[ebay] Käufer macht Probleme wegen dem Kauf meines Handys.

7. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Seatcupra88
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
[ebay] Käufer macht Probleme wegen dem Kauf meines Handys.

Hallo Freunde,

Kurze Vorgeschichte:

Mein Onkel Baht mich sein IPhone 5s bei Ebay zur Versteigerung anzubieten, das Gerät ist Optisch und Technisch im Fast neu zustand. Was ich nicht wusste er war in Icloud angemeldet und man braucht ein Passwort um sich abzumelden.
Dieses Passwort er leider vergessen hat, so haben wir es mit Recovery des Passwortes versucht aber keine Chance weil er sich wohl mit Falschen Geburtsdatum angemeldet hat.

Unwissend startet ich die 1 € Euro Auktion bei eBay 7 Tage lang, Endpreis ca. 280€ mit Versand.
Käufer zahlte prompt und ich Versendet das Handy sofort nach Geldeingang.
Zwei Tage später kam eine Mail das er das Passwort braucht um sich abzumelden da er doch gerne die Icloud nutzen würde.
Ich Baht ihm an es zurück zunehmen den Porto für den rück Versand zu bezahlen plus Aufwandsentschädigung.
aber er weigert sich es zurück zuschicken stattdessen will er 40-50€ Rabatt droht mir jetzt mit schlechter Bewertung.

hier den Standard Satz hatte ich unter der Auktion.

Es gibt keine Papiere, Karton, oder sonstige Dokumente!
Da Privat keine Garantie oder Rückgaberecht.


Bitte um Hilfe

Danke


Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat:
Unwissend startet ich die 1 € Euro Auktion

Unwissend in Bezug auf was?


Nun, das Gerät eigent sich offenbar nicht vollständig für die vorgesehen Nutzung.
Da wäre zu überlegen, ob Rabatt oder Rücknahme die bessere Lösung wäre.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Da die Nutzung der Clud zur normalen Nutzung des Gerätes gehört besteht hier ein Sachmangel. Der Besitzer hätte angeben müssen, dass sich das Gerät dafür nicht mehr nutzen lässt. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung nützt in diesem Fall gar nichts. Der Käufer hat einen Anspruch auf Schadenersatz.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Was ich nicht wusste er war in Icloud angemeldet und man braucht ein Passwort um sich abzumelden.


? Man kann doch jedes iPhone auf Werkseinstellungen zurücksetzen, dann sollten auch vorausgefüllte Passwörter für einzelne Dienste und irgendwelche "Anmeldungen" gelöscht sein.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat:
? Man kann doch jedes iPhone auf Werkseinstellungen zurücksetzen, dann sollten auch vorausgefüllte Passwörter für einzelne Dienste und irgendwelche "Anmeldungen" gelöscht sein.

Bei dieser Sekte Firma ist das alles etwas anders.
Da ist die Cloud meines Wissens nach fest an das Gerät gebunden (z.B. über IMEI) wenn sie einmal verbunden wurde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Und das ist auch gut so, sind die Diebstähle seit der Einführung dieser Sperre signifikant zurückgegangen, da geklaute Geräte A: sofort zu erkennen und B: praktisch nutzlos sind. http://www.heise.de/mac-and-i/meldung/Aktivierungssperre-iPhone-Diebstaehle-stark-ruecklaeufig-2546545.html

Vom rechtlichen mal ganz ab, aber ich denke die 40€ Rabatt sind die für den VK beste Lösung.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

also die Preisreduktion ist mehr als nur kumalnt vomKäufer.

Dieser könnte auch auf ein solches Handy mit voller Funktionalität bestehen ;)

Mal davon abgesehen, hier könnte man dem TE sogar arglistige Täuschung vorwerfen. Er hat das ja gewusst und das IPhone trotzdem als voll funktionierend verkauft. Man könnte hier also einen strafbaren Vorsatz draus machen.

Wenn der TE mal anfangen würde zu rechnen, dann wundert mich es schon, dass er hier lange schreibt. Er will die Versandkosten zahlen (nicht nur Rückversand, sondern den HInversand müsste er auch zahlen), dann spricht er von einer Aufwandsentschädigung, na wei hoch hätte die denn aussehen sollen? Doch wohl nicht nur 5-10Euro!

Dann sind wir doch mal recht schnell in dem Bereich den der K als Wertminderung gefordert hat, wieso dan also gross lange rummachen?

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Schon Lustig was hier der Cloud angedichtet wird, nicht mit IMEI oder sonst was.
Mein altes 5s wurde vom Hersteller wegen einer Garantiesache getauscht, Backup drauf und es ging.
Jetzt gestern auf das 6er gewechselt, auch nur Backup drauf und auf dem neuen lief die Cloud nach Eingabe der E Mailadresse.
Vermutlich hat der TE das Gerät ohne Rücksetzen verkauft, und der Käufer scheut einfach wegen der gekauften Apps welche noch drauf sind, das Rücksetzen.
Man kann auch ohne Rücksetzen die Cloud erst löschen und neu einrichten:
http://praxistipps.chip.de/icloud-account-wechseln-auf-iphone-ipad-so-gehts_34597

So von welcher Preisreduktion reden wir eigentlich?
Und aus welchen Gründen wie auch immer?

2x Hilfreiche Antwort

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