ebay Klein.: Interessent droht mit Anwalt

31. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
FranzW.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
ebay Klein.: Interessent droht mit Anwalt

Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem einen PC-Prozessor bei den ebay Kleinanzeigen reingestellt und bekam auch prompt Anfragen. Ein Interessent wollte die CPU zugeschickt haben und nannte einen Preisvorschlag. Ich schrieb, dass ich einverstanden sei. Etwas später schickte er mir seine Anschrift zu. Über die Feiertage hatte ich vergessen, ihm meine Daten (Anschrift und Kontodaten) zu schicken, die ganze Sache hatte ich nicht mehr im Kopf. Einige Tage später entschloss ich mich dann die CPU doch nicht zu verkaufen. Ich schrieb ihm also, dass ich es mir anders überlegt habe und entschuldigte mich. Seine Reaktion bestand darin, dass er meinte dies würde rechtliche Schritte nach sich ziehen, da ich einen Kaufvertrag eingegangen sei. Das war`s. Keine Vorschläge, keine Forderungen, gar nichts, nur dass es ausreichen würde damit zum Anwalt zu gehen und für mich teuer werden könnte.

Wie soll ich nun vorgehen? Der angebotene Artikel steht nun mal nicht mehr zum Verkauf, ich habe die Anzeige auch schon längst rausgenommen. Die CPU jetzt neu kaufen um sie dem Interessenten wieder zu verkaufen würde einen zu großen Verlust für mich bedeuten. Genügt es ihm einfach zurückzuschreiben, dass ich vom Kaufvertrag zurücktrete oder wie soll ich reagieren?

Ich freue mich auf Ihre Antworten und danke im Voraus!

Viele Grüße



-- Editiert FranzW. am 31.12.2014 13:10

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Dumme Sache für dich!

quote:
oder wie soll ich reagieren?
Die CPU neu kaufen und ihm dann zukommenlassen, wird die günstigste Wahl sein für dich.

quote:
Genügt es ihm einfach zurückzuschreiben, dass ich vom Kaufvertrag zurücktrete
Du hast rechtlich KEINERLEI Möglichkeit vm KV zurückzutreten, solange der Käufer nicht zustimmt!

quote:
Das war`s. Keine Vorschläge, keine Forderungen, gar nichts
Doch eine Forderung hat er gestellt, die Übergabe der genannten CPU. wieso sollte er auch noch andere Vorschläge oder sonst was machen?

quote:
Die CPU jetzt neu kaufen um sie dem Interessenten wieder zu verkaufen würde einen zu großen Verlust für mich bedeuten
Speilt keine Rolle, ob du dadurch einen Verlust machst oder nicht.

Du hattest einen eindeutigen KV abgeschlossen, an den hast du dich zu halten, egal ob es dir weiterhin passt oder nicht.

Die günstigste Variante für dich ist wie gesagt, CPU beschaffen und dem K übergeben...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von FranzW. am 31.12.2014 13:08

Ein Interessent wollte die CPU zugeschickt haben und nannte einen Preisvorschlag. Ich schrieb, dass ich einverstanden sei.

Zwei übereinstimmende Willenserklärungen ergeben einen Vertrag.
Verträge sind einzuhalten. (Punkt)
quote:
von FranzW. am 31.12.2014 13:08

Wie soll ich nun vorgehen

Den Vertrag zu erfüllen, wäre das naheliegendste.

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
FranzW.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antworten. Beim nächsten mal weiß ich bescheid, ab wann bereits ein Kaufvertrag zustande kommt. Habe nun die Sache mit dem Käufer geklärt, hat sich also erledigt.

Ich wünsche einen guten Rutsch ins neue Jahr!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von FranzW. am 31.12.2014 14:33

Habe nun die Sache mit dem Käufer geklärt, hat sich also erledigt.

Wie sah diese Klärung aus?

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.385 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen