ebay Probleme beim XBox Kauf

26. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
Stefanie91
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 24x hilfreich)
ebay Probleme beim XBox Kauf

Habe vor ein paar Tage eine XBox 360 mit 250 GB Festplatte, 3 Spiele und Gamepad ersteigert. Als die XBox bei mir Gestern angekommen ist, mußte ich feststellen das die 250 GB Festplatte ausgebaut war und FIFA 14 fehlte (genauso wie das angegebene Spiel Black Ops 2 wo auf der Festplatte sein sollte, wo ja nicht da war), zudem hat der Verkäufer angegeben das der Artikel in sehr gutem Zustand sei, was man nicht gerade von den Spielen behaupten kann (waren ganz verkratzt).
Als Entschuldigung war ein Zettel dabei worauf stand: das ihm die FIFA 14 CD beim polieren zu bruch gegangen sei und er deshalb ein Ersatzspiel dazu gelegt hätte (MW3).
Als ich ihm geschreiben hab und gefragt habe, wo die 250 GB Festplatte sei, ist er immer ausgewichen und meint nur das ich die XBox doch zurück schicken könnte.
Leider hat der Verkäufer kein paypal angeboten, deshalb hab ich es auch per Überweisung zahlen müssen und bin nicht im ebay Käuferschutz drin.
Ich möchte die XBox gern behalten und wollte deshalb Fragen, ob ich die Festplatte einklagen oder wenigstens Schadensersatz dafür bekommen kann, da es ja eine Wertminderung jetzt ist. Da eine neue Festplatte mit 250 GB ja allein schon 75€ kostet, eine gebrauchte bekommt man auch nicht unter 40€.
Wie stehen da meine Chancen wenn ich Anzeige gegen den Verkäufer stelle und das ist doch eine kriminelle Handlung was der getan hat, der kommt doch nicht damit durch oder?
Danke schon mal im Voraus.

-----------------
""

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
Anzeige gegen den Verkäufer



Es handelt sich ggfs. um einen zivilrechtl. Anspruch.

Vergessen Sie die Strafanzeige!!!

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stefanie91
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 24x hilfreich)

Und was soll ich dann machen bzw an wen muß ich mich wenden, wenn nicht an die Polizei? Das ist doch eine Straftat was der gemacht hat oder?

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Die Polizei verfolgt nur Straftaten!

Dies ist keine Straftat!!!

Zivilrechtl. Angelegenheiten müssen Sie selbst od. durch einen RA verfolgen (lassen).

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stefanie91
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 24x hilfreich)

Als ich aber Gestern bei ebay angerufen hab, haben die mir gesagt ich müsste damit zur Polizei gehn, Falls mir der Verkäufer die Festplatte und Spiel nicht zusendet. Die könnten nichts machen, da ich nicht im ebay Käuferschutz bin (weil der Verkäufer kein paypal angeboten hat).
Übernimmt die RA Kosten die Rechtsschutzversicherung?

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Ebay hat keine Ahnung!!!

Schildern Sie Ihrer RSV den Sachverhalt und fordern Sie eine schriftl. Deckungszusage an.

Danach suchen Sie sich einen RA.

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

quote:
Als ich aber Gestern bei ebay angerufen hab
Grosser Fehler, denn schlechter als dort kannst du nicht beraten werden, mal davon abgesehen, dass die dich überhaupt erst gar nicht rechtlich beraten dürfen!

quote:
Leider hat der Verkäufer kein paypal angeboten
Was heisst hier leider? Sei froh, dass er dasnicht hat! Hätte er PP angeboten und duhättest darüber gezahlt, hättest du dir doch sicherlich das Geld zurückgeholt oder? Wäre dir auch klar, dass das rechtlich icht ok geween wäre? Dein VK hätte dann direkt gegen dich klagen können und diese Klage auch bestimmt gewonnen, auf deine Kosten hin! Egal ob bei dem Artikel unstimmigkeiten bestehen! Soviel mal zu PP!

quote:
zudem hat der Verkäufer angegeben das der Artikel in sehr gutem Zustand sei
Aus sicht des VK ist das wohl auch so,nur halt nicht aus deiner Sicht! Es gibt keine rechtliche Sicht was für gut, sher gut oder so steht!

Ich habmal schnell geschaut, was so eine Platte für dich kosten würde, hab 250GB Platten meisst so um die 40Euro neu gefunden.

Du hast natürlich das recht auf eine gebrauchte Platte und das fehlend Spiel, du kannst einen Deckungskauf vornehmen, die Kosten muss dein VK tragen, aber das wird dir deine RV wohl auch sagen...

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Stefanie91
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 24x hilfreich)

Zitat: ... hab 250GB Platten meisst so um die 40Euro neu gefunden

Aber keine für die XBox 360 Slim oder? Bei Amazon kosten die 75€ neu und gebraucht wie gesagt ~40€+Versand, auf rebuy kosten die über 50€ gebraucht + Versandkosten.
Danke schon mal an alle, werd mich am Montag mal bei meiner Versicherung erkundigen.

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Also wen ich mir EBAY NR 380871168459 ansehe, sind das keine 41Euro...

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Stefanie91
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 24x hilfreich)

Mag wohl daran liegen das es keine Original Festplatte ist und auf rebuy nur Original Festplatten verkauft werden und ich nicht nach anderen Herstellern geschaut hab.
Ist es egal was für eine Festplatte ich kauf (Orginal oder anderer Hersteller) und wann soll ich den Deckungskauf vornehmen?

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Einen Deckungakauf kann man vornehmen wenn der Verkäufer rechtssicher in Verzug gesetzt wurde.


Das ganze sollte man dann dem Rechtsanwalt überlassen, die paar Tage hat das noch Zeit.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Stefanie91
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 24x hilfreich)

Also meine Rechtschutzversicherung meint weil ich nur mit selbstbeteiligung und es sich nur um einen geringeren Betrag handeln würde, bieten die mir nur von einem RA telefonische Beratung an und die meinen das ich dem Verkäufer einen Brief per Einschreiben schicken soll.
Jetzt hab ich mal was aufgesetzt und wollte Fragen ob ich das so lassen kann und was sind den dann meine nächsten Schritte die ich machen muß (wenn er die Sachen bis nach ablauf der Frist, mir nicht gesendet hat):

Sehr geehrter Herr ...
Nach absprache mit meinem Anwalt gebe ich Ihnen noch einmal die Chance die fehlende 250 GB Festplatte und das fehlende Spiel FIFA 14 mir bis zum 15.10.2014 zukommen zu lassen. Wenn Sie nicht in der Lage sind bis zum 15.10.2014 mir die fehlende Festplatte und das Spiel vom gekauftem ebay Artikel mir zu schicken, setzte ich Sie hiermit in Kenntniss das Sie verpflichtet sind mir den Differenzbetrag vom Deckungskaufes der fehlenden Ware zahlen zu müssen und ein Verfahren gegen Sie eingeleitet wird.

Mit freundlichen Grüßen ...


-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Stefanie91
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 24x hilfreich)

Kann ich das so schreiben und was muß ich den machen Falls er nicht in der Lage ist die fehlenden Sachen mir zukommen zu lassen?

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann ich das so schreiben <hr size=1 noshade>

Ja, kann man so schreiben. Datum anpassen, Frist 14 Tage mindestens.
Versand mit Zustellnachweis.



quote:<hr size=1 noshade> und was muß ich den machen Falls er nicht in der Lage ist die fehlenden Sachen mir zukommen zu lassen? <hr size=1 noshade>

Du hast 2 Alternativen:
A. gar nichts machen und damit leben
B. Deckungskauf tätigen und den Schaden einklagen
C. das ganze an einen Anwalt abgeben (Kosten muss der Verkäufer ersetzen) der dann eine genaue Anleitung gibt udn auch dem Verkäufer schreibt.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Stefanie91
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 24x hilfreich)

Wielange hab ich den da Zeit den Schaden einzuklagen (da der Kauf am 21. Sep. 2014 war)?

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Bis zum 31.12.2017.
Sind also noch ein paar Tage ...
:)





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Naja, was soll den eine Betrugsanzeige schaden.
Ist der Verkäufer ein unbeschriebenes Blatt, wird die eingestellt und der TE auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Hat der VK diese Nummer jedoch schonmal abgezogen, wird dieser gut beraten sein, den TE schnellstmöglich schadlos zu stellen.

Vor allem hat das dann den Vorteil, falls der VK kein Geld mehr hat, hier die Unerlaubte Handlung belegt zu haben, was dann den Titel im Zivilstreit auf 30 Jahre verlängert.

-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.112 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen