aus Köln mitteilte. Der Autofokus z. B. wäre verstellt, aber genau den habe ich ja für 420 Euro in Hamburg richten und säubern lassen.

Was soll ich nun tun? PayPal ist ja schnell dabei das Geld zurück zu buchen. Aber ich habe alles nach bestem Wissen beschrieben.
Muss ich den Artikel zurücknehmen? Die obligatorische Ausschlussklausel zwecks Privatverkauf, keine Gewährleistung mir gegenüber und keine Rücknahme trug ich ein. Kann ich ihn höflich aber bestimmt mit Hinweis auf die Rechnung nach Hamburg weiterleiten, wenn er meint es wäre noch immer nicht alles richtig mit dem Autofokus?

Was tun, wenn PayPal mir das Konto einfach mit 1.050 Euro ins Minus setzt??? :-(

Vielen Dank für eure Hilfe.

-- Editier von Roy_Khan am 08.08.2016 01:23

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Roy_Khan):
Technisch sei alles in Ordnung, denn ich habe erst vor paar Wochen die Cam im Servicepoint Hamburg warten und reparieren lassen. Diese Rechnung lag anbei.


Kannst Du die Wartung noch nachweisen?

Zitat:
Nun droht der Käufer einen Fall an, dass die Ware nicht der Artikelbeschreibung entspräche. Der Gurt wäre unsauber, die Cam hat am Gehäuse Kratzer etc. Natürlich gibt es Nutzungsspuren, was ich auch angab, der optische Zustand ist halt auch immer Ansichtssache. Sein Hauptproblem sei aber, dass die angeblichen Reparaturen nicht vorgenommen wären, wie ihm der Servicepoint aus Köln mitteilte. Der Autofokus z. B. wäre verstellt, aber genau den habe ich ja für 420 Euro in Hamburg richten und säubern lassen.


Was will denn der Käufer mit seiner Rekla erreichen? Den Kaufpreis drücken?

Die Verunreinigungen und Spuren hast Du ja beschrieben und sind auch gut zu sehen auf den Bildern.

Bezüglich der geschilderten Mängel macht es am meisten Sinn, wenn Du in soweit kooperierst und hier den Servicepoint Hamburg ins Boot holst und diesen im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung zur Nachbesserung aufforderst.

Zitat:
Was soll ich nun tun? PayPal ist ja schnell dabei das Geld zurück zu buchen. Aber ich habe alles nach bestem Wissen beschrieben.
Muss ich den Artikel zurücknehmen? Die obligatorische Ausschlussklausel zwecks Privatverkauf, keine Gewährleistung mir gegenüber und keine Rücknahme trug ich ein. Kann ich ihn höflich aber bestimmt mit Hinweis auf die Rechnung nach Hamburg weiterleiten, wenn er meint es wäre noch immer nicht alles richtig mit dem Autofokus?

Was tun, wenn PayPal mir das Konto einfach mit 1.050 Euro ins Minus setzt??? :-(


Auf jeden Fall etwaiges Guthaben sofort vom PayPal-Konto auf das Bankkonto überwiesen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Roy_Khan
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 15x hilfreich)

Ja, ich habe eine Rechnungskopie noch zu Hause.
Er will wohl nachbessern lassen und das kostet wohl laut NSP Köln 890€.
Ich riet ihm, wenn er wirklich meint es läge noch immer ein Defekt vor, sich mit Hamburg in Verbindung zu setzen.
Am liebsten wäre ihm aber eine Rückabwicklung.
Aber muss ich die Cam nun zurück nehmen?
Ich sende sie nach HH und die sagen dann es wäre alles i.O.?

Wie wird erfahrungsgemäß Pay Pal reagieren, wenn sie von mir nen Reparaturbeleg haben aus HH und der Käufer nen neuen Kostenvoranschlag aus Köln präsenriert, der ja nun leider 10 Wochen jünger ist.

Er meinte aufgrund des Aufwandes der Warterei und das Hamburg ja eigentlich nachbessern müsse, würde er nen Ausgleich von 250€ akzeptieren.

Was tun?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5899x hilfreich)

Ich habe hier eine komplett andere Meinung als Xipolis
1) Wenn ich mir deine Verkäufe so ansehe, dann würde ich dich als gewerblichen Verkäufer ansehen. Mehrfach gleiche Artikel, und dann auch noch neue, zu verkaufen, das legt den starken Verdacht einer gewerblichen Tätigkeit nahe.
2) Du hast eine Eigenschaft zugesichert. Dafür ist der Gewährleistungsausschluss sowieso nicht wirksam
3) Es spielt keine Rolle ob die Justage in Hamburg stattgefunden hat oder nicht. Du hast einen technischen Top Zusand angegeben, also muss dieser auch so sein. So wie es aussieht photographierst du sehr viel (gewerblich?), also kann es auch gut sein, dass der AF wieder neu justiert werden muss, auch wenn dies im Frühjahr bereits geschehen ist. Der K kann auf jeden Fall von einem richtig justierten AF ausgehen.

Da bei dir der Verdacht nahe liegt, dass du gewerblich auf ebay handels würde ich sehr vorsichtig sein was du machst und was nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Memme
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 25x hilfreich)

@Micbu: Wie kommen Sie auf die Idee, das der Verkäufer gewerblich handeln könnte? Ich sehe bei ihm gerade einmal 8 Auktionen in den letzten 12 Monaten.

Wenn die Kamera gerade beim Service war (wie viele Aufnahmen danach gemacht wurden kann man ja nachweisen) ist entweder der Service schlecht gewesen oder der Käufer will jetzt tatsächlich einfach nur den Preis drücken.

Ich würde also auch den Service Point mit ins Boot holen und sicherheitshalber das PayPal Konto leer räumen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo micbu,

ich schließe mich dem letzten Beitrag an, wie kommst du darauf, dass der TS gewerblich handelt?
Und was meinst du mit "zugesicherte Eigenschaft"? Was genau soll hier versprochen aber nicht geliefert worden sein?

Ich sehe hier kaum Chancen für den Käufer, er hat das Angebotene bekommen, fertig.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5899x hilfreich)

Es kommt nicht unbedingt auf die Anzahl der Verkäufe an um gewerblich zu handeln. Schaut einfach mal wieviele "NEU und OVP" Artikel verkauft wurden und viele Artikel davon gleich mehrfach.
Einfach mal ein paar Beispiele:
Dieser Artikel wurde gleich 3x verkauft:
Panasonic LUMIX DMC-FZ72 EG-K 60fach Zoom! 16,0 MP Digitalkamera - Schwarz *NEU*

Dieser Srtikel wurde 5x verkauft:
Super Smash Bros für 3DS/2DS Spiel in Folie! *NEU+OVP*

Dieser Artikel wurde 2x verkauft:
Tomodachi Life für Nintendo 2DS/3DS *NEU und OVP* (Nr.281802421946)

Dieser Artikel wurde 2x verkauft:
Xenoblade Chronicles X - LIMITED Steelbook Edition Wii U *NEU+OVP*


Der Verkäufer hat zugesichert:
Zitat aus der Auktion:
"Technisch ist sie also in einem Top Zustand"
Dieser Zustand muss eingehalten werden. Als Käufer würde ich mich hier sicherlich nicht einfach abspeisen lassen. Seine ganzen Verkäufe von Neuware sowie das versprechen über den Zustand in der Auktion würden mich, in dieser Preislage, sicherlich zu weiteren Schritten veranlassen. Mein Rat an den Verkäufer wäre sich hier mit dem Käufer gütlich zu einigen.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
2) Du hast eine Eigenschaft zugesichert. Dafür ist der Gewährleistungsausschluss sowieso nicht wirksam

Stop.
Es muss überhaupt erst mal vom Verkäufer bewiesen werden, dass A) ein Mangel vorlag, B) dieser Mangel bei Versand vorhanden war und C) diese dem Verkäufer bekannt waren.

Dass man Fotograf ist bedeutet noch lange nicht, dass man grundsätzlich jeden Mangel sofort erkennen muss. Und zudem kann man sich durchaus auch auf die Aussage einer Werkstatt verlassen, auch als Fotograf. Kommt halt drauf an, wie viel Nutzung dazwischen vorlag und ob man da das Problem hätte erkennen können.

Das Wichtigste aber: Was der Käufer macht, geht auch gegenüber gewerblichen Verkäufern nicht. Selbst wenn es weiterhin einen Mangel gibt, muss er dem Verkäufer die Chance einer Nacherfüllung/ Ausbesserung geben. Der Käufer würde das dann ggf. beim Service-Punkt bei sich reklamieren und seinerseits Nachbesserung verlangen.
Und genau das macht der Käufer hier offenbar nicht. Wenn er nun einfach so bei sich das Ding reparieren lässt, obwohl der Verkäufer darauf hinwies, dass er das gerne bei sich reklamieren wollte, dann verstößt der Käufer damit bereits gegen die Schadensminderungspflicht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5899x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Es muss überhaupt erst mal vom Verkäufer bewiesen werden, dass A) ein Mangel vorlag, B) dieser Mangel bei Versand vorhanden war und C) diese dem Verkäufer bekannt waren.

Du meinst sicherlich vom Käufer bewiesen werden ;)
Solange der Verkauf noch privater Natur ist gebe ich dir teilweise recht. Genau das bezweifele ich aber. Er muss aber selbst bei privat übrigens nur B) beweisen. A) ist offensichtlich, denn es liegt eine Abweichung zur Sollbeschaffenheit vor. Und wenn zugesichert wurde, dass die Kamera sich in einem Top-Zustand befindet, dann spielt es schlicht keine Rolle ob der Mangel dem VK bekannt war oder nicht, denn für zugesicherte Eigenschaften gilt der Gewährleistungsausschluss nicht. C) müsste nur bewiesen werden wenn man dem VK eine Arglist nachweisen wollte.
Vorgreifen möchte der K doch gar nicht. Im Gegenteil, er möchte ja rückabwickeln.
Wie bereits geschrieben, aufgrund der Verkaufshistorie wäre ich als VK hier sehr vorsichtig.



-- Editiert von micbu am 08.08.2016 13:22

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Es kommt nicht unbedingt auf die Anzahl der Verkäufe an um gewerblich zu handeln. Schaut einfach mal wieviele "NEU und OVP" Artikel verkauft wurden und viele Artikel davon gleich mehrfach.
Einfach mal ein paar Beispiele:
Dieser Artikel wurde gleich 3x verkauft:
Panasonic LUMIX DMC-FZ72 EG-K 60fach Zoom! 16,0 MP Digitalkamera - Schwarz *NEU*

Dieser Srtikel wurde 5x verkauft:
Super Smash Bros für 3DS/2DS Spiel in Folie! *NEU+OVP*

Dieser Artikel wurde 2x verkauft:
Tomodachi Life für Nintendo 2DS/3DS *NEU und OVP* (Nr.281802421946)

Dieser Artikel wurde 2x verkauft:
Xenoblade Chronicles X - LIMITED Steelbook Edition Wii U *NEU+OVP*


Auch diese Verkäufe müssen nicht für ein gewerbliches Handeln sprechen. Sehr oft werden hochpreisige Elektronikartikel in Bundle-Aktionen oder mit Beigabe verkauft, oder der Käufer hat Anspruch auf eine Zugabe, die er beim Kauf des Artikel claimen kann.

Selbst ich bekomme ständig irgendwelchen Kram oder mal eine Prämie und gelegentlich handelt es sich hierbei um etwas materielles, welches ich dann auch schon verkaufe.

Das gewerbliche Handeln müsste dem TS ohnehin erstmal nachgewiesen werden.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Roy_Khan):
Ja, ich habe eine Rechnungskopie noch zu Hause.
Er will wohl nachbessern lassen und das kostet wohl laut NSP Köln 890€.
Ich riet ihm, wenn er wirklich meint es läge noch immer ein Defekt vor, sich mit Hamburg in Verbindung zu setzen.


Handelt es sich bei dem Servicepoint Hamburg und dem Servicepoint Köln um das gleiche Unternehmen?

Ich würde mich an Deiner Stelle selbst mit dem Anbieter in Verbindung setzen und diesen zur Nachbesserung auffordern. Und in dem Fall erscheint mir auch eine Nachbesserung in Köln für möglich.

Zitat:
Am liebsten wäre ihm aber eine Rückabwicklung.
Aber muss ich die Cam nun zurück nehmen?


Erst wenn der zweite Nachbesserungsversuch fehlgeschlagen ist.

Zitat:
Ich sende sie nach HH und die sagen dann es wäre alles i.O.?


Dann kannst Du dies dem Käufer entgegenhalten. In dem Fall müsste der Käufer dann einen unabhängigen Sachverständigen bemühen.

Zitat:
Wie wird erfahrungsgemäß Pay Pal reagieren, wenn sie von mir nen Reparaturbeleg haben aus HH und der Käufer nen neuen Kostenvoranschlag aus Köln präsenriert, der ja nun leider 10 Wochen jünger ist.


Du solltest damit rechnen, dass PayPal egal was Du vorlegst, eher für den Käufer entscheidet (wobei der Käufer dann zur Rücksendung aufgeordert wird, bevor er das Geld bekommt).

In dem Fall bleibt Dir nur der Weg der zivilen Gerichtsbarkeit.

Zitat:
Er meinte aufgrund des Aufwandes der Warterei und das Hamburg ja eigentlich nachbessern müsse, würde er nen Ausgleich von 250€ akzeptieren.


Sag ich doch, der Kaufpreis soll gedrückt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5899x hilfreich)

Zitat (von Xipolis):
Auch diese Verkäufe müssen nicht für ein gewerbliches Handeln sprechen. Sehr oft werden hochpreisige Elektronikartikel in Bundle-Aktionen oder mit Beigabe verkauft, oder der Käufer hat Anspruch auf eine Zugabe, die er beim Kauf des Artikel claimen kann.
MÜSSEN nicht, richtig, sie tun es aber. :grins:

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