eBay WoW Account verkaufen

31. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Leon11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
eBay WoW Account verkaufen

hallo :)
Ich möchte meinen WoW account verkaufen, da man für einen lvl 70er mit Flugmont schon so 100€ bekommen kann ;)

Rechtlich ist es aber verboten accounts zu verkaufne, oder?
Kann man da nicht etwas schreiben wie: "Sie bieten nur auf die Mitteilung des Passwortes" oder "Sie bieten lediglich auf die investierte Zeit"?
im Prinzip gibt man dem ja nur das Passwort und dann kann der sich einloggen und spielen :P

Hab ein bisschen Angst das was passieren könnte wenn ich einfach den Account verkaufe und das dann illegal ist :S

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1144
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo Leon11,

es ist tatsächlich verboten, bei e-Bay "virtuelle Ware" zu verkaufen, auch wenn es viele tun! Die werden sich evtl. noch wundern?!
Habe in den e-Bay-Hilfeforen von ki_no_mizu noch folgenden Post gefunden:

"...vorallem da Blizzard extrem gegen Account-Verkäufe angeht. Der Kauf eines Accounts ist nur dann erlaubt, wenn die Charaktere gelöscht sind und man bei Blizzard eine neue Nummer dagegen eintauscht oder so.. Mach dich mal auf der Blizzardseite schlau. Da gibts eine Menge Threads dazu. Das Risiko bei diesen Accountverkäufen bei E-Bay ist immer, das man Pech haben kann, Blizzard Wind von der Auktion kriegt und den Account einfach sperrt."

Wie aktuell das ist, vermag ich nicht zu sagen, der Post ist von Juli 06, aber ich persönlich würde es mir verkneifen, meinen Acc. zu verkaufen! Aber ist deine Entscheidung!

Viel Glück trotzdem,
Micha

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Leon11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

fast alle auktionen haben diesen text hinten dran:

Hinweise: Alle World of Warcraft Items und Charaktere sind das geistige Eigentum von Blizzard Entertainment. Ich erhebe keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der hier gehandelten Gegenstände. Der Käufer zahlt nur für die Zeit und die Arbeit, die aufgewendet wurden, um den oben aufgeführten Spielstand der Charaktere zu erreichen. Der Account, die Charaktere und die Gegenstände selbst bleiben deshalb Eigentum von Blizzard Entertainment! Der Käufer stellt zudem den Verkäufer mit dem Kauf dieses Artikels von sämtlichen Ansprüchen seitens Blizzard frei. Sollte dem Verkäufer durch Versäumnis des Käufers Nachteile entstehen, fallen diese zu Lasten des Käufers. Mit Gebot auf diese Auktion geben sie ihr Einverständnis zu dieser Erklärung. Als Privatperson biete ich keine Garantie oder Gewährleistung an.

Rechtliches: Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche Accountdaten wie E-Mail, Kontodaten, Adresse usw. unverzüglich nach Abwicklung der Auktion zu ändern. Alle Angaben wurden besten Wissen und Gewissen abgegeben! Keine Haftung für Tipp- oder Rechtschreibfehler. Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB . Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormalesFernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Ebay – Auktionen sind rechtsgültige Kaufverträge (BGH Urteil 7.11.2001, AZ VII ZR13/01). Als Privatverkäufer übernehme ich keine Gewährleistung nach EU-Recht. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die ihnen gesetzte zustehende Garantie/ Gewährleistung zu verzichten. Die einjährige Gewährleistung /Garantie bei Gebrauchswaren nach EU-Recht wird hier ausgeschlossen. Fragen zum Produkt stellen Sie bitte vor Abgabe ihres Gebotes.


bringt das nichts?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Rechtlich ist es aber verboten accounts zu verkaufne, oder?

Nicht pauschal.

es ist tatsächlich verboten, bei e-Bay virtuelle Ware zu verkaufen

Nein, es ist ein (gegenüber eBay bis auf einen möglichen Ausschluß folgenloser) AGB-Verstoß.

Mir ist auch noch kein Fall bekannt, in dem eine Firma gerichtlich versucht hätte, eine Nutzungsbedingung der Form 'ein Account darf nicht verkauft werden' durchzusetzen. Im Einzelfall wäre sowieso erst einmal zu prüfen, ob so eine Klausel überhaupt wirksam vereinbart wurde (und nicht etwa nach dem Kauf angeklickt werden mußte, um das bereits gekaufte Spiel bzw. den bereits gekauften Online-Zugang zu nutzen).

bringt das nichts?

*Wenn* ein Weiterverkauf durch den Betreiber rechtswirksam untersagt werden kann, *dann* wäre auch so ein Umgehungsversuch völlig untauglich.

Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB .

Nein, Blafasel.

keine Gewährleistung nach EU-Recht

Nonsens.

einjährige Gewährleistung /Garantie bei Gebrauchswaren nach EU-Recht

Vierfachnonsens. (Wer findet alle Fehler? ;) )

die ihnen gesetzte zustehende Garantie

Schwachfug. Gemeint ist wohl 'gesetzlich zustehende Gewährleistung'.

Im übrigen bewahrheitet sich wieder: Der Sinngehalt solcher 'Disclaimer' ist umgekehrt proportional zu ihrer Länge.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Leon11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

und was mach ich nun? :)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Nicht verkaufen? ;)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Leon11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

will aber 100€ ^^

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Haben Sie keine Kumpels, die das kaufen würden? :augenroll:

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Blobb
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 52x hilfreich)

Gibt es echt nicht was ich hier lese... ich spiele auch WoW und im spiel als auch ausserhalb des spiels nur geldgeier am werk.

Verkauf den Account für deine 100 € die eh keiner zahlt... musst dann aber mit dem risiko einer account sperre rechnen.

So einfach is das... :bang:

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 265.997 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.572 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen