So, ganz kurz zum Thema:
Ich habe über eBay Kleinanzeigen eine Playstation 3 gekauft.
In der Artikelbeschreibung und auf Nachfrage habe ich u.a. folgende Artikelmerkmale vom Verkäufer erfahren:
320 GB Festplatte
Custom Firmware
Den Artikel habe ich beim Verkäufer abgeholt und in Bar bezahlt.
Zuhause habe ich festgestellt das nur eine
250 GB Festplatte und
Original Firmware
auf dem Gerät waren. Beides sind also eindeutig versteckte Mängel.
Kurz zum Erklärung Custom Firmware/Original Firmware.
Eine Custom Firmware ermöglicht das Ausführen von selbstgeschriebener Software auf einer PS3. Der Wechsel zwischen Original/Custom ist nur über spezielle Hardware möglich, die Leistung (Änderung der Firmware) kostet zwischen 30-40 €.
Daraufhin habe ich den Verkäufer angeschrieben, habe die Rückgabe oder Nachlass als Optionen angeboten. Der Verkäufer hat mit eine Überweisung von 20 € angeboten, die ich angenommen habe.
Dies ist jetzt 4 Wochen her, auf Nachfrage hiess es immer, Probleme mit der Bank...
Sämtliche Korrespondenz geschah über ebay Kleinanzeigen und ist dort auch im Verlauf ersichtlich, somit nachweisbar.
Ich habe dem Verkäufer jetzt noch 1 Woche Zeit gegeben und würde danach einen gerichtlichen Mahnbescheid ausstellen.
Wie ist die Einschätzung der Machbarkeit / Rechtslage ?
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""
eBay - Preisnachlass ausgehandelt aber kein Geld
30. Juni 2014
Thema abonnieren
Frage vom 30. Juni 2014 | 09:54
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 10x hilfreich)
eBay - Preisnachlass ausgehandelt aber kein Geld
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 30. Juni 2014 | 10:29
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
quote:
von Warlord711 am 30.06.2014 09:54
Daraufhin habe ich den Verkäufer angeschrieben
(...)
Den Artikel habe ich beim Verkäufer abgeholt und in Bar bezahlt.
Lebenstipp: Durch das digitale Hin- und Hergeschreibsel kann man den Kommunikationspartner wunderbar ignorieren oder die Taschen voll machen.
Fahr doch mal vorbei, schließlich weißt du wo er wohnt.
quote:
von Warlord711 am 30.06.2014 09:54
Sämtliche Korrespondenz geschah über ebay Kleinanzeigen und ist dort auch im Verlauf ersichtlich, somit nachweisbar.
(...)
Ich habe dem Verkäufer jetzt noch 1 Woche Zeit gegeben und würde danach einen gerichtlichen Mahnbescheid ausstellen.
Nachweisbar ist prinzipiell etwas anderes; obwohl es reicht, wenn er dir auf deine Frist antwortet. Das wäre ein Zeichen, dass er die Nachricht auch erhalten hat. Zumindest wäre eine 2 Wochen-Frist per Einschreiben die richtige Wahl um eine angemessene Frist nachweislich zuzustellen.
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
#2
Antwort vom 30. Juni 2014 | 10:40
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 10x hilfreich)
Warum sollte ich vorbei fahren ?
1. müsste ich auf meine Kosten dorthin fahren
2. woher soll ich wissen ob die Person überhaupt da ist
Zeit+Geldverschwendung in meinen Augen.
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#3
Antwort vom 30. Juni 2014 | 11:52
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4060x hilfreich)
Hallo,
quote:Also Zeitverschwendung ist das was du bis jetzt gemacht hast aberauch!!!
Zeit+Geldverschwendung in meinen Augen.
Diene von dir gesetzte Frist muss mindestens 14 Tage betragen. Dann solltest du diese Frist wie schn gesagt zumindest als Einwurfeinschreiben an den VK senden.
Deine via EBAY Kleinanzeigen gesetzte Frist ist zum einen viel zu kurtz, zum anderen hast du keinen Zugangsnachweis der Frist, den brauchst du aber...
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