ebay Kleinanzeigen - Beihilfe zum Betrug?

2. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
tidus9
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 3x hilfreich)
ebay Kleinanzeigen - Beihilfe zum Betrug?

Mich interessiert persönlich die strafrechtliche Lage in folgendem Fall:

Betrüger bzw. Identitätsdiebe geben vor ein Marktforschungsinstitut zu sein und Banken zu testen. Sie fordern Ausweisdokumente und wollen, dass für den Bankentest ein Postident abgegeben wird. Das Konto wird anschließend für diverse kriminelle Machenschaften missbraucht.

Nun ist die wichtigste Vertriebsquelle dafür eBay Kleinanzeigen. Meine Frage ist nun, wenn ich seit Wochen mit eBay in Kontakt stehe und dort eindeutige Hinweise einreiche wie z.B. meine eigenen Erfahrungen und Schwierigkeiten, die durch diese Masche entstanden sind, dass die angegebenen Geschäftsführer zu einer völlig anderen Firma gehören, usw. Auch der Geschäftsführer hat eBay Kleinanzeigen angeschrieben. Passieren tut überhaupt nichts außer dass eBay zurückschreibt, man wird Maßnahmen ergreifen. Gelöscht werden die Anzeigen allerdings nicht, ebenso besteht der Nutzeraccount sogar seit 2011. Wenn also seit 6 Jahren dort betrogen wird, wie kann dieser Nutzer nicht gesperrt sein? Es werden ja viele Ihre Erfahrungen eBay Kleinanzeigen mitteilen.

Wenn ich mal irgendwas einstelle und da ist irgendeine Kleinigkeit nicht korrekt, ist es in Sekunden gelöscht. Aber wer bandenmäßigen Betrug seit Jahren begeht, hat Narrenfreiheit bei eBay.

Kann mir jemand sagen, ob sich eBay Kleinanzeigen durch diese vorsätzliche Untätigkeit nicht strafbar macht? Ich habe das jetzt mal "Beihilfe zum Betrug" genannt. Verbessert mich, gern auch unter Angabe des Paragraphen, was oder ob hier das Strafrecht Anwendung findet. Ich denke, es wäre ein Unding, wenn so viel Untätigkeit legal ist. Denn in jeder Stunde, in dem die Anzeige online bleibt, wird ein neuer Ahnungsloser auf diese geschickte Masche hereinfallen, wodurch wiederum 20-30 andere Personen durch Betrügereien geschädigt werden, die dann mit diesem Konto veranstaltet werden. Wer so etwas zulässt, kann ja eigentlich auch nicht von Bagatellen reden.

Ich bitte also um sachliche Beiträge wie ihr hier die Rechtslage einschätzen würdet. :)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Mal ein paar Gedanken meinerseits:

1. Wer seinen Ausweis kopiert und Unbekannten überlässt oder in diesem Kontext per Postident seine Legitimation erteilt handelt fahrlässig. Oder erhält eine Art "Umsatzbeteiligung"?

2. Wenn ein auf den eigenen Namen eröffnetes Konto für Betrügereien missbraucht wird, schließt man es unverzüglich. Es gibt keinen Grund das Konto weiterlaufen zu lassen.

3. Wenn Ebay hier fahrlässig handelt, dann gilt das ebenfalls für den Kontoinhaber, dessen Legitimation missbraucht wurde und der das Konto nicht schließt.

4. Wenn man den Vorgang der Polizei oder Staatsanwaltschaft zur Kenntnis gibt, sprich Strafanzeige erstattet, wird Ebay ab Kenntnis des Strafverfahrens beschleunigt tätig werden.

5. Es gibt also mehrere Ansätze abseits von Ebay um diese kriminellen Handlungen zu terminieren.

6. Ebay bietet eine Platform, wie jede Tageszeitung im Kleinanzeigenteil. Es ist m.E. nicht die Aufgabe von Ebay, im Umfeld von Transaktionen pro-aktiv eigene Ermittlungen durchzuführen und beispielsweise die Gesellschafterstruktur von Anbietern zu analysieren und auf potentiell kriminellen Hintergrund zu prüfen.

7. Negative Bewertungen durch Benutzer sind ein Indiz, aber keine Bestätigung krimineller Handlungen.

Ergo: Lass das den Staatsanwalt und die Polizei erledigen. Die werden sich das nicht 6 Jahre lang ansehen. Erstatte Strafanzeige.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16458 Beiträge, 9279x hilfreich)

Zitat:
Kann mir jemand sagen, ob sich eBay Kleinanzeigen durch diese vorsätzliche Untätigkeit nicht strafbar macht?

Eine Firma kann sich niemals strafbar machen (eine Firma kann man ja auch schlecht ins Gefängnis stecken).
Strafbar machen sich immer nur Personen, z.B. die Mitarbeiter oder Geschäftsführer oder Eigentümer der Firma.
Meine Glaskugel sagt mir, dass (selbst wenn ein strafbares Verhalten vorliegen würde) die deutsche Justiz keine Lust hat, herauszufinden, wer bei bei "ebay Kleinanzeigen" nun als Person dafür verantwortlich ist. Das liegt unter anderem auch daran, dass "ebay Kleinanzeigen" rechtlich eine ganz andere Firma ist als das normale ebay (mit Auktionen und Sofortkauf). Und die Firma, die rechtlich hinter "ebay Kleinanzeigen" steht, ist die Marktplaats B.V., Wibautstraat 224, 1097 DN Amsterdam (https://www.ebay-kleinanzeigen.de/impressum.html) - somit nicht in unmittelbarer Reichweite der deutschen Justiz.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119395 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von tidus9):
Passieren tut überhaupt nichts außer dass eBay zurückschreibt, man wird Maßnahmen ergreifen.

eBay könnte handeln, muss es aber nicht.

Nur weil da ein paar (unbekannte) Leute was behaupten, muss eBay nicht handeln. Es kann auch keine Ermittlungen außerhalb der eigen Firma durchführen. Dafür gibt es Staatsanwaltschaft und Gerichte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tidus9
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Dafür gibt es Staatsanwaltschaft und Gerichte.


Da kann ich ja nur lachen. Seit 6 Jahren ist die Masche bekannt und es kann munter weitergemacht werden. Wofür jetzt Staatsanwaltschaft und Gerichte genau dienen, erschließt sich mir daraus nicht. Vielleicht sollte man hier das Wort "theoretisch" hinzufügen..

Wie sieht es denn mit der Haftung aus? Wenn einer kleiner Forenbetreiber nicht in wenigen Minuten urheberrechtlich geschützte Bilder von Nutzern herauslöscht, ist er in der Haftung und kann 3-stellige Forderungen bezahlen, weil er im Impressum als Verantwortlicher geführt wird. Wenn ein riesen Unternehmen wie eBay Kleinanzeigen mit hunderten Mitarbeitern nach Jahren nicht handelt, wenn sehr eindeutige Hinweise auf Betrugsfälle vorliegen und sich häufen, warum soll das dann anders sein?

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von tidus9):
Wenn einer kleiner Forenbetreiber nicht in wenigen Minuten urheberrechtlich geschützte Bilder von Nutzern herauslöscht, ist er in der Haftung und kann 3-stellige Forderungen bezahlen, weil er im Impressum als Verantwortlicher geführt wir


Zivilrecht

Zitat (von tidus9):
Wenn ein riesen Unternehmen wie eBay Kleinanzeigen mit hunderten Mitarbeitern nach Jahren nicht handelt, wenn sehr eindeutige Hinweise auf Betrugsfälle vorliegen und sich häufen,


Strafrecht

Zitat (von tidus9):
warum soll das dann anders sein?


Völlig unterschiedlicher Sachverhalt.

3x Hilfreiche Antwort

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