eBay Verkäufer behauptet Ware sei defekt?

7. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
shatter123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)
eBay Verkäufer behauptet Ware sei defekt?

Hallo,

habe am 25.12.16 ein Headset für 120€ auf eBay ersteigert, eine Woche später fragte ich nach wo das Headset sei, und der
Verkäufer meldete sich dann mit "Das Headset sei Defekt".

Für mich wäre es gegessen gewesen, jedoch schrieb er in der Artikelbeschreibung:
"ich verkaufe hier ein Astro A40 TR mit Mixamp Pro. Das Headset ist ca. 3 Monate alt und funktioniert tadellos ohne Probleme und wurde auch immer gut behandelt."

Ich bin mir sicher, dass er ein besseres Angebot bekommen hat und mich damit ausgeschlossen wurde.
Ich will nun auf mein Recht und den Kaufvertrag bestehen, ich denke, dass ich laut §§ 280 und 283 des BGB, ein Recht habe das Headset oder einen Schadensersatz in Höhe eines neuen Headsets zu verlangen.

Ich hatte dem Verkäufer bereits eine Frist bis zum 09.01.16 gesetzt aber er setzt sich quer. Was tue ich nun?

Vielen Dank!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von shatter123):
Was tue ich nun?

Kommt darauf an, wie genau das hier
Zitat (von shatter123):
aber er setzt sich quer.

erfolgt ist



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
shatter123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von shatter123):
Was tue ich nun?

Kommt darauf an, wie genau das hier
Zitat (von shatter123):
aber er setzt sich quer.

erfolgt ist


Habe ihn gefragt was mit dem Headset sei, da es ja schon länger keinerlei ..).

Normal würde ich nicht so einen Stress machen, aber man kann Leute so, und so bitten einen Kauf abzubrechen, und das stank sowas von zum Himmel. Irgendwann muss ich dann auch mal auf das Recht bestehen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von shatter123):
Habe ihn dann eine Frist gesetzt und nochmal darauf hingewiesen, dass ein Kaufvertrag bindend sei und habe ihn dann auch auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung">§§ 280 und 283 des BGB verwiesen.

Frist nach Datum? Wie lange, 14 Tage mindestens? Mit Zustellnachweis?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
shatter123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von shatter123):
Habe ihn dann eine Frist gesetzt und nochmal darauf hingewiesen, dass ein Kaufvertrag bindend sei und habe ihn dann auch auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung">§§ 280 und 283 des BGB verwiesen.

Frist nach Datum? Wie lange, 14 Tage mindestens? Mit Zustellnachweis?


Die Frist selbst war eine Woche, insgesamt hatte er aber 2 Wochen Zeit zu liefern bisher, ich erkenne keinerlei Kooperation,
und bisher hat er sich auch nicht wieder zu Wort gemeldet, das letzte Mal war am 01.01. Hätte er geschrieben er bräuchte mehr Zeit oder es sei etwas in Klärung, wäre es ja okay. Aber er ignoriert mich einfach und lässt es drauf ankommen, und sowas sehe ich halt nicht ein.

Und vielen Dank für das Helfen!

-- Editiert von shatter123 am 08.01.2017 00:28

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#5
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Also die Nachricht des Käufers könnte man durchaus als ernsthafte und endgültige Verweigerung auffassen, wodurch sofortiger Verzug eintreten würde.
Du musst halt abwägen, vor allem auch das Risiko bedenken dass der Typ kein Geld haben könnte und du deinem Geld ewig hinterher rennst.
Was wäre denn dein Schaden, wenn du dir ein gleichwertiges Headset woanders besorgen müsstest?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
ein Recht habe das Headset oder einen Schadensersatz in Höhe eines neuen Headsets zu verlangen.
Nö, so läuft as nicht! Du Hast Anrecht auf ein gleichwertiges Headset, aber nicht auf ein NEUES!

Zitat:
Habe ihm daraufhin gesagt was denn mit dem Headset sei, und dass es noch Garantie haben müsste und ich, wenn er sicher wäre dass der Garantiefall greift und er noch eine Rechnung habe, auch das defekte Headset und die Rechnung nehmen würde und dann damit halt den Hersteller kontaktieren würde.
Man kann nur jedem VK raten, sich niemals auf sowas einzulassen!!! Wenn dein VK hierzu nichts gesagt hat, dan ist das absolut verständlich...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
shatter123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo

Zitat:
ein Recht habe das Headset oder einen Schadensersatz in Höhe eines neuen Headsets zu verlangen.
Nö, so läuft as nicht! Du Hast Anrecht auf ein gleichwertiges Headset, aber nicht auf ein NEUES!

Zitat:
Habe ihm daraufhin gesagt was denn mit dem Headset sei, und dass es noch Garantie haben müsste und ich, wenn er sicher wäre dass der Garantiefall greift und er noch eine Rechnung habe, auch das defekte Headset und die Rechnung nehmen würde und dann damit halt den Hersteller kontaktieren würde.
Man kann nur jedem VK raten, sich niemals auf sowas einzulassen!!! Wenn dein VK hierzu nichts gesagt hat, dan ist das absolut verständlich...


Ja, es kann so laufen oder etwa nicht? Ist ja nicht so als wäre ich nicht mit einem gebrauchten zufrieden. Ich will die Ware wie beschrieben, und das am besten bevor ich alt tot bin.

Und ich bin der letzte der jemanden da irgendwie betrügen würde, hätte das mit der Garantie geklappt hätte ich das hingenommen aber sein wir realistisch. Der Typ hat das Headset anderweitig verkauft und das auf meine Kosten letztenends.

Kann ich nicht akzeptieren

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Also die Nachricht des Käufers könnte man durchaus als ernsthafte und endgültige Verweigerung auffassen, wodurch sofortiger Verzug eintreten würde.

Stimmt, ist aber immer etwas wackelig vor Gericht.



Zitat (von shatter123):
Die Frist selbst war eine Woche,

Zu kurz, 14 Tage + Brieflaufzeit sollten es sein.



Zitat (von shatter123):
Aber er ignoriert mich einfach

Nö, Dein Schreiben ist schlicht nicht angekommen ... deshalb antwortet er nicht.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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