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ebay-Kleinanzeigen: Handy gekauft, nie erhalten

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ebay-Kleinanzeigen: Handy gekauft, nie erhalten

Hallo!

Ich habe folgendes Problem: Ende April bin ich bei ebay Kleinanzeigen auf ein Smartphone aufmerksam geworden. Ich habe den Verkäufer sofort telefonisch kontaktiert, einen Preis ausgehandelt und mit ihm abgesprochen, dass er mir das Gerät sofort nach Bezahlung zuschickt. Am Telefon klang er sehr seriös und nach dem Telefonat hatten wir regen E-Mail-Kontakt in dem Adresse und Bankverbindung ausgetauscht wurden. Ich habe sofort online das Geld überwiesen.

Nach einer Woche hatte ich weder Gerät noch Versandbestätigung erhalten, deshalb habe ich beim Verkäufer nachgefragt. Er war telefonisch nicht erreichbar, antwortete aber per SMS, dass er auf Montage sei und das Geld leider zu spät gebucht wurde, so dass er erst nach seiner Rückkehr am nächsten Samstag versenden könnte.

Die nächsten zwei Wochen vergingen ohne jeglichen Erfolg bei der Kontaktaufnahme, das Handy habe ich natürlich auch nicht erhalten. Ich habe unzählige Male versucht den Verkäufer telefonisch zu erreichen - vergeblich. Durch Recherche im Telefonbuch hatte ich mittlerweile herausgefunden, dass die von ihm angegebene Adresse falsch war - kein gutes Zeichen.

Nach 4 Wochen hat er sich dann wieder bei mir gemeldet und zuerst eine abenteuerliche Geschichte über Krankenhausaufenthalte etc. aufgetischt. Später hat er das dann aber revidiert und selbst zugegeben, dass er das Handy nicht hat, weil er das Gerät von o2 noch gar nicht erhalten hat. Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass er mir mein Geld sofort zurück überweist und hat sich vielmals entschuldigt. Er hat per SMS zweimal bestätigt, dass das Geld überwiesen ist, allerdings kam auch nach nun fast 2 Wochen kein Geld an und nun reagiert er wieder nicht auf Anrufe.

Wie kann ich nun vorgehen? Anwalt? Polizei? Ich habe leider keine Erfahrung in solchen Dingen - ich möchte nur mein Geld zurück, da es sich um mehrere hundert Euro handelt...

Herzlichen Dank für Infos!

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von adapter.kauf am 06.06.2012 19:55
Status: Praktikant (19 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1179 weitere Beiträge zum Thema "erhalten".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>ebay-Kleinanzeigen: Handy gekauft, nie erhalten
Gleiches Thema: Ware nach 1 1/2 Monate nicht erhalten...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 07.06.2012 23:58
Status: Tao (21209 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>ebay-Kleinanzeigen: Handy gekauft, nie erhalten
Den anderen Thread hatte ich bereits selber gesehen, leider nicht das gleiche Thema (beim anderen Thread geht es ja wohl um einen Verlust der Sendung). Mein Handy wurde nie versendet, das hat der Verkäufer so mehrmals angegeben und jetzt meldet er sich einfach nicht mehr.

Es geht auch nicht - wie beim anderen Thread - nur um 10 Euro, sondern um ein Vielfaches mehr. Und der andere Thread bietet auch keine Lösung für das Problem...

Sehr schade, dass hier im Rechtsforum nicht ein einziger einen Tipp hat wie man vorgehen kann...



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von adapter.kauf am 08.06.2012 14:47
Status: Praktikant (19 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>ebay-Kleinanzeigen: Handy gekauft, nie erhalten
quote:
Wie kann ich nun vorgehen? Anwalt? Polizei? Ich habe leider keine Erfahrung in solchen Dingen - ich möchte nur mein Geld zurück, da es sich um mehrere hundert Euro handelt...

Das ist ja nun immer dasselbe.

Bei dir ist bloß die Besonderheit, dass VK zugegeben hat, daß er gar nicht im Besitz des Handys ist. Das kann, muss aber kein Betrug sein.

Erst mal musst du den Rücktritt erklären und ihn in Verzug mit der Rückzahlung setzen. Einwurf-Einschr., taggenaue Frist setzen, Kto. Nr. nicht vergessen.

Dabei kannst du ruhig mit der Betrugsanzeige und dem RA drohen, falls das Geld nicht fristgerecht überwiesen wird.

Dann erst mal abwarten ob/was passiert.

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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 08.06.2012 15:10
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>ebay-Kleinanzeigen: Handy gekauft, nie erhalten
ja und was wenn die frist die man gestellt hat abgelaufen ist? wie weiter druck ausüben ?

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von powerbrauer am 07.08.2012 20:25
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>ebay-Kleinanzeigen: Handy gekauft, nie erhalten
Sofern die Fristsetzung juristisch einwandfrei war bzw. die Einigung bezüglich der Erstattung und des Termines gerichtsfest nachweisbar ist:
- Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der Forderung beauftragen
Hier besteht jedoch die Gefahr, das man auf den Kosten sitzen bleibt, wenn der Gegner mittellos ist. Dafür kann man dann aber 30Jahre lang versuchen das Geld einzutreiben

- Strafanzeige stellen





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von Harry van Sell am 07.08.2012 22:40
Status: Tao (21209 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>ebay-Kleinanzeigen: Handy gekauft, nie erhalten
Vielleicht sollte erst geprüft werden , ob der Käufer über eine gültige Meldeadresse verfügt.

Vergessen werden sollte auch hierbei nicht, die Frist zur Anzeigenaufgabe bei der Polizei. Je mehr Tage dazwischen liegen, um so mehr Fragen wirft das ganze auf.

Vielleicht möchte der VK nur Zeit gewinnen.
Für was auch immer.

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"»Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm: Halt du sie dumm, ich halt sie arm!« R.M."


von Voß am 08.08.2012 12:36
Status: Stift (32 Beiträge)
Userwertung:  2,3  von 5 (von 3 User(n) bewertet)

>ebay-Kleinanzeigen: Handy gekauft, nie erhalten
Bei mir hat eine Strafanzeige vor Jahren dazu geführt, daß sich der vorher nicht mehr erreichbare ebay-Verkäufer mit einiger Verzögerung plötzlich wieder materialisierte und mir das Geld zurücküberwies.

Eine feierliche Fristsetzung per reitendem Boten war gar nicht mehr nötig, weil er mein Geld längst hatte (jedenfalls hat die Polizei keinen Nachweis einer Fristsetzung von mir verlangt, das ist wohl eher im Zivilrecht wichtig).

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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."


von bear am 08.08.2012 14:28
Status: Unsterblich (2477 Beiträge)
Userwertung:  2,3  von 5 (von 27 User(n) bewertet)

>ebay-Kleinanzeigen: Handy gekauft, nie erhalten
Wegen Meldeadresse: Die Polizei findet durchaus den Inhaber eines existierenden Kontos (auf das überwiesen wurde).

Eine Frist zur Anzeigeaufgabe bei der Polizei gibt es meines Wissens nicht. Man darf und soll sogar erst alles versuchen, die Ware zu bekommen oder das Geld zurück. Geduld dabei wird einem nicht negativ ausgelegt von der Polizei.

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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."


von bear am 08.08.2012 14:31
Status: Unsterblich (2477 Beiträge)
Userwertung:  2,3  von 5 (von 27 User(n) bewertet)

>ebay-Kleinanzeigen: Handy gekauft, nie erhalten
ist so eine strafanzeige nicht bissl arg rabiat?
und wenn, kann man diese auch wieder fallen lassen sollte er doch noch mein geld zurückzahlen?
und kostet mich das ganze was?

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von powerbrauer am 08.08.2012 19:50
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>ebay-Kleinanzeigen: Handy gekauft, nie erhalten
Aus meiner Sicht wurde hier genug Zeit zur Rückzahlung eingeräumt.

Sämtliche Versprechen des Verkäufers wurde nicht eingehalten. Es wurden Abenteuerliche Geschichten aufgetischt, zwischenzeitlich hat man Urlaubstage genossen.

Es mag richtig sein, dass die Polizei der Auffassung sein mag. Erst mal selbst versuchen an seine Ware o an sein Geld zu kommen. Doch sollte man die Realität nicht aus den Augen verlieren.

Vielleicht ist es jemand, der mit dieser Masche bereits etliche Menschen betrogen hat.

Wie in Österreich der Fall eines 17 jährigen zeigt.

Übrigens! Eine Strafanzeige lässt sich auch zurücknehmen. Von der Anzeigenaufgabe bis zur Anzeigenrücknahme entstehen ihnen keine Kosten. Allerdings sollte der Fall die Wahrheit entsprechen. Also, nicht schon Geld auf dem PayPal Konto eingegangen sein, oder Paket beim Nachbarn gelandet.

Meine Vorgehensweise würde wie folgt aussehen.

1.) Letztes Anschreiben per Einschreiben u Rückschein mit Frist von 1 Woche inkl der angefallenen Kosten. (Einschreibebriefe bisher u aktuell)

2.) Direkt eine SMS Nachricht mit Hinweis auf Einschreiben mit letzter Fristsetzung u Androhung der zu Zuhilfenahme von Strafverfolgungsbehörden. Im Klartext STRAFANZEIGE!


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von Voß am 08.08.2012 20:46
Status: Stift (32 Beiträge)
Userwertung:  2,3  von 5 (von 3 User(n) bewertet)


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