ebay Fundunterschlagung - wie Geld zurück ?

1. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
makkay
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)
ebay Fundunterschlagung - wie Geld zurück ?

Hallo liebe Mitmenschen,
ich habe vor einigen Monaten eine Kameraausrüstung bei ebay ersteigert, bei der es sich im nach hinein herausgestellt hat, dass diese eine Fundunterschlagung darstellt. Ich habe die Kaufabwicklung von ebay + eine Art Kaufvertrag mit Unterschrift vom Verkäufer und einen Zeugen.
Die Herausgabe dieser Ausrüstung wurde mittlerweile vom eigentlichen Besitzer über Rechtsanwalt angefordert. Doch wie bekomme ich mein Geld jetzt vom ebay-Verkäufer zurück ?
Meine Fragen :
1. Muss ich eine Anzeige machen ?
2. Kann ich ohne Rechtsanwalt ein gerichtliches Mahnverfahren einreichen? Kosten ?
3. Wie hoch würden die Gerichtskosten werden (Streitwert 1110 euro ) ?
4. Was könnt ihr mir raten, mit Rechtsanwalt oder doch ohne ?
5. Wo kann ich mich hinwenden? Behörde ? Gericht ?
Ich möchte keine Zeit verlieren und den Stein so schnell wie möglich ins rollen bringen .

Ich bin für jeden Tipp sehr sehr dankbar!. ..auch Links bzw. andere Infoquellen.
Vielen dank im Voraus !

Gruß Makkay

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

ad 1.

Du mußt nicht. Im übrigen bringt dir eine Anzeige grundsätzlich das Geld nicht wieder (außer der Angezeigte wird dann aufgeschreckt und versucht, noch etwas guten Willen zu zeigen).

ad 2.

Kannst du.

ad 2/3.

Der Mahnbescheid kostet eine Pauschale. Für eine Zivilklage google mal nach "Prozesskostenrechner".

ad 4.

Wenn du völlig ahnungslos vom Verfahren bist, vielleicht lieber mit. Den RA zahlt die Gegenseite, wenn du gewinnst und die Gegenseite nicht pleite ist (beides ist ein Restrisiko).



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Zunächst einmal könnten Sie den Verkäufer anschreiben, den Sachverhalt schildern und Ihn um Stellungnahme bitten (und dies auch dem Rechtsanwalt des angeblich tatsächlichen Eigentümers) mitteilen. Sie müssen schließlich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht prüfen, ob die Geschichte mit der Fundunterschlagung stimmt – die Version des Verkäufers ist möglicherweise eine völlig andere und dann weigert sich der Verkäufer Ihnen den Kaufpreis zu erstatten. Auch in rechtlicher Hinsicht wäre zu prüfen, ob Sie nicht gutgläubig Eigentum erworben haben; dies ist aber ausgeschlossen, wenn die Sache dem tatsächlichen Eigentümer abhanden gekommen ist. Dazu wäre zu prüfen, was der tatsächliche Eigentümer zu den Umständen sagt, unter denen er die Sache verloren hat.

Müssen Sie die Sache herausgeben, dann können Sie vom Verkäufer Herausgabe des Kaufpreises verlangen; im Grundsatz ist es ihr Pech, wenn Sie an einen unseriösen Vertragspartner geraten sind. Auch hier müssen Sie – in Abhängigkeit vom noch zu ermittelnden Sachverhalt entscheiden – ob Sie nur zivilrechtlich vorgehen, oder auch strafrechtlich draufschlagen (Hehlerei).

Angesichts der Höhe des Kaufpreises bietet es sich an, einen RA zu beauftragen, der (1.) prüft, ob Sie die Sache wirklich herausgeben müssen und, wenn ja, (2.) versucht, für Sie die Angelegenheit mit dem Verkäufer zu klären.


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12302.12.2009 12:59:12
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 19x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Nur weil ein Anwalt schreibt würde ich gar nichts in der Richtung machen. ICh würde statt dessen dem Verkäufer auffordern sich mit dem mutmasslichen Eigentümer auseinanderzu setzen.

Kommt dann eine Klage würde ich dem VK den Streit verkünden.

Man könnte auch dem Anwalt mitteilen das es sich nicht um seine Kamera gehandelt hat, jedoch die Kamera mittlerweile in Ausland verkauft wurde oder vernichtet ist. Mal sehen wie der ohne Kamera was beweisen will

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Man könnte auch dem Anwalt mitteilen das es sich nicht um seine Kamera gehandelt hat, jedoch die Kamera mittlerweile in Ausland verkauft wurde oder vernichtet ist. Mal sehen wie der ohne Kamera was beweisen will

Solche "Tipps", zumal im Unterforum Strafrecht, ... na ja.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Der Anwalt kann nur mit der Kamera in der Hand, und/oder der Aussage des Verkäufers beweisen wessen Kamera das ist. Und ich kann Sie noch heute wegschaffen - dazu reicht sie meiner Mutter zu schenken. Ätsch. Das ist nicht strafbar.

Zumal ich und mein Verkäufer sicher sind das es nicht seine Kamera WAR

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
makkay
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

erst einmal vielen Dank für eure Antworten ! Ich Sache ist aber die, dass ich die Kamera heute per Post zum RA des eigentlichen Besitzer geschickt habe, weil er zum einen " die Herausgabe gefordert hat- sonst Klage" ! Hintergrund der Vorgeschichte, die ich hier nicht erwähnt habe ist, dass der "Verkäufer" schon eine Geldstrafe bekommen hat ! ...der Reihe nach : Ersteigerung bei ebay meinerseits - Aufforderung vor Kauf (bzw. Abholung in bar) die Herausgabe der Seriennummer - bei Hersteller versucht vor Abholung zu registrieren, das ging leider nicht, da noch der alte Besitzer (in den Fall sein verstorbener Onkel) eingetragen war...dieser wurde auch von mir beim Hersteller überprüft ! Name passte !..somit bin ich mit Zeuge/ebay-Kaufinformation und zusätzlichem Kaufvertrag (mit Zusammentragung der vereinbarten offenen Punkten wie "Löschung der Registrieung" und Unterlagen nachreichen) zur Abholung. Die Registrieung beim Hersteller stockte - der Sachverhalt sollte hier geklärt werden- und vom Verkäufer kam nichts mehr. ca. 2,5 Monate später bekam ich von Kripo Post : "Vorladung - Verdacht der Helerei"- hier hab ich den Sachverhalt geschildert und zu diesem Zeitpkt. war der Verkäufer schon der Kripo bekannt (hatte beim Hersteller Infos des "Kaufs bei ebay" bekannt gegeben). Weitere Wochen später kam jetzt der Brief des RA vom eigentlichen Besitzers, eben mit Herausgabe und Klage! Verkäufer hab ich schriftlich Frist gesetzt, mein Geld auf mein Konto zu überweisen. Bis jetzt ohne Erfolg. Nun muss ich eben die Schritte, wie in meiner Fragestellung anfangs angegeben vornehmen, aber ich weiß nicht wie ich vorgehen muss ?!?...möchte natürlich nicht noch mehr Geld verlieren (RA-Kosten/Gericht ect.) Brauche dringend Hilfe und weiß nicht, wo am besten ich diese bekomme. Ein RA aus einer mir bekannten Kanzlei, mit dem ich nur 2 mal telefoniert habe- schickt mir ein Schreiben mit Vorschlag des gerichtlichen Mahnverfahrens+Rechnung von 213,- euro und meldet sich nichtmehr !!. Bräuchte einen Fahrplan, welche Kosten aber noch auf mich zukommen könnten um abzuwägen. Ich weiß das der Verkäufer arbeitet. Welche Schritte muss/kann ich jetzt einleiten und wo ? Neuen RA suchen dauert und ich will wie gesagt keine Zeit verlieren - aber auch ein gutes Gefühl haben, was mein Recht angeht! Bitte um Tipps von euch.

vielen lieben Dank !
mfg Makkay

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Die füllst online einen Mahnbescheid aus, sendest dann den Vollstreckungsbescheid, dann den Gerichtsvollzieher, das die EV Versicherung, dann wenn es Spaß macht noch zwei drei Pfändungsbeschlüsse

Und nach 30 Jahren ist der Titel dann endlich verjährt

Das der VK Kameras von alten Leute bei Ebay verkloppt wird das wenig zu holen sein.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zum einen würde ich den Rechtsanwalt der die Fundunterschlagung geltend macht erst einmal auffordern zu beweisen, das es sich um genau diese Kamera handelt und eine Fundunterschlagung besteht.

Zum anderen würde ich dem Verkäufer schreiben, das hier eine Fundunterschlagung geltend gemacht wird und er mir den Nachweis des ordnungsgemäßen Erwerbs führen soll.



Je nach Ausgang der Antworten kann man dann ein Strafverfahren wegen Fundunterschlagung einleiten lassen.
Die zivilrechtliche Ansprüche können auch im im Strafprozess geltend gemacht werden (Adhäsionsverfahren, § 403 ff. StPO). Der Richter kann die Entscheidung über die zivilrechtlichen Ansprüche jedoch ablehnen, dann ist ein sperates zivilrechtliches Verfahren notwendig.



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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
makkay
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

hallo mustermann2000,
ich hab deine Antwort leider nicht ganz verstanden.
also online Mahnbescheid hab ich noch nie gemacht! ...sendest dann den Vollstreckungsbescheid ?...wie macht man das ?, dann den Gerichtsvollzieher-.... wie mach ich das ?, das die EV Versicherung, dann wenn es Spaß macht noch zwei drei Pfändungsbeschlüsse

Und nach 30 Jahren ist der Titel dann endlich verjährt- ...30 jahre war mir bekannt, aber meinst du nicht der will ein richtiges Leben führen - dann wird doch Geld auch da sein !? - ...oder was ???

Das der VK Kameras von alten Leute bei Ebay verkloppt wird das wenig zu holen sein. - .....versteh ich auch nicht !...wieso soll da nichts zu holen sein ????

Bitte um Erklärung, Verwirrung hab ich hier genug !
mfg Makkay

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=7160932-1259701475056&Command=start

Erklärt sich fast selbst.
Und wenn der ohne Widerspruch gültig ist, das nächste Forumular ausfüllen. Danach erneut hier nachfragen.

quote:
meinst du nicht der will ein richtiges Leben führen - dann wird doch Geld auch da sein !


Ich hab da nen ganzen Ordner voll mit Titeln 10-17 Jahre alt. Alles solche Typen

quote:
Das der VK Kameras von alten Leute bei Ebay verkloppt wird das wenig zu holen sein. - .....versteh ich auch nicht !...wieso soll da nichts zu holen sein


Weil ein Betrüger nicht betrügt weil er Geld hat sondern weil er keines hat.

Das Problem bei der ganzen Sache ist das du einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen kannst. Und wenn der sich auch nur ein bischen auskennt du niemal Geld bekommen wirst. Daher erst mal ausrechnen was billiger kommt.

K.


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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12302.12.2009 12:59:12
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 19x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

@Herr-Lehmann

Ich habe auch schon gemerkt das du dich besser auskennst, bist wohl Anwalt oder gar Richter. Aber es wäre hilfreich genau zu sagen was du so doof findest und am beste auch zu erklären wie man es richtig macht. Damit ich was lerne und nicht doof sterben muss.

K.

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
bist wohl Anwalt oder gar Richter


Weder noch, allerdings identisch mit dem hier immer wieder aus neue fliegenden Ali Baba alias Pavel Pikowitsch alias ...

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Toll, die bewundere ich Alle 3 um ihre Menschen- und Fachkentnisse - ich habe neben einer fast perfekten Rechtschreibung, viele ernsthafte Tips und Ratschläge erhalten und daraus gelernt. So macht ein Forum Spaß - ich versteh nich warum andere immer schreiben das wären Dummschwätzer

K.

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Ali / Pavel / Lehman gibt juristisch korrekte Tipps, die Rechtschreibung habe ich noch nicht geprüft.

Dummerweise fällt er manchmal aus der Rolle und hat hier 'Hausverbot'. Deshalb fliegt er desöfteren wieder raus wenn der Admin es merkt ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
makkay
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

...........Vielen Dank für die bis dahin kontruktiven Beiträge. ...gerichtliches Mahnverfahren kann man also Online machen, find ich schon mal toll! -.was passiert denn damit, bzw. was erreiche ich hiermit ?...die Folgeschritte würde ich auch gern mal durchleuchten ...wie z.B. was alles getan wird um mein Geld wiederzubekommen sprich...wird da auch wirklich was gemacht...bekommt man davon Wind ect. ?....Fallen für mich denn wirklich "nur" die Kosten für Gerichtliches Mahrverfahren und Gerichtskosten an ?....kann man nicht einfach zum Gericht gehen und einen Titel erstellen lassen ? ...ich kenn mich da wirklich nicht mit aus !....ist das Gerichtliches Mahrverfahren = Titel ????
...solche Dinge hätte ich gern gewusst, aber nicht wer hier schlau oder schlauer ist .
vielen Dank im Voraus !
Makkay

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Der Mahnbescheid ist ein Art verkürztes Gerichstverfahren, legt der Gegener kein Widerspruch ein hat man das "Gerichtsverfahren" gewonnen. Dann beantragt man mit den bekommenen Formular den Vollstreckungsgescheid. Denn Titel den man dann hat sendet man dem Gerichtsvollzieher am Wohnort des Gegners zur Zwangsvollstreckung, oder man pfändet mit einem Pfändungsüberweisungsbeschluss Konto, Lohn oder was sonst.
Legt der Gegner Widerspruch ein kann man vor Gericht und muss einen Forderungen "BEWEISEN". Gewinnt man gehts wie oben weiter-

Hat der Gegner beim Vollstrecken kein Geld, kann man die eid. Versicherung beantragen um zu erfahren ob er arbeitet oder Vermögen hat. Ist da auch nichts zu holen kann man das 30 Jahre lang versuchen.
Der Gegner kann mit einer Privatinsolvenz aber auch alle Schulden auf einmal loswerden.

Kosten bis zum Erfolg können also schnell das mehrfache der Forderung betragen und die muss man vorstrecken. Mit Anwalt wird noch schlechter.
Also erst mal prüfen ob der Gegener was hat und das ist bei Straftätern eher unwahrscheinlich.

Also nachdenken ob man das als Lehrgeld ausbucht

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
makkay
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Kosten bis zum Erfolg können also schnell das mehrfache der Forderung betragen und die muss man vorstrecken. Mit Anwalt wird noch schlechter.

mehrfach ? wer kann mir hier genau >Auskunft< geben ?
mfg Makkay

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Google "Gerichtkostenrechner"

K.

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1x Hilfreiche Antwort

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