Hallo zusammen!
Eine Frage zu eBay Käufen.
Ein powerseller bietet hundertfach Codes für die Xbox an um Online spielen zu können.
Alles originale. Nach dem sofortkauf und dem bezahlen mit Paypal bekommt man eine Email in der man sich verifizieren soll um gegen Betrüger geschützt zu sein. Entweder Telefonnr angeben oder Ausweis einscannen und Foto von sich mitschicken. Festnetz habe ich nicht und Handy will man nicht angeben.
Beiden möchte man nicht.
Hat man trotzdem ein Anspruch auf die Ware ohne sich zu verifiziren?
In den Beschreibungen steht davon nie etwas!
Es gab zwar kein Problem vom Kauf zurück zu treten, allerdings ist der Preis etwa 30-35% günstiger als im Laden.
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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"
eBay Verkäufer will Verifizierung per Telefon
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Hat er diese Bedingung nicht vorher gestellt und ist es nicht nötig, kann er solche Bedingungen nicht stellen.
Einschreiben Rückschein mit Fristsetzung zu Lieferung der Ware, danach Klage.
Uwe
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Bin vom Kauf zurückgetreten! Habe auch klargestellt das im Falle einer Meldung für "nicht gezahlten Artiekels" Rechmittel einlegen werde! Desweitern habe ich den Vekäufer bei E Bay gemeldet. Laut E bay ist eine Angabe der Telefonnummer nicht nötig! Haben sich bedank für die Meldung! Einfach recht den Butten" Kostenloser Kontakt "
und dort Anrufen. Ist ne 0800 Nummer (also kostenlos auf für Hnady) Die nette Dame wird das auch weiter geben. Sie war auch Stark verwundert!
Freund Betreibt selber ein Onlinehandel mit wöchentlich 2000Paketen!, Der meit auch das ist nicht koscha!
Werde den Händler auch Bei der Verbraucherzantrale melden!
Nur das ist die Richtige art mit solchen händlern umzugehen!
Wenn alle solche Händler bei Ebay Melden werden die ganz schnell mit dem M... aufhören!
Und Händler aus China wollen eh nur E mail.Von den Kosten mal abgesehen. Die sind in einer etwas anderen Zeitzone. Auch die wollen mal Schlafen.*g* Bei Problemen mit Händlern aus China eine Freundliche Email und die bemühen sich richtig das Problem zu lössen auch wenn die Kostenlos ersatz Schiken. Das ist meine Erfahrung
gez Abakus
p.s. Rechtschreibung ist links Liegen geblien. Hir ist die Ausage Wichtig nicht die genaue Rechtschreibung.
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-- Editiert abakus2009 am 26.07.2014 20:49
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo abakus2009,
irgendwie übertreibst du aber (bei Ebay melden, dann noch Verbraucherzentrale ???).
Schließlich hast du über Paypal bezahlt (was ich als Verkäufer nie anbieten würde, erst recht nicht bei virtuellen Gütern ). Und nun wunderst du dich, dass er sich irgendwie absichern möchte (OK, er ist natürlich selbst schuld, warum erlaubt er Paypal, warum schreibt er die Verifizierung nicht wenigstens in die Beschreibung?).
Und warum bist du jetzt vom Kauf zurückgetreten? Das macht doch nur Sinn wenn du den Käufer betrügen wolltest (was nicht geklappt hat).
Stefan
Wegen dem Gestammel wird ein 4 Jhre alter Beitrag aus dem Keller ausgegraben???
quote:<hr size=1 noshade>Hir ist die Ausage Wichtig nicht die genaue Rechtschreibung. <hr size=1 noshade>
Aussage "Deutsch als Fremdsprache"?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Bei mir war es ei real existierenden Produkt.
Was aber nichts an der rechtswidrigen Fordetung nach nicht benötogten Daten ändert.
Es wird ūberall Gepredigt" Achtet auf die Daten die ihr im Netz von euch preisgebt." Wer ein mal Oper vom Identitätdiebstal war. (20 Jahre her , bei mir in Verwandtschaft). Ist in der Heutigen Datenwelt. Nicht vorsichtig genug. Wer meine Telefonnummer hat gibt die nicht weoter, ohne mich voher zu fragen. Wie ich auch keine Daten weitergebe. Das die die Nummer brauchen stimmt nicht. Also wo zu ?? Daten sammel nur für wen und zu welschen Zweck?
Das ist der Grund für mein Vorgehen.
M.f.G abakus2009
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quote:<hr size=1 noshade>Was aber nichts an der rechtswidrigen Fordetung nach nicht benötogten Daten ändert. <hr size=1 noshade>
Die Forderung ist nicht rechtswidrig, sondern nur nicht durchsetzbar.
Genau wie Dein "Rücktritt" sofern es kein Widerruf war und dieser zulässig war.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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