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ebay Privatverkäufer abmahnen, gewerb. handel

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ebay Privatverkäufer abmahnen, gewerb. handel

Hallo,
ich habe vor knapp 4Wochen über eine Ebay-Auktion Kontakt mit dem Verkäufer auf genommen und unabhänging von eBay einen Deal gemacht.

Nachdem ich das Geld (knapp 800 euro) überwiesen haben hat der Verkäufer mir mitgeteilt, dass er die Ware erst wieder ende März rein bekommt. Also frühstens im April bei mir sind.

Ich habe sofort reagiert,ihn daraufhingewiesen, dass es in den mails ausdrücklich hiess nach Geldeingang wird die Ware versendet und ihn gebeten mir umgehend mein Geld zurück zu überweisen. Bis heute leider ihner ohne Erfolg. Einmal eine mail bekommen dass er mir das Geld nicht gibt und ich auf meine Ware warten soll.

Überlegungen:

a)Ob ich den Händler wirklich wegen Betrugs anzeigen kann wiess ich nicht da er ja angeblich ende März die Ware losschicken will.

b)Nun habe ich überlegt den Händler beim Finanzamt zu melden da er eindeutig Ware einkauft und gewinnbringend wieder in eBay verkauft. Das aber als Privatperson undGewerblichen Mengen.

Was sollte ich machen wie könnte ich Möglichkeit b) angehen?

gruß




von heiko_123_recht am 17.03.2010 15:25
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>ebay Privatverkäufer abmahnen, gewerb. handel
Ich würde Rückgabe deines Geldes zur Not per Anwalt durchsetzen, da er ein Widerrufsrecht zu gewähren hat, was er dir durch Täuschung, dass er ein Privatsmann wäre, zu verweigern versucht.
Bzw. sollte er den Artikel noch liefern, würde ich auf eine Rechnung bestehen und dann vom Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Du kannst dich an Wettbewerber, den Bundesverband der Verbraucherzentralen oder die Wettbewerbszwentrale werden. Die können dann gegen sein "privates" Handeln vorgehen, da er sämtliche Pflichten (Widerrufsrecht, AGB, Impressum usw.) nicht erfüllt.

Natürlich kannst du dieses auch den Steuerbehörden melden. Die werden sich sehr freuen.
Wenn alleine EIN Artikel 800 Euro kostet und er diese Artikel "wieder rein gekommt", sprich vielfach mit Artikeln dieser Preisklasse handelt, dürfte der Schaden des Steuerbetruges wohl nicht zu verachten sein.


-- Editiert am 17.03.2010 22:50


von seba79 am 17.03.2010 22:45
Status: Unsterblich (1372 Beiträge)
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