Hallo,
ich habe vor 49 Tagen einen Account für ein Online Spiel gekauft.
Ich habe Account Daten und sonstiges Erhalten und konnte den Account auch nutzen. Gestern Abend dann aber plötzlich, war dieser Account einfach weg!
Gekauft habe ich diesen über eBay für fast 200,00EUR.
Ich weiß das der Käufer, durch nachweis seiner Perso-Kopie den Account zurückerhalten kann. Und das hat der Käufer mit hoher warscheinlichkeit gemacht.
Denn Merkwürdig ist, das ab 45 Tagen, keine Käuferschutz mehr gilt, und das beantragen des zurückziehens dauert ja auch ein paar Tage. Das sieht also so aus, das der Verkäufer anscheind an dem 45/46 Tag das zurückerhalten des Accounts beantragt hat.
Ich habe eben mit eBay Telefoniert, und mir wurde gesagt die können NICHTS machen. Ab dem 45. Tag haben die keine Chance mehr. Das einzige was die machen können, wäre angeblich nur den Verkäufer anschreiben, was aber nicht viel bringen wird, weil der so tut, als wüsste er von nichts.
Ich kann aber nachweisen, das Spiele Charakter auf den Ursprungsaccount transferiert wurden, welchen ich nach Kauf von der Person erhalten habe! Zu diesem Account habe ich KEINEN Zugang mehr, da ich dort die E-Mail geändert habe, und der Account ursprünglich gelöscht war. Der Verkäufer MUSS also einen Account mit dem Namen erstellt haben, anderfalls wäre dort kein Account mehr gewesen!
Nun ist meine frage was ich machen kann?
Es kann ja nicht sein, das er nach 45 Tagen zurückzieht, ich keinen Schutz mehr habe, er so tut als wäre nichts, der Account sowie das Geld weg ist, und der Verkäufer nur sagt "eBay und Paypal unterstützen keine Virtuellen Güter", so nach dem Motto Pech gehabt.
Ich vermute er wird den Account sicher nicht rausrücken, weil er sagt er habe nichts gemacht. (Was theoretisch wie oben beschrieben nicht sein kann, weil es den Account nicht mehr gab, wohin die Spiele Charakter gegangen sind). Außerdem wird er das Geld sicher nicht rausgeben, weil er angeblich ja Den Account gegeben hat, wird er sagen, und außerdem kann ich über eBay kein Schutz oder ähnliches mehr einleiten.
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eBay - Virtuelles Gut - Kein Käuferschutz o.Ä.?
21. Oktober 2014
Thema abonnieren
Frage vom 21. Oktober 2014 | 12:11
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 5x hilfreich)
eBay - Virtuelles Gut - Kein Käuferschutz o.Ä.?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 21. Oktober 2014 | 12:59
Von
Status: Lehrling (1504 Beiträge, 1225x hilfreich)
quote:
Es kann ja nicht sein, das er nach 45 Tagen zurückzieht, ich keinen Schutz mehr habe, er so tut als wäre nichts, der Account sowie das Geld weg ist, und der Verkäufer nur sagt "eBay und Paypal unterstützen keine Virtuellen Güter", so nach dem Motto Pech gehabt.
Wenn du beweisen kannst, daß der VK das war, kannst du dich an ihn halten.
Das dürfte aber die Crux sein, denn das dürfte nur schwer beweisbar sein (ebenso gut hättest du den Account mittlerweile weitergeben/weiterverkaufen können).
quote:
Ich weiß das der Käufer, durch nachweis seiner Perso-Kopie den Account zurückerhalten kann. Und das hat der Käufer mit hoher warscheinlichkeit gemacht.
Dann solltest du erst mal mit dem Betreiber klären, ob das der Fall war.
Mal dumm gesagt, als Offline-Analogie, wenn dir dein gekauftes Auto geklaut wird, kannst du auch nicht sagen "das muß der VK gewesen sein, der hatte sicher noch einen Schlüssel, also ist es bewiesen, daß er es war", du brauchst einen handfesten Beweis.
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#2
Antwort vom 21. Oktober 2014 | 13:04
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 5x hilfreich)
Hallo,
Danke für deine Antwort.
Es ist aber nicht so einfach, einen Account zurück zu holen.
Das Beispiel mit dem Auto passt da leider gar nicht, denn einen Account kann man nicht einfach so zurücksetzen.
NUR wenn man der Besitzer ist. Und das ist nur er, also kann es auch nur er machen.
Ich kann nachweisen, das Spiele Charakter auf den Account gelandet sind, den ich gekauft hatte, und der jetzt wohl wieder zurückgesetzt wurde vom Besitzer. (Anders kann man es nicht zurücksetzen, außer man ist der Besitzer)
Also kann es nur er gewesen sein, wer soll denn sonst das gemacht haben, ohne Personalausweiß und Co?
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#3
Antwort vom 21. Oktober 2014 | 15:08
Von
Status: Unbeschreiblich (119546 Beiträge, 39737x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Gekauft habe ich diesen über eBay für fast 200,00EUR. <hr size=1 noshade>
Und das war von dem Hoster/Publisher des Accounts auch vertraglich erlaubt?
quote:<hr size=1 noshade>Anders kann man es nicht zurücksetzen, außer man ist der Besitzer <hr size=1 noshade>
Und das kannst Du wie genau beweisen?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#4
Antwort vom 22. Oktober 2014 | 17:51
Von
Status: Lehrling (1504 Beiträge, 1225x hilfreich)
quote:
Und das war von dem Hoster/Publisher des Accounts auch vertraglich erlaubt?
Das ist für die Wirksamkeit des Vertrages zwischen VK und K ohne Belang.
Nur wenn der Account *ohne* Zutun des VK vom Betreiber (wegen unzulässigen Verkaufs) gesperrt wurde, wäre er außen vor, sofern er den K über dieses Risiko aufgeklärt hat.
quote:
NUR wenn man der Besitzer ist. Und das ist nur er, also kann es auch nur er machen.
Ich kenne das bei solchen Spielen eher so, daß der Inhaber der hinterlegten Email-Adresse den Account zurücksetzen kann. Oder liegt das bei diesem besonderen Spiel anders? Und wenn ja, woran bemißt sich dann die Identität des "Ursprungsinhabers"? Wie legitimiert er sich gegenüber dem Betreiber zum Zurücksetzen? Wenn du sagst "Perso-Kopie", dann solltest du das beweisen können, daß der VK das gemacht hat. Ein "ich habe keine Kontrolle mehr über den Account, also muß es der VK gewesen sein" wird dir vor Gericht nichts nützen.
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