eBay: zuständigen Sachbearbeiter identifizieren

19. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Katharina_81
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)
eBay: zuständigen Sachbearbeiter identifizieren

Wie ich feststellen musste, hält sich eBay mit Informationen, wie man einen Sachbearbeiter für ein individuelles Problem kontaktiert, relativ bedeckt. Die allgemeine Kontaktaufnahme über die eBay-Homepage ist selbstverständlich möglich, führt jedoch nur zu Standardantworten.

Zum Problem:
Benannt werden müsste der Sachbearbeiter, der im Zivilprozess vor Gericht bezeugt, dass ein Gebot in einer mittlerweile aufgrund der 90-Tage-Frist nicht mehr über das Internet abrufbaren Auktion tatsächlich abgeben wurde.
Hat jemand Erfahrungen, wie man zweckmäßig vorgeht?
Wie könnte der Prozess bei eBay beschleunigt werden?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

quote:
Benannt werden müsste der Sachbearbeiter, der im Zivilprozess vor Gericht bezeugt, dass ein Gebot in einer mittlerweile aufgrund der 90-Tage-Frist nicht mehr über das Internet abrufbaren Auktion tatsächlich abgeben wurde.


Das wird doch nicht nötig sein, es dürfte völlig ausreichen, von eBay die entsprechenden Transaktionsunterlagen einzufordern. Würde das schriftlich machen oder per E-Mail.

http://pages.ebay.de/help/account/questions/customer-support.html

Würde darauf hinweisen, dass es sich um eine Beweiserbringung in einem Verfahren handelt.


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#2
 Von 
Katharina_81
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Das wird doch nicht nötig sein, es dürfte völlig ausreichen, von eBay die entsprechenden Transaktionsunterlagen einzufordern. Würde das schriftlich machen oder per E-Mail.


Leider doch, weil es der Richter so wünscht/anordnet.
Die streitige Auktion ist umfangreich durch mich dokumentiert. Zu beweisen ist nun aber, dass die Dokumentation dem tatsächlichen Vorgang bei eBay entspricht und dies soll durch Befragung eines eBay-Mitarbeiters als Zeugen geschehen.

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#3
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
Zu beweisen ist nun aber, dass die Dokumentation dem tatsächlichen Vorgang bei eBay entspricht und dies soll durch Befragung eines eBay-Mitarbeiters als Zeugen geschehen.


Mag ja sein, dafür brauchst du aber keinen bestimmten Sachbearbeiter, sondern nur irgendwen von eBay, der dazu brauchbar aussagen kann.
Wenn das Gericht einen entsprechenden Beweisbeschluß faßt, wird eBay schon jemand Brauchbares vorbeischicken müssen.

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#4
 Von 
multikulti08
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 32x hilfreich)

sollten die entsprechenden Auktionen bereits gelöscht sein und du hast sie nicht ausgedruckt oder keine Screenshots, dann sieht es wohl schlecht für dich aus,

Wie soll ein Mitarbeiter von Ebay, bei weit über 30 Millionen Usern und Millionen von Angeboten täglich, sich da an ausgerechnet DEINE Sache erinnern.

Die meisten Dinge laufen bei Ebay "automatisch" ab, da sitzt keiner der sich alle Angebote anschaut.

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#5
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

quote:
sollten die entsprechenden Auktionen bereits gelöscht sein und du hast sie nicht ausgedruckt oder keine Screenshots, dann sieht es wohl schlecht für dich aus,

Wie soll ein Mitarbeiter von Ebay, bei weit über 30 Millionen Usern und Millionen von Angeboten täglich, sich da an ausgerechnet DEINE Sache erinnern.

Die meisten Dinge laufen bei Ebay "automatisch" ab, da sitzt keiner der sich alle Angebote anschaut.


Du hast das missverstanden. Es geht darum, dass unsere TE für ein Verfahren den Beweis braucht, ein bestimmtes Gebot abgegeben zu haben. Vielleicht geht es um eine vorzeitig beendete Auktion oder dergleichen.

Sie selbst hat die Auktion abgespeichert und auch die Benachrichtigungen etc., insofern ist das kein Problem.

Das Problem ist, dass dies dem Gericht nicht reicht. E-Mail, Screenshots kann man ja leicht manipulieren.

Normalerweise fordert man jetzt bei eBay eine Bestätigung an, eBay hat alle Auktionen gespeichert, vom 1. Tag seines Auftritts in Deutschland an, da kannst du ganz sicher sein, eBay brüstet sich selbst damit.

Dann bekommt man von eBay die entsprechenden Ausdrucke. Aber das scheint jetzt diesem Gericht auch nicht zu reichen, man will einen eBay-Mitarbeiter (Zeugen) befragen, der das bestätigen kann.

Der braucht jetzt nur sein Näschen in die Unterlagen der Auktion zu stecken und das Gebot heraussuchen, wenn er bestätigt, dass dieses Gebot abgegeben wurde, ist das Gericht zufrieden, das ist alles.

Alles extrem umständlich, der Zeuge wird aber anmarschieren müssen.

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#6
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
eBay brüstet sich selbst damit


Das müssen die vermutlich auch nach AO. Und keine Firma schmeißt Daten weg, die sie evtl. noch mal gebrauchen kann, und sei es für's Data Mining.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Katharina_81
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Wenn das Gericht einen entsprechenden Beweisbeschluß faßt, wird eBay schon jemand Brauchbares vorbeischicken müssen.

Nach meinem Verständnis bin ich aufgefordert, den entsprechenden Mitarbeiter dem Gericht gegenüber zu benennen. Dem Gericht ist quasi egal, ob das gelingt. Es wird dann eben ein Urteil auf Basis der bereits signalisiert "unzureichenden Beweise" sprechen, was für mich weniger positiv sein dürfte.

quote:
...eBay hat alle Auktionen gespeichert, vom 1. Tag seines Auftritts in Deutschland an, da kannst du ganz sicher sein, eBay brüstet sich selbst damit .

Wo?

quote:
Alles extrem umständlich,...

Warum eine Bestätigung von eBay nicht reichen soll, erschließt sich mir auch nicht, aber das liegt wohl in der "Macht" des Gerichts.



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#8
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

quote:
Wo?


Habe das in einem Artikel gelesen, wo es über die Sicherheit von eBay ging, ein eBay-Mitarbeiter hat sich entsprechend geäußert.

Kann es auch gar keine Zweifel darüber geben, eBay ist verpflichtet solche Daten aufzubewahren und macht das auch. Nicht wenige Verkäufer haben doch gerade erst den Schock ihres Lebens erfahren, waren sich doch sicher, dass nur die Auktionen der letzten 3 Monate aufzurufen waren.

Über Nacht praktisch hat eBay jetzt grundsätzlich bei den Bewertungen der letzten 6 Jahre kenntlich gemacht, welchen Artikel welcher Verkäufer verkauft hat, lückenlos.

Und jetzt musste mancher gewerbliche Autohändler, der es geschickt verstanden hatte, pro Jahr über jeden seiner Privat-Accounts 4 Fahrzeuge zu verticken, was ja kaum einer gemerkt hat, feststellen, dass da 6 mal 4 = 24 Fahrzeuge wieder sichtbar geworden sind, mit Typenbezeichnung und Auktionsnummer und Käufer.

Wenn das keine Überraschung ist, die Daten sind alle noch da, keine Sorge.

quote:
Nach meinem Verständnis bin ich aufgefordert, den entsprechenden Mitarbeiter dem Gericht gegenüber zu benennen. Dem Gericht ist quasi egal, ob das gelingt. Es wird dann eben ein Urteil auf Basis der bereits signalisiert "unzureichenden Beweise" sprechen, was für mich weniger positiv sein dürfte.


Hast du keinen Anwalt, es muss ein entsprechender Beweisantrag gestellt werden?

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-- Editiert am 20.06.2010 20:15

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#9
 Von 
Katharina_81
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Hast du keinen Anwalt, es muss ein entsprechender Beweisantrag gestellt werden?

Anwalt habe ich (siehe PM).

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#10
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Du lädst einen Geschäftsführer von Ebay Deutschland als Zeugen. Name und Anschrift findest du im Impressum. Der wird das entsprechend delegieren, bei der Ladung sollte man dann genau vortragen was man willl.

Ebay speichert wie die meisten Unternehmen mit deutschem Geschäftssitz 10 Jahre lang, es sei denn diese gehören Ebay US, dann kann es auch kürzer sein.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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