eBay Verkaufsagent - Aber wie ?? :-)

10. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.01.2012 22:50:16
Status:
Schüler
(205 Beiträge, 82x hilfreich)
eBay Verkaufsagent - Aber wie ?? :-)

Hallo,

in letzter Zeit bekomme von Freunden und Bekannten sehr oft Waren, die ich für sie über eBay versteigern soll. Ich arbeite Selbstständig (mit MwSt.-Ausweis auf meinen Rechnungen - da fast ausschließlich Firmenkunden), bei eBay bin ich allerdings als Privatperson eingetragen (auch nur Privatkäufer), weil ich bisher nur nebenbei Gebrauchtes verkauft habe. Da ich durch Mundpropaganda meiner Freunde aber immer mehr eBay-Aufträge bekomme, möchte ich das nun professionell abwickeln.

Meine Vorstellung:

- Kunde bringt die Ware oder Ware wird von mir abgeholt
- Artikel werden bei eBay von mir eingestellt
- Vom Verkaufspreis möchte ich abziehen:
- Meine Provision (?? % vom Verkaufspreis)
- eBay Einstellgebühren inkl. MwSt.
- eBay Verkaufsprovision inkl. MwSt.

Es tun sich bei mir einige Fragen zur richtigen Berechnung der Steuer auf:

- Muss ich dem Käufer des Artikels (Gebrauchtware) eine Rechnung mit 16% MwSt. ausstellen (diese müssten ja dann vom Verkaufspreis abgezogen werden - Denn die 16% sind schon inklusive)

- Sind dann in meiner Provision auch 16% MwSt. enthalten (Angabe beim Finanzamt)

- Muss ich dem, der mir den Artikel gegeben hat, auch eine RE (als Gutschrift) mit 16% MwSt. ausstellen ?

Sorry wenn ich mich ein bisschen blöd anstelle, aber ich blicke in dem Fall nicht durch. Bei den zu verkaufenden Gegenständen handelt es sich meist um Gebrauchtwaren. Muss ich Garantie / 14-tägiges Widerrufsrecht anbieten ??

Was muss ich als Verkaufsagent alles auf der Artikelseite bzw. Michseite angeben ??

Wer ist schon Verkaufsagent und kann mir weiterhelfen ?? (vielleicht kann jemand eine Beispielrechnung posten).

1000 Dank!!

Problem bei eBay und Co?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
axelg
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Steuerlich sieht das so aus: Du darfst in den Rechnungen für die Käufer keine Mehrwertsteuer ausweisen. Du selber versteuerst nur Deine Provision (Differenzbesteuerung).

Als Verkaufsagent musst Du ein Widerrufsrecht einräumen und darüber belehren. Du musst Gewährleistung bieten, die Du bei Gebrauchtwaren auf 1 Jahr verkürzen darfst.

In Deine Artikelbeschreibungen müssen jeweils die Widerrufsbelehrung, eine Anbieterkennung und ein Hinweis zur Umsatzsteuer.

Viele Grüße aus Köln,
aXel

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#2
 Von 
jpj61
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 48x hilfreich)

Ich wollte auch gewerblich für andere bei Ebay einstellen. Nachdem ich mir die Bedingungen genau durchgelesen habe, lasse ich das lieber.
Ich als VK bei Ebay bin nämlich für die Artikel verantwortlich. Wenn mir z.B. Leute ihre Sachen zum versteigern geben und das viele sind, kann ich mich ja nicht bei allen von dem ordnungsgemäßen Zustand überzeugen. Ob die Waschmaschine, der Rasierer oder der PC auch funktionieren. Sollte das aber nicht der Fall sein, hafte ich dafür. Jede Menge Verantwortung für wenig Profit. Sie sollten das genau überlegen.

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#3
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

jp61 hat Recht.

Bringt nix. Lieber Finger weg davon.
Du musst einfach zulange Gewährleistung auf Gebrauchtwaren geben.
Üblich sind Prozentspannen von 5 - 30%, je nach VK Summe und Art des Artikels.
Dann darfst du nicht vergessen, das Finanzamt Geld will und auch die Berufsgenossenschaft etc.

Aber sieh dir mal diesen hier an, der hat nahezu vorbildliche AGB´s und u.a. auch eine Beispielrechnung.

http://www.bestend.de/

Viele VK Agenten schreiben immer noch, das sie nicht umtauschen, privat verkaufen und keine Garantie geben.
Ich seh da schon die nächste Abmahnwelle :-(




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"Gruß
Campa"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12312.01.2012 22:50:16
Status:
Schüler
(205 Beiträge, 82x hilfreich)

Danke für eure Hinweise und Tipps. Mit dem 14-tägigen Widerrufsrecht könnte ich ja noch leben, aber wie soll das mit der Gewährleistung laufen?

Ich verkaufe ja Einzelstücke von meinen Kunden, danach zahle ich den Gewinn auf das Konto des Kunden. Wenn jetzt während des einen Jahres ein eBay-Käufer etwas reklamiert, kann ich ihm nur das Geld zurück überweisen, da ich ja keinen gleichwertigen Artikel verschicken kann. Würde bedeuten, dass ich das Geld vom Kunden wieder zurückholen müsste.

Blöder gehts nicht oder ? Super Gesetze !!

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#5
 Von 
axelg
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Richtig: Bei Gewährleistungsfällen hat man als VA ein ernstes Problem. Man kann das durch vernünftige Verträge mit den Verkäufern ein wenig entschärfen, aber die Tätigkeit als VA ist eben sehr problematisch.

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#6
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

Vertrag mit dem Verkäufer aufsetzen in dem der Verkäufer alle anfallenden Mängel auf seine Kappe nimmt ( Gewährleistung, Beschreibung über Zustand und Funktionalität etc.).
Sieht dann so aus:K reklamiert, VA gibt reklamation an VK weiter und, und , und..
Alles ziemlich kompliziert.
Aber die Leute die zum VA gehen sind meist doch ehrlich und haben keine Zeit, Lust oder Ahnung vom verkauf bei Ebay.

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"Gruss
Mellas Frust"

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#7
 Von 
axelg
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Wer als Verkaufsagent tätig werden will, sollte sich vielleicht erstmal diesen ernüchternden Artikel durchlesen:
http://www.wortfilter.de/News/news1108.html

Viele Grüße aus Köln,
aXel

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#8
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

hat ebay die antworten nicht teilweise in den FAQs stehen? denn das sind ja allerweltsfragen, das wollen die leute doch immer wieder wissen!

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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