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eBay: Tickets von Privatverkäufer nicht erhalten

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eBay: Tickets von Privatverkäufer nicht erhalten

Hallo,

ich habe am Mo 13.06.11 Eintrittskarten für ein Event am 19.06.11 von einem privaten Verkäufer ersteigert.

Bezahlt habe ich per Pay-Pal am nächsten Tag,Di 14.06.11 - 10.09 Uhr.

Der Verkäufer hat als Versandart "Einschreiben" angegeben und dafür 4€ berechnet.

Seine Aussage vom Di 14.06.11 - 22.54 Uhr:
"habe es heute Abend eingesteckt und geht morgen Mittag raus"

Ich bekam die Tickets nicht rechtzeitig zu dem Event und auch jetzt ist noch nichts eingetroffen. Ich habe am Sa 18.06.11 nochmal Kontakt mit dem Käufer aufgenommen mitgeteielt das noch nichts angekommen ist und das er mir bitte die Sendungs-ID schicken soll damit ich das Einschreiben verfolgen kann.
Dann rückte er nicht so recht mit der sprache raus und in seiner übernächsten Mail stand dann nur das er es mit 1,45€ versendet hat und die Differenz von 2,55€ an mich zurück Überweisen wird.

Ich habe mir dann an der Tageskasse noch einmal Tickets gekauft da ich nicht darauf verzichten wollte und als ich nach Hause kam. Hatte sich sein Ton schon geändert.

Angeblich hat er die Karten verschickt. Und was das denn jetzt solle? Er zahle mir doch jetzt nicht das Geld zurück.
Die Arten müssten angekommen sein. Angeblich hat er bei seiner Poststelle nachgefragt weil er da wohl jemand kenne und die meinte, ja das ging hier raus.

Mal abgesehe davon das sich wohl kaum jemand in einer Poststelle jeden Brief anschaut und auch merken kann hat er ja nicht wie angegeben per Einschreiben versendet.
Damit aus meiner Sicht einen wesentlichen Bestandteil des Kaufvertrages nicht erfüllt, wenn er überhaupt versendet hat.

Was meint Ihr dazu?


von go303499-63 am 21.06.2011 00:27
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>eBay: Tickets von Privatverkäufer nicht erhalten


Das ergibt sich selbsterklärend aus § 447 II BGB:

Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Erst mal VK in Verzug setzen, Gesamtschaden auflisten, 2 Wo. Zahlungs-Frist setzen, am Besten per Einwurf-Einschr.

Wenn er nicht zahlt, bleibt der Rechtsweg.

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von flawless am 21.06.2011 08:03
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>eBay: Tickets von Privatverkäufer nicht erhalten
Einfach Fall bei Pay Pal aufmachen. Dann soll der denen doch den Versand nachweisen. Ein, "der Postler kennt mich" wird denen nicht reichen.

So bekommst du zumindest das Geld für die bei eBay ersteigerten Karten retour.

Die Differenz wirst du dir, wenn du es den willst, vor Gericht erstreiten dürfen. Die Chancen stehen relativ gut für dich das zu gewinnen. Ob das jedoch auch Wirtschaftlich ist, wage ich zu bezweifeln. Denn die Zeit die du für das erstreiten aufbringst, ist deine Freizeit und wird nicht vergütet.

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von Lifeguard am 21.06.2011 08:10
Status: Unsterblich (1768 Beiträge)
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>eBay: Tickets von Privatverkäufer nicht erhalten
quote:
Einfach Fall bei Pay Pal aufmachen.


Kann man probieren.

Aber: Eintrittskarten sind vom PP-Käuferschutz ausgenommen.

Deshalb ist es fast sicher, daß PP ablehnt.

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von flawless am 21.06.2011 08:20
Status: Tao (6254 Beiträge)
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>eBay: Tickets von Privatverkäufer nicht erhalten
Danke für die schnellen Antworten.

Also PP-Käuferschutz dekt diesen Fall tatsächlich nicht ab. Habe das als erstes in Betracht gezogen aber auf der Auktionsseite steht schon: "Deckung: Dieser Artikel ist nicht über den eBay-Käuferschutz bei Bezahlung mit PayPal abgesichert."

Lohnt es sich da überhaupt noch PP anzuschreiben?

Und er der Verkäufer meinte zu mir das er es nicht als Einschreiben gesendet habe da er es sonst nicht hätte rechtzeitig einwerfen können. Allerdings kann man ein Einwurfeinschreiben auch Online abwickeln, ausdrucken aufkleben und dann einwerfen.

Lifeguard:
quote:
Die Differenz wirst du dir, wenn du es den willst, vor Gericht erstreiten dürfen. ...

Ist damit die Differenz von dem bei der Auktion bezahlten Preis und dem Preis den ich dann nochmal an der Tageskasse gezahlt habe gemeint?

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von go303499-63 am 21.06.2011 10:06
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>eBay: Tickets von Privatverkäufer nicht erhalten
Ja, genau die Differenz ist vermutlich gemeint, die wirst Du ja nachweisen können.

Ansonsten finde ich das Vorgehen des VK extrem dreist. Selbstverständlich muss er Dir zumindest den Preis für die Karten ersetzen und nicht nur die (ohnehin von ihm zu Unrecht kassierte) Differenz der Versandkosten! Da die Karten vermutlich nicht gerade billig waren, würde ich hier wirklich zur Not mit dem Anwalt drohen, selbst wenn die Karten irgendwann noch ankommen.

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von Tommok am 21.06.2011 11:29
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>eBay: Tickets von Privatverkäufer nicht erhalten
Es wurden 2 DTM Tickets für ca 100€ ersteigert... Bezahlt habe ich an der Tageskasse dann nochmal für 2 Tickets insgesammt 142€.

Ich werde ihm morgen nochmal schreiben wie ich die Sache sehe. Allerdings kann ich mir schon denken wie er darauf reagieren wird. Und dann evl. mal einen Anwalt konsultieren.

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von go303499-63 am 21.06.2011 11:37
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>eBay: Tickets von Privatverkäufer nicht erhalten
quote:
Bezahlt habe ich an der Tageskasse dann nochmal für 2 Tickets insgesammt 142€.

Dann hast du also einen Schaden von 42 EUR, den du vom VK einklagen könntest.

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von Snoop Pooper Scoop am 21.06.2011 11:42
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
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>eBay: Tickets von Privatverkäufer nicht erhalten
quote:
Und dann evl. mal einen Anwalt konsultieren.


Hattest du oben das mit dem in Verzug setzen gelesen?

Solange VK nicht im Verzug ist, schuldet er keine Anwaltskosten, d.h. zahlt er auf den RA-Brief ist es dein Vergnügen.

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von flawless am 21.06.2011 12:04
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>eBay: Tickets von Privatverkäufer nicht erhalten
das klingt nach schlecht abgewickeltem betrug.

einschreiben war abgemacht, er hat sich nicht dran gehalten. vertragsbestandteil nicht erfüllt also gehe vor wie es oben bereits beschrieben wurde. paypal sagt zwar es würde nicht zahlen aber ich würde es trotzdem probieren, denn hier wurde ein nachverfolgbare versandart gewählt.

gebe dem vk dochmal den link für diesen thread^^
rechtlich bist du auf der sicheren seite. nur die frage ob du nicht später doch auf den kosten sitzen bleibst wenn er zum beispiel schon schulden hat. dann kommt deine forderung einfach oben auf den berg und damit hat es sich in good old germany.

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von roflkartoffl am 21.06.2011 13:13
Status: Stift (54 Beiträge)
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>eBay: Tickets von Privatverkäufer nicht erhalten
Sofern sich über das Paypalkonto ein Fall aufmachen lässt, kann man trotzdem einen Fall eröffnen.
Paypal berücksichtigt nicht immer die eigenen Regeln.
Mehr als ablehnen können die nicht.



Ansonsten mit gerichtsfestem Zugangsnachweis in Verzug setzen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 21.06.2011 22:57
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