ebay Privatverkauf- jetzt vor Gericht wegen Porto!
Guten Abend,
ich habe folgendes erleben müssen und leider ist das Ganze noch nicht ausgestanden:
Ich habe im August 2009 über die Internetplattform ebay einen gebrauchten Katalysator verkauft und verschickt, den ich selbst 2008 gebraucht erworben habe und nicht mehr benötigte.
Der Käufer hat sich nach Erhalt gemeldet und behauptet, daß der Katalysator leer, ausgeräumt gewesen sei und somit seine Funktion nicht mehr erfüllen kann.
Ich habe den Kat nach bestem Wissen und Gewissen verkauft und wollte bestimmt niemanden betrügen- also bot ich an, ihm den Kaufpreis zu erstatten- um KEINEN Ärger zu bekommen. Das reichte ihm aber nicht, schließlich verlangte er die Portokosten zurück zuzüglich der Kosten für die Rücksendung. (Den Kaufpreis hatte ich ihm da bereits erstattet.)
Das sah ich dann nicht mehr ein und teilte dem Käufer mit, daß ich dafür nicht aufkommen werde. Schließlich bin ich kein Händler und sowieso nicht zur Rücknahme verpflichtet, es handelt sich um einen Privatverkauf und ich ging davon aus, daß der Katalysator in Ordnung sein- schließlich wurde er mir auch als funktionsfähig verkauft.
Er ging zu einem Anwalt, wie angedroht- der Mann hat ja eine Rechtsschutzversicherung. Traurig genug, daß mit so einem Quatsch die Allgemeinheit der Versicherten belastet wird. Nun fordert also der Anwalt die Portokosten in Höhe von EUR 15,90 zzgl. seiner Kosten. Daraufhin teilte ich ihm höflich mit, daß ich seine Kosten und das Porto nicht zahlen werde. Nach über 3 Monaten bekam ich Post vom Amtsgericht! Das Schreiben kam in der Vorweihnachtszeit und ich habe den Termin verpaßt, etwas zur Sache zu schreiben. Nach Erhalt des Versäumnisurteils habe ich Einspruch eingelegt- jetzt wird es zur mündlichen Verhandlung im Februar kommen und in dem Begleitschreiben zur Vorladung werde ich darauf hingewiesen, den Einspruch wegen der zu erwartenden Kosten zurück zu nehmen, da ich in der Beweislast wäre darzulegen, daß der kat in Ordnung war!! Das Teil ist längst entsorgt, ich bewahre doch nicht monatelang Schrott auf, nur wiel mich ggf. jemand vor Gericht zerren könnte.
Meine Frage: Kann das wirklich so sein? Woher weiß die Richterin, daß der Kläger die Wahrheit spricht? Woher weiß ich, daß der zurückgeschickte Kat der war, den ich hingeschickt hatte? Wieso jemand einfach etwas behaupten, ohne es beweisen zu können und der Richter signalisiert einem, daß der Kläger damit durchkommen wird??? Ist das wirklich so eindeutig?
Nicht vergessen- es geht um ursprünglich EUR 15,90.
Vielen Dank im Voraus!
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-- Editiert am 28.01.2010 20:29
von nixverstehen am 28.01.2010 20:19
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>ebay Privatverkauf- jetzt vor Gericht wegen Porto!
quote:
Hier müsste man mal nachschauen, das bedeutet die ganze Korrespondenz durchgehen, ob die Portoerstattung überhaupt wirksam vereinbart wurde bzw. auf welcher Rechtsgrundlage der Anwalt die Erstattung verlangt.
Der Anwalt behauptet, daß ich gewußt haben muß, das der Kat defekt war und deshalb zur Erstattung der Versandkosten verpflichtet bin.
Was für eine Posse. Ich habe es nicht gewußt, hätte das Teil auch sonst nicht angeboten! Dafür, daß ich lediglich nett sein wollte und den Kaufpreis erstattet habe, wird mir genau das jetzt zum Nachteil ausgelegt? Unglaublich.
Ich habe zwar auch eine Rechtsschutzversicherung, wollte die aber bisher aus so einem Schwachsinn heraushalten.
Wie es aussieht, benötige ich doch anwaltlichen Beistand.
Ich hätte nicht gedacht, daß so etwas überhaupt möglich ist.
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von nixverstehen am 29.01.2010 00:51
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>ebay Privatverkauf- jetzt vor Gericht wegen Porto!
quote:
Kann das wirklich so sein? Woher weiß die Richterin, daß der Kläger die Wahrheit spricht?
Nun, er kann ja offenbar beweisen, daß
(1) er den Kat bei dir gekauft hat und
(2) daß der Kat mangelhaft war (vermutlich durch Zeugen) und
(3) daß du einer Rückabwicklung zugestimmt hast.
#3 stellt zumindest einen Anscheinsbeweis für eine Berechtigung der Forderung dar, sodaß es nun an dir wäre, diesen Anscheinsbeweis zu widerlegen.
quote:
Woher weiß ich, daß der zurückgeschickte Kat der war, den ich hingeschickt hatte?
Gar nicht. In jedem Fall wärst du für so eine Behauptung beweispflichtig und das ist nun nicht mehr möglich.
quote:
Wieso jemand einfach etwas behaupten, ohne es beweisen zu können und der Richter signalisiert einem, daß der Kläger damit durchkommen wird???
Der Kläger kann ja offenbar genug beweisen, s.o. Wenn du nun gar nichts beweisen kannst, sieht es eben schlecht für dich aus.
Es ist aber ja gerade nicht so, daß der Kläger ohne jegliche Substanz klagt, wie du es darstellst.
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von Jennifer_A am 29.01.2010 12:34
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>ebay Privatverkauf- jetzt vor Gericht wegen Porto!
Ist das wirklich alles? Ich kann jetzt 15,90 zzgl. Anwaltgebühren zzgl. Gerichtskosten zahlen, weil mich so ein MENSCH anzeigt? Bin jetzt also locker beim 12-fachen des eigentlichen Streitwerts??? Unfaßbar. Und wenn ich in die Berufungsverhandlung gehe, wird es noch teurer? Und es ist für alle klar, daß ich der bin, der zahlen MUSS???
Habe außerdem bei der Allianz RS angefragt, habe dort eine Privat- und Berufshaftpflichtversicherung. Die behaupten doch allen Ernstes, daß weil ich ein Teil verkauft habe, daß zu einem Kfz gehört, dafür die Verkehrs-RS zuständig wäre- die ich ja nicht habe... Finde ich auch unglaublich.
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-- Editiert am 29.01.2010 14:40
von nixverstehen am 29.01.2010 14:38
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>ebay Privatverkauf- jetzt vor Gericht wegen Porto!
quote:
Ich kann jetzt 15,90 zzgl. Anwaltgebühren zzgl. Gerichtskosten zahlen, weil mich so ein MENSCH anzeigt?
Nein, die hättest du auch zahlen müssen, wenn er dich nicht verklagt hätte. Nur war die Klage ja offenbar nötig, damit du das einsiehst. (Hättest du rechtzeitig hier gefragt, hätte man dir sagen können, daß es sich nicht lohnt, es auf eine Klage ankommen zu lassen.)
quote:
Bin jetzt also locker beim 12-fachen des eigentlichen Streitwerts?
Wenn man sich um Peanuts streitet, ist das nicht das Problem des Gerichts und der Anwälte. Deswegen gibt es den Mindeststreitwert von 300 EUR, aus dem sich die Gebühren bestimmen. Ansonsten würden Gericht und Anwalt ja nur 2.50 EUR bekommen, nur weil ihr euch um drei Heiermänner streitet.
quote:
Und wenn ich in die Berufungsverhandlung gehe, wird es noch teurer?
Die Berufungsbeschwer von 200 EUR wird ja hier nicht mal annähernd erreicht. Abgesehen davon bringt es auch nichts, zu hoffen, ein anderer Richter werde die Rechtslage ganz anders einschätzen. Sowohl die erfahrenen User hier wie dein Richter haben dir doch klar gesagt, wie die Rechtslage ist. Eine Berufung wäre also ein Glücksspiel nach dem Motto "vielleicht finde ich ja den einen Richter unter 50,000, der eine völlig andere Rechtsauffassung als die Mehrheit hat" und daher absolut nicht zu empfehlen (zumal die Wahrscheinlichkeit auf 6 Richtige höher ist, dein Geld beim Lotto also besser angelegt wäre).
quote:
Die behaupten doch allen Ernstes, daß weil ich ein Teil verkauft habe, daß zu einem Kfz gehört, dafür die Verkehrs-RS zuständig wäre
Das ist natürlich Blödsinn, aber die versuchen es natürlich mal. Vermutlich, weil das einfacher ist, als dir auseinanderzusetzen, wieso keine Erfolgsaussichten bestehen.
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von Jennifer_A am 29.01.2010 15:13
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