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eBay muss haften! – manchmal…

Von 22.7.2010 | Ratgeber - Internetrecht, Computerrecht | 736 Aufrufe
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eBay

Im vorliegenden Fall wurde eBay von einem unabhängigen Verbraucherschutzportal (und etlichen im Forum) per Mail usw. auf die Machenschaften eines Powersellers hingewiesen.

Nichts geschah.

Als dann eben dieser Powerseller über eBay Gold zu einem Preis von ungefähr 16.000 € angeboten hat und – wie zu erwarten war – dieses Geschäft schiefging kam es zum Prozess.

Den eBay erstinstanzlich in Österreich verlor!

Das heißt, weil eBay den „Bösewicht“ – hier die ML-Agentur – trotz eindringlicher Hinweise gewähren ließ müssen sie dem Käufer seinen Schaden ersetzen.

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