Hallo!
Ich habe eine eBay Ware von einem privaten Verkäufer erstanden.
Habe überwiesen.
Ware kam nicht an.
Nach einigem Hin und Her verlangte ich den Betrag zurück.
Dies wurde auch durchgeführt.
Nun verlangt der Verkäufer das Geld zurück, weil eBay ihm geschrieben hat, das man das Geld nicht zurück überweisen soll.
Was nun?
-----------------
""
eBay-Ware kam nicht an-Zurückerstattung-Rückforder
16. Juni 2014
Thema abonnieren
Frage vom 16. Juni 2014 | 14:51
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay-Ware kam nicht an-Zurückerstattung-Rückforder
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 16. Juni 2014 | 15:19
Von
Status: Unbeschreiblich (32920 Beiträge, 17282x hilfreich)
Nun verlangt der Verkäufer das Geld zurück, weil eBay ihm geschrieben hat, das man das Geld nicht zurück überweisen soll.
Da hat Ebay völlig recht - ein Privatverkäufer hat das Versandrisiko nicht zu tragen.
Was nun?
Da gibt es eigentlich nur 2 Varianten: Entweder Sie zahlen oder Sie zahlen nicht. Zahlen Sie nicht, kann er Sie verklagen. Für 3,50 Euro wird er das eher nicht tun, für 350 Euro vermutlich schon...
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
#2
Antwort vom 16. Juni 2014 | 15:27
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Auch wenn der Verkäufer freiwillig bzw. aus Kulanz überwiesen hat?
Was ist mit der Beweis Pflicht des Verkäufers?
Danke!
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Internetauktionen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 16. Juni 2014 | 16:47
Von
Status: Bachelor (3393 Beiträge, 2075x hilfreich)
quote:
Auch wenn der Verkäufer freiwillig bzw. aus Kulanz überwiesen hat?
Das zurück überwiesene Geld ist jetzt deines, der Verkäufer kann es nicht zurück fordern.
Ihr habt euch einvernehmlich darauf verständigt, dass er dir den Kaufpreis zurück zahlt. Das ist eine vertragliche Absprache zur Abwicklung des Kaufvertrages.
Der Verkäufer wäre dazu nicht verpflichtet gewesen, er hat es aber getan. Daran ist er jetzt gebunden.
Ein Rechtsirrtum ist unbeachtlich, ein Anfechtungsecht o.ä. besteht also auch nicht.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
268.350
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
10 Antworten