Guten Tag,
ich verkaufe über ebay und habe eine betrügerische Abmahnung erhalten von einem [GELÖSCHT]. Weiß jemand wie ich so etwas schnell unterbinden und erschlagen kann ? Das ist unerhört, erliche Gewerbetreibende mit so etwas zu belästigen.
Können die sich keine richtigen Jobs suchen...
Anbei die Nachricht:
[GELÖSCHT]
[GELÖSCHT]
[GELÖSCHT]
[GELÖSCHT]
Chemnitz, den 28.10.2016
Als Marktteilnehmer, Mitbewerber und Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen gemäß
UWG Kapitel 1 § 2 1.2.3 im Wettberwerbsverhältnis stehend, Account: *******
Abmahnung
Sehr geehrter Herr *****,
leider musste ich feststellen, dass Sie in den Angeboten Ihres eBay Accounts: **** für Mitbewerber, Marktteilnehmer, Interessenten, Nachfrager von Waren und Verbraucher/Käufer eine veraltete, nicht aktuelle Widerrufsbelehrung verwenden, obwohl dies gesetzlich für Gewerbliche Verkäufer vorgeschrieben ist.
Angebot wurde gesichert.
Details der Verstöße:
1. Die WRB in Verbindung mit § 312 g ist veraltet und darf so nicht mehr verwendet werden.
2. Die 40 EUR-Klausel gibt es nicht mehr und darf nicht weiter verwendet werden.
3. Der Widerruf kann nicht per Fax gesendet werden, da keine Fax-Nr. hinterlegt ist.
4. Fehlende, aktuelle Widerrufsbelehrung, gültig ab 13.06.2014
5. Fehlendes Widerrufsformular, gültig ab 13.06.2014
Durch diese Pflichtverletzungen verstoßen Sie gegen gesetzlich geltendes Recht.
Ein solches Fehlverhalten nehme ich nicht hin und mahne Sie daher hiermit ausdrücklich ab.
Ich weise darauf hin, dass ich gemäß § 12 UWG
zunächst an einer außergerichtlichen Einigung bereit bin.
Dies setzt jedoch die Annahme eines Vergleichsangebots in Höhe von 175,- Euro eingehend bis zum XX.XX.XXXX an:
[GELÖSCHT]
[GELÖSCHT]
mit Verwendungszweck: *******
gemäß § 8 Abs.1,2,3.1 UWG
voraus.
Sollten Sie die eingeräumte Frist der Zahlung ergebnislos verstreichen lassen, werde ich einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
[GELÖSCHT]
Anbei noch ein paar Daten die das Internet über den "Netten" Herren ausgespuckt hat.
Telefon:
[GELÖSCHT]
[GELÖSCHT]
Facebook:
[GELÖSCHT]
-- Editiert von Moderator am 22.02.2017 22:55
-- Thema wurde verschoben am 22.02.2017 22:55
ebay Abmahnung Widerrufsrecht
22. Februar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 22. Februar 2017 | 22:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay Abmahnung Widerrufsrecht
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 22. Februar 2017 | 22:50
Von
Status: Unbeschreiblich (120172 Beiträge, 39841x hilfreich)
ZitatWeiß jemand wie ich so etwas schnell unterbinden und erschlagen kann :
Klar.
Ganz einfach an die Gesetze halten, dann muss Dich auch keiner mehr abmahnen ...
Effektiver kann man denen gar nicht die Grundlage entziehen.
ZitatDas ist unerhört, erliche Gewerbetreibende mit so etwas zu belästigen. :
Wäre man ehrlich, könnte man die Abnahnug ja glatt ignorieren mangels Grundlage ...
PS: die nächtste Abmahnung erhälst Du dann, weil Du hier seine personanenbezogenen Daten ohne seine Erlaubnis verbreitet hast ...
-- Editiert von Harry van Sell am 22.02.2017 22:54
#2
Antwort vom 23. Februar 2017 | 08:03
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Zitat:Das ist unerhört, erliche Gewerbetreibende mit so etwas zu belästigen.
Können die sich keine richtigen Jobs suchen...
Das ist vermutlich ein Wettbewerber, der durchaus ein berechtigtes Interesse daran hat dass du dich an die Regeln hältst. Ganz einfach. Deine dreisten Unterstellungen sind völlig unangebracht.
Zitat:Details der Verstöße:
1. Die WRB in Verbindung mit § 312 g ist veraltet und darf so nicht mehr verwendet werden.
2. Die 40 EUR-Klausel gibt es nicht mehr und darf nicht weiter verwendet werden.
3. Der Widerruf kann nicht per Fax gesendet werden, da keine Fax-Nr. hinterlegt ist.
4. Fehlende, aktuelle Widerrufsbelehrung, gültig ab 13.06.2014
5. Fehlendes Widerrufsformular, gültig ab 13.06.2014
Die Verstöße sind also völlig aus der Luft gegriffen? Oder entspricht das der Wahrheit?
Falls das zutrifft, würde ich das Angebot lieber annehmen. Das ist die absolut günstigste Variante für dich.
Zitat:Anbei noch ein paar Daten die das Internet über den "Netten" Herren ausgespuckt hat.
Telefon:
Äußerst schlau von dir hier öffentlich persönliche Daten zu verbreiten.
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