eBay: Schadensersatz wg. nicht bezahlter Ware
Gegeben sei folgender Fall:
Käufer K ersteigert einen Artikel und bezahlt diesen nicht.
Verkäufer V leitet die eBay-Prozedur für nicht-gezahlte Artikel ein. Dabei fordert eBay K zur Zahlung auf und erstattet die Gebühr.
K reagiert nicht.
V droht K per Email an, Schadensersatz zu verlangen, falls der Artikel nun zu einem geringeren Preis verkauft wird.
V hat die Bezahlung des Artikels NICHT per Einschreiben und Fristsetzung angemahnt, und auch nichts zur Auflösung des Kaufvertrags unternommen.
V verkauft den Artikel 6 Monate später außerhalb von eBay für 220 Euro weniger, als K hätte bezahlen müssen.
V macht den Differenzbetrag per Einscheiben als Schadensersatz geltend.
K behauptet nun, von der Transaktion bei eBay nichts gewusst zu haben, und fordert Nachweise für den nachträglichen Verkauf des Artikels, und darüber, dass der Artikel unterlegenen Anbietern angeboten wurde.
Ich stelle grundsätzlich fest, dass K für Transaktionen die dritte auf seinem eBay Konto durchführen haftet.
Es ergeben sich folgende Fragestellungen:
1. Ist der Kaufvertrag trotz der eBay Prozedur für nicht-bezahlte Artikel noch gültig? D.h.: Könnte K evtl. auf die Erfüllung des Vertrags seitens V bestehen?
2. Ist der Schadensersatzanspruch von V berechtigt, obwohl die Zahlung des Kaufpreises und ggf. die Auflösung des Vertrags nie per Einschreiben angemahnt wurde?
3. Falls 1. und/oder 2. mit ja beantwortet werden müssen. Was wäre dann der nächste sinnvolle Schritt?
Bin gespannt auf die Meiungen...
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von commute am 09.07.2011 14:48
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