Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem einen PC-Prozessor bei den ebay Kleinanzeigen reingestellt und bekam auch prompt Anfragen. Ein Interessent wollte die CPU zugeschickt haben und nannte einen Preisvorschlag. Ich schrieb, dass ich einverstanden sei. Etwas später schickte er mir seine Anschrift zu. Über die Feiertage hatte ich vergessen, ihm meine Daten (Anschrift und Kontodaten) zu schicken, die ganze Sache hatte ich nicht mehr im Kopf. Einige Tage später entschloss ich mich dann die CPU doch nicht zu verkaufen. Ich schrieb ihm also, dass ich es mir anders überlegt habe und entschuldigte mich. Seine Reaktion bestand darin, dass er meinte dies würde rechtliche Schritte nach sich ziehen, da ich einen Kaufvertrag eingegangen sei. Das war`s. Keine Vorschläge, keine Forderungen, gar nichts, nur dass es ausreichen würde damit zum Anwalt zu gehen und für mich teuer werden könnte.
Wie soll ich nun vorgehen? Der angebotene Artikel steht nun mal nicht mehr zum Verkauf, ich habe die Anzeige auch schon längst rausgenommen. Die CPU jetzt neu kaufen um sie dem Interessenten wieder zu verkaufen würde einen zu großen Verlust für mich bedeuten. Genügt es ihm einfach zurückzuschreiben, dass ich vom Kaufvertrag zurücktrete oder wie soll ich reagieren?
Ich freue mich auf Ihre Antworten und danke im Voraus!
Viele Grüße
-- Editiert FranzW. am 31.12.2014 13:10
ebay Klein.: Interessent droht mit Anwalt
31. Dezember 2014
Thema abonnieren
Frage vom 31. Dezember 2014 | 13:08
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
ebay Klein.: Interessent droht mit Anwalt
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 31. Dezember 2014 | 14:06
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
Dumme Sache für dich!
quote:Die CPU neu kaufen und ihm dann zukommenlassen, wird die günstigste Wahl sein für dich.
oder wie soll ich reagieren?
quote:Du hast rechtlich KEINERLEI Möglichkeit vm KV zurückzutreten, solange der Käufer nicht zustimmt!
Genügt es ihm einfach zurückzuschreiben, dass ich vom Kaufvertrag zurücktrete
quote:Doch eine Forderung hat er gestellt, die Übergabe der genannten CPU. wieso sollte er auch noch andere Vorschläge oder sonst was machen?
Das war`s. Keine Vorschläge, keine Forderungen, gar nichts
quote:Speilt keine Rolle, ob du dadurch einen Verlust machst oder nicht.
Die CPU jetzt neu kaufen um sie dem Interessenten wieder zu verkaufen würde einen zu großen Verlust für mich bedeuten
Du hattest einen eindeutigen KV abgeschlossen, an den hast du dich zu halten, egal ob es dir weiterhin passt oder nicht.
Die günstigste Variante für dich ist wie gesagt, CPU beschaffen und dem K übergeben...
-----------------
""
#2
Antwort vom 31. Dezember 2014 | 14:14
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
quote:
von FranzW. am 31.12.2014 13:08
Ein Interessent wollte die CPU zugeschickt haben und nannte einen Preisvorschlag. Ich schrieb, dass ich einverstanden sei.
Zwei übereinstimmende Willenserklärungen ergeben einen Vertrag.
Verträge sind einzuhalten. (Punkt)
quote:
von FranzW. am 31.12.2014 13:08
Wie soll ich nun vorgehen
Den Vertrag zu erfüllen, wäre das naheliegendste.
-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
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#3
Antwort vom 31. Dezember 2014 | 14:33
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke für die Antworten. Beim nächsten mal weiß ich bescheid, ab wann bereits ein Kaufvertrag zustande kommt. Habe nun die Sache mit dem Käufer geklärt, hat sich also erledigt.
Ich wünsche einen guten Rutsch ins neue Jahr!
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""
#4
Antwort vom 31. Dezember 2014 | 17:12
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
quote:
von FranzW. am 31.12.2014 14:33
Habe nun die Sache mit dem Käufer geklärt, hat sich also erledigt.
Wie sah diese Klärung aus?
-----------------
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