>ebay Privatverkäufer abmahnen, gewerb. handel
Ich würde Rückgabe deines Geldes zur Not per Anwalt durchsetzen, da er ein Widerrufsrecht zu gewähren hat, was er dir durch Täuschung, dass er ein Privatsmann wäre, zu verweigern versucht.
Bzw. sollte er den Artikel noch liefern, würde ich auf eine Rechnung bestehen und dann vom Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Du kannst dich an Wettbewerber, den Bundesverband der Verbraucherzentralen oder die Wettbewerbszwentrale werden. Die können dann gegen sein "privates" Handeln vorgehen, da er sämtliche Pflichten (Widerrufsrecht, AGB, Impressum usw.) nicht erfüllt.
Natürlich kannst du dieses auch den Steuerbehörden melden. Die werden sich sehr freuen.
Wenn alleine EIN Artikel 800 Euro kostet und er diese Artikel "wieder rein gekommt", sprich vielfach mit Artikeln dieser Preisklasse handelt, dürfte der Schaden des Steuerbetruges wohl nicht zu verachten sein.
-- Editiert am 17.03.2010 22:50
von seba79 am 17.03.2010 22:45
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