>ebay-Auktion Privatverkäufer - Rücktrittsrecht?
Die 1. Frage war doch:
"Kann der Käufer vom
Kaufvertrag zurücktreten, weil er im Nachhinein festgestellt hat, dass er den Artikel, den er rechtswirksam per Kaufvertrag erworben hat, nicht mehr braucht?
Und die Antwort heißt: NEIN,
eBay Auktionen sind für BEIDE Seiten ABSOLUT verbindlich. Ein Widerrufsrecht existiert nur bei gewerblichen Verkäufern.
Die 2. Frage war:
Muss sich der Verkäufer auf das Angebot des Käufers einlassen, dem 2. oder 3. höchsten Bieter den Artikel anzubieten?
Und wiederum heißt die Antwort: NEIN
Wenn der Verkäufer sich darauf einlassen würde, wäre es freiwillig. Er ist nicht verpflichtet dazu. Meistens kann diese Option auch gar nicht mehr wahrgenommen werden, da sich nur ein Bruchteil der unterlegenen Bieter in der Praxis auf so etwas einlässt, wie sich immer wieder zeigt. Der eine hat schon längst Ersatz gefunden oder will überhaupt nicht mehr, weil der Kick weg ist oder nur noch zum halben Preis. Der andere meint, dass ohne das Gebot des Gewinners er selbst den Artikel bedeutend günstiger erworben hätte, insbesondere ist immer ein gewisses Misstrauen vorhanden, dass bei dem Auktionsverlauf etwas nicht in Ordnung war, da gerade bei Artikeln, die gepusht wurden, sich diese Konstellation einstellt. Wenn hier der Käufer meint, sich durch "Lösungsvorschläge" der Abnahme des Artikels entziehen zu können, so ist dies ohne jede rechtlich begründete Substanz.
Der Kaufvertrag ist verbindlich ohne wenn und aber!
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Halte es auch für keine gute Idee, dies durch Verlagern auf eine andere Ebene umgehen zu wollen, weil m. E. der Ausgang höchst zweifelhaft ist. Mag es noch so verlockend sein, erst auf Lieferung zu bestehen, man setzt sich zwangsläufig der Gefahr aus, dass letztlich ein Richter anders entscheidet.
Es gäbe gute Gründe dafür. eBay selbst geht immer von Vorkasse aus. An verschiedenen Stellen finden sich Hinweise wie; "Erst zahlen, dann liefern" oder "Wenn Sie bezahlt haben, verschickt der Verkäufer die Ware" usw. Nur in äußerst seltenen Fällen gibt es hierüber Diskussionen.
Bei allem Für und Wieder, gibt es dafür auch vernünftige Gründe. Von Verkäufern weiß ebay einiges mehr, als von Käufern. Nämlich zumindest eine Kontoverbindung, über die, wenn der Verkäufer nicht erst seit einigen Tagen Verkäufe abwickelt, auch schon Gebühren eingezogen wurden. Er ist also identifizierbar.
Von einem Käufer weiß eBay nichts, genau so wenig, wie der Verkäufer von ihm weiß. Noch nicht einmal, ob er in der Realität existiert oder ob es einer der hunderttausenden Fake-Accounts ist, er würde die Ware ins Blaue hinein schicken...
von bogus1 am 27.12.2008 01:09
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