Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

eBay: Schadensersatz wg. nicht bezahlter Ware

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

1078 Aufrufe

eBay: Schadensersatz wg. nicht bezahlter Ware

Gegeben sei folgender Fall:
Käufer K ersteigert einen Artikel und bezahlt diesen nicht.
Verkäufer V leitet die eBay-Prozedur für nicht-gezahlte Artikel ein. Dabei fordert eBay K zur Zahlung auf und erstattet die Gebühr.
K reagiert nicht.
V droht K per Email an, Schadensersatz zu verlangen, falls der Artikel nun zu einem geringeren Preis verkauft wird.
V hat die Bezahlung des Artikels NICHT per Einschreiben und Fristsetzung angemahnt, und auch nichts zur Auflösung des Kaufvertrags unternommen.
V verkauft den Artikel 6 Monate später außerhalb von eBay für 220 Euro weniger, als K hätte bezahlen müssen.
V macht den Differenzbetrag per Einscheiben als Schadensersatz geltend.
K behauptet nun, von der Transaktion bei eBay nichts gewusst zu haben, und fordert Nachweise für den nachträglichen Verkauf des Artikels, und darüber, dass der Artikel unterlegenen Anbietern angeboten wurde.
Ich stelle grundsätzlich fest, dass K für Transaktionen die dritte auf seinem eBay Konto durchführen haftet.

Es ergeben sich folgende Fragestellungen:
1. Ist der Kaufvertrag trotz der eBay Prozedur für nicht-bezahlte Artikel noch gültig? D.h.: Könnte K evtl. auf die Erfüllung des Vertrags seitens V bestehen?
2. Ist der Schadensersatzanspruch von V berechtigt, obwohl die Zahlung des Kaufpreises und ggf. die Auflösung des Vertrags nie per Einschreiben angemahnt wurde?
3. Falls 1. und/oder 2. mit ja beantwortet werden müssen. Was wäre dann der nächste sinnvolle Schritt?

Bin gespannt auf die Meiungen...

-----------------
""


von commute am 09.07.2011 14:48
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>eBay: Schadensersatz wg. nicht bezahlter Ware
Hallo,

also ich würde sagen, hier ist eher der VK in einer problematischen Situation, wenn K das so will!

Zu1) Die eBay Prozedur ist rein gar nichts wert, ausser das man die Gebühren wiederbekommt, zu mehr ist sie aber nicht wert! Der KV hat immer noch bestand!

Zu2) Da der Vertrag immer noch bestand hat, denn K wurde nie nachweislich in Verzug gesetzt (hier hätte ein Einschreiben schon sein müssen, denn die EBAY Prozedur gilt keineswegs als dem K zugestellt) Da dem K nie eine Fristsetzung zugestellt wurde (diese muss nachweisbar sein, die von EBAY ist keine nachweisbare) und auch somit nie eine Auflösung des KV bestand, hat der VK auch keine Sschadensansprüpche momentan.

Zu3) Da der KV immer noch besteht, kann man jetzt unterschiedlicher Meinung sein wie man weiter verfahren sollte. Entweder als VK retzt recht den Ball flach halten und hoffen, dass K nicht doch noch zahlt, sollte K jetzt evtl doch noch zahlen, müsste VK auch liefern, kann VK das nicht, wirds für ihn wiederum problematisch. Es müsste also jetzt erstmal eine Frist zur Zahlung gesetzt werden etc...



-----------------
""


von lesen-denken-handeln am 09.07.2011 15:23
Status: Unsterblich (1238 Beiträge)
Userwertung:  3,7  (von 34 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>eBay: Schadensersatz wg. nicht bezahlter Ware
quote:
Die eBay Prozedur ist rein gar nichts wert

Insbesondere, wenn wie hier der K nicht reagiert.

Ansonsten volle Zustimmung.

-----------------
""


von Snoop Pooper Scoop am 11.07.2011 12:12
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
Userwertung:  2,6  (von 124 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>eBay: Schadensersatz wg. nicht bezahlter Ware
quote:
Ich stelle grundsätzlich fest, dass K für Transaktionen die dritte auf seinem eBay Konto durchführen haftet.

Da ist die Rechtssprechung neuerdings ja anderer Meinung ...



Wie SPS schon schrieb, 1 & 2 müssten mit nein beanwortet werden.

Könnte teuer werden für V wenn K seine Rechte kennt oder sich diesbezüglich beraten lässt ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 13.07.2011 02:12
Status: Tao (17185 Beiträge)
Userwertung:  2,9  (von 507 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!



Online Rechtsberatung Internetauktionen
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de

Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop

Antwort schreiben