Guten Tag,
ich bin gewerblicher ebay Verkäufer und verkaufe PKW Zubehör.
Ein Kunde öffnet einen Streitfall wegen eins nicht der Beschreibung entsprechenden Artikels.
Der Käufer gibt an er habe den Artikel von einer Fachfirma verbauen lassen dennoch treten nur wenige Tage danach Mängel auf.
Ich bitte Ihm mir die Rechnung der Fachfirma und Fotos des Mangels zu senden.
Er schickt eine Rechnung, von der ich vermute, dass er diese eine Fälschung, fingierte Rechnung eines "fiktiven" Unternehmens, da:
1. Das Datum auf der Rechnung der 10.09 ist der angebliche Mangel aber schon VOR dem 09.09 vorlag - Montage erst nach öffnen des Falls!?
2. Die auf der Rechnung angegebene Straße existiert unter dieser PLZ nicht
3. Laut Rechnung ist der Gesamtbetrag binnen 15 Tagen fällig, es fehlt aber die Bankverbindung
4. Gesetzliche Pflichtangaben und sonstige übliche Angaben fehlen wie: Umsatzsteuer ID, Steuernummer, Unternehmensform, Firmeninhaber, Email, Internetseite, Festnetznummer
5. Unter der angegebenen Handynummer geht nie wer ran.
Er fordert den Artikel preis zurück und den auf der Rechnung auswießenen Betrag für die Montage.
Ist hier von einer Urkundenfälschung auszugehen?
Wer ist in der Beweislast?
Kann ich einfach bei der nächsten Polizei
eine Anzeige wegen Urkundenfälschung stellen?
Ist es sogar Betrug, wenn er mit einer gefälschten Rechnung versucht diesen Betrag geltend zu machen?
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ebay Kunde stellt fingierte Rechnung in Streitfall
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
quote:
Ist hier von einer Urkundenfälschung auszugehen?
Wenn es eine Fälschung ist, dann ja. Zudem wäre es auch noch (versuchter) Betrug.
quote:
Wer ist in der Beweislast?
Bei einer Anklage die Staatsanwaltschaft. Du äußerst bei der Strafanzeige lediglich einen gut begründeten Verdacht und gibst die Beweise heraus, soweit sie der vorliegen.
Ich würde hier nur kurz den behaupteten Schaden zurückweisen und ihm nahelegen vor Gericht Klage zu erheben. Dann wird er ja vieles zu erklären haben vor Gericht.
Achja: Wer so etwas macht, der kommt nicht zum ersten Mal auf den Gedanken, so etwas zu machen. Nur so eine Vermutung meinerseits ;-)
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
-- Editiert mepeisen am 19.09.2014 16:16
Nur aus Interesse, aber über welche Beträge reden wir denn hier und sind wenigstens die Werkstattkosten realistisch ?
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ja ich hab seine Forderung natürlich zurückgewiesen und Ihn darauf Aufmerksam gemacht warum seine Rechnung fingiert ist und ihm um Rückruf gebeten um dies einvernehmlich und ohne Anzeige aus der Welt zu schaffen.
Rückruf habe ich nicht erhalten aber eine negativ Bewertung und weitere Beschuldigungen.
Mir geht es hier nicht um die 50 EUR Warenwert und ca. 50 EUR Werckstatt Rechnung. Sondern der ebay Streitfall und die Bewertung haben negative Auswirkungen auf mein ebay Account - meine Artikel werden schlechter angezeigt und ich habe dadurch Umsatzeinbußen.
und verarschen lässt man sich halt auch ungern!
Werde ebay anrufen und hoffe die sehen das genauso...
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Mehr als (sehr schwache) Indizien sind das aber nicht...
quote:
1. Das Datum auf der Rechnung der 10.09 ist der angebliche Mangel aber schon VOR dem 09.09 vorlag - Montage erst nach öffnen des Falls!?
Warum sollte das Rechnungsdatum mit dem Montagedatum übereinstimmen? Die Firma repariert Montags und stellt Freitags die Rechnung aus (und datiert die natürlich nicht auf Montag zurück), das passiert mir ständig bei Werkstätten.
quote:
2. Die auf der Rechnung angegebene Straße existiert unter dieser PLZ nicht
Zahlendreher?
quote:
3. Laut Rechnung ist der Gesamtbetrag binnen 15 Tagen fällig, es fehlt aber die Bankverbindung
Die kriegt man auch auf der Homepage oder nach Anfrage. Ich mußte letztlich sogar auf der FedEx-Rechnung nach der Bankverbindung suchen.
quote:
4. Gesetzliche Pflichtangaben und sonstige übliche Angaben fehlen wie: Umsatzsteuer ID, Steuernummer, Unternehmensform, Firmeninhaber, Email, Internetseite, Festnetznummer
Nicht jede Werkstatt hat eine Internetseite oder Email oder Festnetz. UStIdNr hat auch nicht jede Firma.
quote:
5. Unter der angegebenen Handynummer geht nie wer ran.
Das wiederum beweist für mich eher, daß es eine Werkstatt ist. ;-)
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Rechnungen müssen nach geltendem Recht gem. § 14 Abs. 4
i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG
folgende Angaben enthalten:
Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer
Ausstellungsdatum der Rechnung
Fortlaufende Rechnungsnummer
Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung
Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt
Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts
Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiung
Ggf. Hinweis auf Steuerschuld des Leistungsempfängers
Quelle:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/steuerrecht/umsatzsteuer_national/rechnungsstellung_pflichtangaben/
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