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eBayKleinanzeigen Verkäufer meldet sich nicht.

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eBayKleinanzeigen Verkäufer meldet sich nicht.

Guten Tag,
ich habe am Sonntagabend bei eBayKleinanzeigen ein iPhone 4 zum Verkauf gesehen (Preis vb 400€). Da der Verkäufer rel. weit weg wohnt und in seiner Beschreibung die Möglichkeit über PayPal zu zahlen anbot, schrieb ich ihn direkt an und schlug ihm einen Preis von 360€ vor. Er schrieb mir, dass dies Okay sei und wollte meine Adresse wissen. Ich schrieb ihm diese und fragte auch nach seiner Adresse und einer Ausweiskopie, welche ich auch direkt von ihm bekam. Ich überwies ihm das Geld per PayPal und bat ihn noch um die Sendungsverfolgungsnummer.
Seitdem habe ich nichts mehr von ihm gehört. Ich habe ihm mehrere Nachrichten per E-Mail und Sms gesendet und versucht ihn auf seinem Handy zu erreichen, aber keine Antwort. Gesternabend habe ich ihm die Frist gesetzt sich bis heute zu melden, da ich sonst zivilrechtliche Schritte gehen wollte (da Kaufvertrag nach §433 I BGB) und auch das PayPal-Geld zurückbuchen lassen wollte.
Heute morgen hatte ich dann eine Geldzurückerstattung auf meinem Konto, natürliche ohne Kommentar und die Kleinanzeigenanzeige war aus dem Netz genommen.

Lohnt es sich gerichtliche Schritte zu gehen? Wie sehen die Erfolgschancen dabei aus?
Gruß, Jan

-- Editiert fb317644-71 am 12.10.2011 20:16


von fb317644-71 am 12.10.2011 18:41
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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>eBayKleinanzeigen Verkäufer meldet sich nicht.
Hallo,

also ganz ehrlich, da kann man nur sagen, so wies in den Wald reinruft kommts auch wieder zurück!

Dein Verhalten war ehrlich gesagt nicht ganz ok!

quote:
bat ihn noch um die Sendungsverfolgungsnummer
Muss er dir nicht zusenden, dazu ist er nicht verpflichtet, wäre zwar schön, aber braucht es nicht!

quote:
Seitdem habe ich nichts mehr von ihm gehört. Ich habe ihm mehrere Nachrichten per E-Mail und Sms gesendet und versucht ihn auf seinem Handy zu erreichen, aber keine Antwort
gehe mal davon aus, dass er diese nachrichten und SMS nicht erhalten hat, oder anders gesagt einen Zugang dieser nachrichten kannst du nicht nachweisen.

quote:
Gesternabend habe ich ihm die Frist gesetzt sich bis heute zu melden, da ich sonst zivilrechtliche Schritte gehen wollte (da Kaufvertrag nach §433 I BGB) und auch das PayPal-Geld zurückbuchen lassen wollte
Kann man sich jetzt drüber streiten, aber durch deinen Satz, dass du das geld zurückbuchen lassen willst würde ich sagen, du hast den KV deinerseits wiederrufen und der VK hat dies stillschweigend durch rücküberweisung durch PAYPAL angenommen, da er sich nicht weiter gemeldet hat. Dien zivielrechtlichen Chancen würde ich aufgrund dieser Kosnstellation eher als gering einschätzen.

Und jetzt nochmal ganz ehrlich gesagt, dass Verhalten von dir welches du beschrieben hast finde ich doch eher ungewöhnlich, bzw nicht angebracht!
Am Sonntag hast du das Handy gekauft und wohl auch gleich via PAYPAL bezahlt. Du kannst nicht erwarten, dass dein VK auch shon direkt MO oder DI dann das Teil versendet. Dein absolut aufdringliches Verhalten mit mehreren Mails, SMS und Anrufversuchen etc war auch unnötig! Statt mal eine Woche abzuwarten hast du eher alles falsch gemacht was man falsch machen kann rein menschlich gesehen.
Wie gesagt deine Nachricht von getsren mit dem bis Heute nicht melden und Geld zurückbuchen kann man getrost als Rücktritt vom KV werten, evtl sehen es andere anders, aber ich würde das so interpretieren.

kauf dir nochmal ein solches Handy und sei mal etwas geduldiger und warte einfach so auf das Paket, wird dich nicht umbringen keine Paketnummer zu haben oder auch mal den einen oder anderen Tag zu warten...

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von lesen-denken-handeln am 12.10.2011 20:28
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>eBayKleinanzeigen Verkäufer meldet sich nicht.
quote:
und auch das PayPal-Geld zurückbuchen lassen wollte.
Heute morgen hatte ich dann eine Geldzurückerstattung auf meinem Konto,

Hört sich an, als wäre es hier zu einer einvernehmlichen Vertragsauflösung gekommen.

Du wolltest das Geld zurück haben, er hat es zurückgebucht. Damit wäre der Drops gelutscht wie man so schön sagt.

Jetz könnte man das gnaze einenr Gerichtlichen Klärung zuführen, das wäre aber für dich mit einem Kostenrisiko von ca. 900 EUR verbunden.


Die Kleinanzeige hast du nicht ausgedruckt?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 13.10.2011 23:58
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