eBay Windows 7 Ultimate OEM verkauft - Käuferschut
Ich habe bei ebay Windows 7 Ultimate 64 bit OEM ORIGINALVERPACKT verkauft (Link:
http://cgi.ebay.at/ws/eBayISAPI.dll?...=STRK:MESOX:IT)
Der Verkäufer ist jetzt nicht zufrieden mit dem KAuf und hat mir folgende Mails geschickt:
Meine Fragen: Was sollte ich nun am besten machen?
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1. Mail vom Käufer
Sehr geehrter Herr ***********er!!
Wie schon mit Ihnen telefoniert, bin ich sehr über den Kauf dieser Software enttäuscht!!!
Erstens entspricht der gekaufte Artikel nicht der Abbildung!! (Wollte mir vor demj Kauf noch sicher sein und Sie über Ebay gefragt, ob es sich hier um diesen Artikel in der OVP und Beschreibung handelt??).
Zweitens: Die Registrirung war sehr aufwendig!! Mußte dieses Betriebssystem fisch Installieren, eine Online Registrierung war nicht möglich, eine telefonische Registrierung nach dem zweiten Versuch!!
Wie gesagt, ich binmit diesem Kauf voll unzufrieden, eine solche Software hätte ich über WH bereits um 40 Euro bekommen, das ich ursprünglich aber nicht möchte, da ich eine Originale (Wie Sie dies abgebildet haten!!), unbedicht wollte!!
Ich bitte Sie daher um einen Vorschlag, was Sie mir anbieten können, damit ich wieder etwas zufriedener sein kann, jedenfalls war dieser Kauf für mich eine Katastrophe!!
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Meine Antwortmail:
Sehr geehrter Herr *******rt,
der Artikel war wie in der Beschreibung aufgeführt die OEM Version.
Manchmal gibts einen kleinen Fehler bei Microsoft der OEM Software nicht sofort online aktivieren lässt (was sehr schade ist) ,wobei nur die telefonische Aktivierung Abhilfe beschafft.
Was ja schlussendlich auch geholfen hat.
Dass es nicht sofort geklappt hat tut mir Leid aber ich muss betonen, dass der Fehler hauptsächlich bei der Aktivierung von Microsoft liegt.
Jetzt sollte alles ganz normal funktionieren.
Falls es noch Probleme gibt, stehe ich Ihnen natürlich jederzeit für Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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2. Mail von dem Käufer an mich
Hallo Martin!
Ich konnte mit OEM nichts anfangen, wenn Sie das gewußt haben, dann hätten Sie kein falsches Foto zu Ihrer Beschreibung hinzufügen sollen!!
Noch dazu hatte ich eine Anfrage gestellt, ob es sich eh um die orig. Windows mit Beschreibung in der OVP handelt, da dachte ich an Ihr Foto, und Sie hatten diese Frage mit Ja beantwortet!!
Das heist, der gekaufte Artikel entspricht nicht dem abgebildetem Artikel!!!!
Hier handelt es sich offensichtlich um eine gewollte Irreführung des Käufers, hätten Sie ein Foto vom erworbenen Artikel eingestellt, hätte ich 100%ig nicht gekauft und der Verkaufswert hätte sich auch zur Hälfte reduziert!!!
Das heist, ich will nicht unhöflich sein, will aber Sie fragen, ob Sie mit einer Entschädigung von mind. 50 Euro an Rückzahlung einverstanden sind!
mfg. Hans
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Nun fordert der Käufer bei PayPal Käuferschutz mit folgender Nachricht: (60€ Zurückerstattung)
Hallo!! Leider entspricht der gekaufte Artikel nicht der Beschreibung und auch falsches Foto eingestellt!!
Hier handelte es sich um ein ursprünglich beigelegtes Windows Betriebssystem eines neuen Computer, nicht wie auf dem Foto abgebildet!!
Konnte Windows online nicht registrieren!!
Mußte Betriebssystem frisch Installieren, hatte viele Mühe um es nach zwei Versuchen über Handy zu registrieren, hatte dabei einige Daten verloren!!
Eine Seite Beschreibung über Windows 7 Ultimate bei Ebay, das nicht der Fall ist!! Hatte Käufer vor dem Kauf noch eine Sicherheits- Anfrage gemacht, ob es sich hier eh um eine Orig. Windows 7 Betriebssystem mit DVD und Beschreibung handelt, das der Verkäufer mir bestättigte!! Aber LEIDER nicht der Artikel wie abgebildet, denn ich eigentlich wollte!!
Sollte sich der Verkäufer abermals weigern mir eine Entschädigung zu leidten, werde ich diese Sache Privatrechtlich kontrollieren lassen, da es sich nicht um den abgebildeten Artikel handelt!! Alle Mails wurden bereits ausgedruckt die ich auch einem Anwalt zur Prüfung weitergeben werde!!
Es tut mir Leid, daß ich so handeln muß, aber es sollte kein weiterer Käufer so wie ich unangenehm und negativ überrascht werden!!
Der VERKÄUFER hätte ein Foto von dem erhaltenen Artikel einstellen müssen, (Originalfoto nicht Symbolfoto!!!!!!), dann hätte auch bestimmt keiner um 129 Euro diesen Artikel gekauft!!
Oder er hätte es unbedingt in der Beschreibung anführen müssen, daß der verkaufte Artikel nicht dem eingestelltem FOTO entspricht!! (Symbolfoto!!).
Also liegt der Fehler eindeutig beim Verkäufer, aber wie gesagt, wenn der Verkäufer mit einer Entschädigungszahlung nicht einverstanden ist, wird alles privatrechtlich über meinem Anwalt geklärt!!
Meine kulante Entschädigung beläuft sich auf 60 Euro, da bin ich dem Verkäufer auch sehr entgegen gekommen!!
Grüsse von Hans
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NUN MEINE FRAGE?
Wie sieht es nun aus? Was soll ich am besten machen, da ich ja keinerlei Straftat begangen habe?
Danke im Vorraus,
Martin Schwarzberger
von fb307167-36 am 11.07.2011 23:32
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>eBay Windows 7 Ultimate OEM verkauft - Käuferschut
So, nun droht der Käufer auch mit Anwalt!
Hier die Mail: Hallo!!
Alles klar, ich werde jetzt alles weiterleiten und prüfen lassen, Danke!!
Sorry, daß ich so handeln werde, aber der verkaufte Artikel entspricht leider nicht der abgebildeten Ware!! Mir war OEM nicht bekannt, konnte mit diesem Wort nichts anfangen, daher war für mich das Foto ausschlaggebend!! (Auch auf meine Anfrage vor dem Kauf, damit ich mir sicher sein konnte, daß es sich hier um diese abgebildete Windows Version handelt, wurde mir nicht mitgeteilt, daß es sich hier um ein Symbolfoto handelte!!).
Ich hätte eigentlich mit einer Entschädigung nur mir viel Zeit und Ihnen unnötige Kosten ersparen wollen, aber leider!!
Werde meinen Privatrechtsschutz in Anspruch nehmen, da es meiner Meinung "Betrug" ist, anfallende Kosten werden dem Verkäufer verrechnet, wenn ich Recht bekommen werde!!
Dieser Verkäufer und der Verkauf muß überprüft werden, ich werde alles daran setzen, damit nicht andere Käufer ähnlich enttäuscht werden und nicht den abgebildeten Artikel bekommen!!!
Grüsse von H***
*************** hat eine Rückzahlung in Höhe von €60,00 EUR angefordert.
Sollte der Verkäufer damit nicht einverstanden sein, werde icham Dienstag, den 19 Juli diese Sache an meinem Anwalt weitergeben!!
mfg. Hans
Martin S************ hat die Anforderung von *********** nach einer Rückzahlung in Höhe von €60,00 EUR abgelehnt.
Hier nun meine Antwortmail Sehr geehrter Herr H*******,
Sie haben für den Artikel Windows 7 Ultimate 64 bit OEM Käuferschutz beantragt. Dies kann ich nicht nachvollziehen, der Artikel entspricht exakt der Beschreibung. Es ist eindeutig , das es sich bei diesem Windows 7 um eine OEM (oder auch Systembuilder) Version handelt. Desweiteren haben Sie angefragt, ob es sich um eine originale Version handelt. Und das ist auch bei OEM Versionen voll gegeben. Auch OEM Versionen sind Originale, die völlig identisch mit den Vollversionen sind. Es fehlt eben nur der 2 Datenträger und der telefonische MS Support (3 Anfragen).
Anders würde es sich jedoch verhalten, wenn in der Artikelbeschreibung nicht auf die OEM Version hingewiesen wurde. Dann könnte man tatsächlich davon ausgehen, dass es sich hier um die Vollversion mit Microsoft Supportanfragen handelt. Diese ist preislich deutlich höher angesiedelt als die Systembuilder Editions und es sind bei den Vollversion ja auch immer die 32 und 64 Bit Datenträger dabei.
Zitat vom Käufer:
"Du hättest angeben müssen, das der angebotene Artikel nicht dem auf dem Bild entspricht bzw. das Aussehen abweichen kann."
Ist doch gegeben, wenn in der Artikelbeschreibung steht, dass es sich um die Systembuilder (OEM) Version handelt. Auf Ihre Nachfrage hin habe ich Ihnen deutlich mitgeteilt, dass es sich um eine OEM Version handelt.
Die anderen Gründe sind völlig unabhängig von mir (z.B.: Das Windows neu installiert werden musste). Und das mit der Aktivierung ist ein seit längerer Zeit bekanntes Problem. Ich, als Verkäufer, verkaufe eine ungeöffnete Version, bin somit für die Aktivierung in keinster Weise verantwortlich.
Ich kann daher nicht erkennen, woraus Sie einen Anspruch auf eine Rückzahlung des Kaufbetrags ableiten und ich werde meine Ansprüche im Zweifelsfall mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Martin S**************
LINK ZUR AUKTION Ist dies richtig so und wie sieht mein Recht in diesem Falle aus?
von fb307167-36 am 12.07.2011 22:42
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