Hallo!Wir haben vor zwei Wochen bei ebay Snowboardschuhe versteigert, unter Angabe der Marke und der Grösse. Eineinhalb Wochen nach Auktionsende bekamen wir vom Käufer eine E-Mail, daß er die Schuhe nicht bezahlen würde, da er in der vergangenen Woche Schuhe dieser Marke in dieser Größe im Laden anprobiert hätte und sie ihm nicht passen würden.Was können wir nun tun? Es war ein Privatverkauf, wir haben Gewährleistung und Rückgaberecht ausgeschlossen und möchten, daß er diese Schuhe bezahlt und sich gegebenenfalls selber um die Wiederveräußerung der Schuhe kümmert.Viele Grüsse, maka
Nur per Anwalt bzw. schließlich vor Gericht die Erfüllung des Vertrages fordern. Ansonsten hat man leider keine Handhabe *Spaßbieter* doch zum zahlen zu bewegen. Die übliche Verwrnung bei ebay natürlich ausgeschlossen, aber damit ist in der Sache wohl nicht geholfen.
Erfahrungsgemäss bringt es nichts bei "kleinen" Artikeln, den Käufer zum bezahlen zu zwingen. Nur Scherereien und es geht ein Haufen Zeit flöten, wobei der Wert des Artikels ständig sinkt. Ich hatte in diesem Monat auch wieder einen gehabt, der meinte er bezahlt nicht, da er den Artikel zu Weihnachten geschenkt bekam (Kleidungsstück für 67 Euro). Die Fristen bei Ebay wahrnehmen, ermahnen etc. und man bekommt die Gebühren wieder. Dann erneut einstellen.
@F.LorenzEinen gerichtlichen Mahnbescheid kann man nicht beantragen, wenn die Zahlung von einer Gegenleistung abhängt. Das Thema haben wir hier doch schon durchgekaut. Punkt 2.) wird also nicht gehen, außer im Auktionstext war explizit Vorkasse erwähnt.
@ normi: ' Das Thema haben wir hier doch schon durchgekaut ':Ich glaube nicht, dass du dabei sehr viel zum 'Kauen' beigetragen hast. Ist vielleicht auch nicht allzu leicht zu verdauen!
Hallo!Danke erst einmal für die Antworten. Natürlich ist man erst einmal ziemlich verärgert, vor allem wenn man dann sieht, daß derjenige das in letzter Zeit schon mit Einigen gemacht hat. Der offizielle Weg bei ebay läuft, beim Rest müssen wir uns wirklich klar werden, ob sich der Aufwand lohnt. Grundsätzlich denke ich, daß man solche Leute nicht einfach gewähren lassen sollte. Ebay geht mit diesen Spaßbietern ja doch sehr lasch um und der Verkäufer hat dann den Ärger und viel Zeitverlust am Hals. In unserem Fall kann man ja Snowboardschuhe auch nur zu einer bestimmten Jahreszeit verkaufen.Viele Grüsse, maka
@Lorenz Nein, kann mann nicht, Sie einfach in den Raum hinein behauptender Besserwisser: http://www.sadaba.de/GSBT_ZPO_0688_0703.html#Pa_688hier insbesonder ZPO §688(2)2. und §690(1)4.Aber vielleicht wissen Sie es ja besser, als es in der ZPO steht.;)-- Editiert von normi am 01.02.2006 13:50:37