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eBay-PayPal-Amazon

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eBay-PayPal-Amazon

Hallo!

Ich werde euch einen aktuellen Fall schildern zu dem ich FACHLICHE Hilfe benötige.

Ich habe bei eBay eine Speicherkarte bei einem Händler aus den USA gekauft. Die Speicherkarte wurde auch pünktlich geliefert. Mir ist beim auspacken aufgefallen, das der Absender Amazon ist.
Anscheinend hat der eBay Händler den Artikel bei Amazon gekauft und an mich schicken lassen, da der Artikel dort rund 10€ billiger war.

Nach 2 Tagen habe ich den Verkäufer angeschrieben und ihm den Rückversand des Artikels angekündigt.

Leider habe ich dabei einen Fehler gemacht und den Artikel als Einschreiben an Amazon geschickt, statt wie vom Verkäufer gefordert in die USA.

Der Verkäufer weigert sich den Kaufbetrag zurückzuzahlen, da er behauptet den Artikel nicht erhalten zu haben. Amazon hat den Artikel nachweislich erhalten und dem Händler den Kaufbetrag gut geschrieben.

PayPal hat mir zwar recht gegeben, da aber die Retour nicht in die USA erfolgte verblieb dies ohne finanzielles Resultat.

Was kann ich tun um den Artikel bzw. das Geld zurück zu bekommen ?

Danke


von uniamni am 05.06.2012 16:51
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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>eBay-PayPal-Amazon
Hallo,

quote:
Ich habe bei eBay eine Speicherkarte bei einem Händler aus den USA gekauft.
Soweit erstmal ok.

quote:
Anscheinend hat der eBay Händler den Artikel bei Amazon gekauft und an mich schicken lassen,
Ist auch absolut OK, der Händler muss nur dafür sorgen, dass du deine Artikel bekommst, wie er das anstellt kann dir egal sein.

quote:
Nach 2 Tagen habe ich den Verkäufer angeschrieben und ihm den Rückversand des Artikels angekündigt.
Hier müsste man erstmal wissen, gestattet das Recht der USA überhaupt eine Rückgabe? Die in deutschland geltenden Rückgabebedingungen müssen nicht in den USA gelten, hier solltest du erstmal Erkundigungen einziehen, ob überhaupt eine Rückgabe möglich war/ist.

Amazon hättest du absolut aussen vor lassensollen, DU hast keinerlei geschäftliches Verhältbiss mit Amazon. Wieso Amazon dem Händler den Betrag zurückerstattet hat ist für mich gerade sogar fraglich, denn der Händler hat ja kein Rückgaberechtbei Amazon.
Genaugenommen hast du eine Speicherkarte an Amazon zugesendet obwohl du mit denen nichts zu tun hattest. Meiner Meinung nach müsstestdu jetzt von Amazon die Karte zurückverlangen und diese dann deinem VK zusenden. Bis jetzt hast du meiner Meinung nach den Artikel nicht zurückgesendet, somit steht dir auch kein Geld zu. Lasse die vonAmazon die Karte zurücksenden (diese Versandkosten darfst du auch noch tragen) und dann sende sie deinem VK zu.

Du hattest mit Amazon nichts zu tun, wieso du die Karte an Amazongesendet hast ist wirklich mehr als fraglich, vorallem aber ärgerlich...



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von lesen-denken-handeln am 05.06.2012 17:21
Status: Unsterblich (2322 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 46 User(n) bewertet)

>eBay-PayPal-Amazon
quote:
Meiner Meinung nach müsstestdu jetzt von Amazon die Karte zurückverlangen und diese dann deinem VK zusenden. Bis jetzt hast du meiner Meinung nach den Artikel nicht zurückgesendet, somit steht dir auch kein Geld zu.

Sehe ich auch so.

quote:
Amazon hat den Artikel nachweislich erhalten und dem Händler den Kaufbetrag gut geschrieben.

Das ist zwar nett, aber rechtlich irrelevant, denn man kann eine Schuld nicht dadurch erfüllen, daß man an einen Dritten erfüllt, der dann wiederum (mit oder ohne Rechtsgrund) an den Gläubiger eine andere Schuld (Ware vs. Geld) leistet.

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von Khryztynna am 05.06.2012 17:55
Status: Unsterblich (1111 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>eBay-PayPal-Amazon
Ich muss euch in dieser Sache leider widersprechen. Ich habe keinen Anspruch gegenüber Amazon, da Amazon den Kauf storniert hat und den Kaufbetrag an den Käufer zurück erstattet hat.

Es ist der eBay Verkäufer der den Kaufbetrag und die Gutschrift von Amazon einbehalten hat.

Ich möchte nicht zum Meinungsaustausch animieren, daher bitte nur fundierte Auskünfte.

Danke

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von uniamni am 05.06.2012 18:21
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>eBay-PayPal-Amazon
quote:
Ich möchte nicht zum Meinungsaustausch animieren
Dann hast du leider den Sinn des Forums nicht verstanden, denn das hier ist ein reines Meinungsforum, kein Forum für rechtliche Beratung!

quote:
daher bitte nur fundierte Auskünfte
Bekommst du bei einem Anwalt, rechtlich beraten darf dich hier so oder so Niemand!

quote:
da Amazon den Kauf storniert hat und den Kaufbetrag an den Käufer zurück erstattet hat.
Nur hat der K von Amazon (Dein VK) den Vertrag mit Amazon nicht widerrufen. Amazon hat deinem VK jetzt Geld überwiesen/gegeben, dass mag soweit ja noch stimmen, jedoch ohne jeglichen relevanten Hintergrund. Amazon hat dem VK eher Geld geschenk könnte man sagen.
Du wiederrum hast DEINE Speicherkarte an Amazon gesendet, du hast sie an Jemand gesendet mit dem du in keinerlei Vertragsverhältniss stehst! Da du die Karte offensichtlich nicht an Amazon verschenken wolltest, hast du das Anrecht die Karte von Amazon dann wieder zurückzubekommen, es ist immernoch DEINE Karte, nicht die Karte von Jemand anderem. Was Amazon und dein VK hin und her überwiesen haben, hat dich nichts anzugehen, was die untereinander machen ist derein eigenes und vorallem separates Ding. Du darfst hier keine Verbindung unter Euch drei schaffen.

Du willst von deinem VK Geld zurück, somit musst du die Speicherkarte deren Eigntümer du immer noch bist also erstmal an deinen VK zurücksenden. Amazon ist zwar gerade Besitzer dieser Karte, jedoch nicht Eigentümer, Eigentümer dieser Karte bist immer noch DU!
Du kannst jetzt Amazon zur herausgabe der Karte auffordern, hierzu bist du berechtigt. Anfallende Versandosten zu dir hin und den Aufwand musst aber du begleichen.

Und im übrigen, es ist absolut egal was PAYPAL sagt, bzw kann man eigentlich in über 80% aller Paypal/EBAY Entscheidungen davonausgehen, dass diese rechtlich gesprochen falsch sind. PAYPAL/EBAY entscheidet nach reinem eigenen Empfinden, bzw kann man manchmal eher denken, da würden Entscheidungen ausgewürfelt, jedoch nicht rechtlich und Gesetzeskonform getroffen. Die PAYPAL Entscheidung ist genau soviel wert wie einin China umfallender Sack Reis die Leute hier interessiert. Blende diese Meinung von PAYPAL eher mal aus...



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von lesen-denken-handeln am 05.06.2012 19:12
Status: Unsterblich (2322 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 46 User(n) bewertet)

>eBay-PayPal-Amazon
Vielen Dank an alle Informanten !

Der letzte Beitrag bestätigt meine Rechtsauffassung.

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von uniamni am 05.06.2012 19:25
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>eBay-PayPal-Amazon
Lösung gefunden !

Das Ergebnis möchte ich euch nicht vorenthalten.

Ich habe ein zweites mal bei Amazon angerufen und den Fall geschildert. Die Dame vom Kundenservice war etwas überfordert und hat mit dem Wort 'Nein' aufgelegt. Der erneute Versuch bescherte mir einen Engel der ich den Sachverhalt erneut geschildert habe. Diese hat sofort alle Daten aufgenommen (Artikel, ASIN, Sendungsnummer der Retour und meine Daten) und mir zugesichert den Artikel zurückzuschicken. Das kommt anscheinend häufiger vor als ich gedacht habe, da sie eine separate Maske für 'irrtümliche Rückläufer' geöffnet hat um den Fall aufzunehmen. Ob das alles so kommt wie versprochen ist noch offen.

Vielen Dank ;-)

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von uniamni am 05.06.2012 19:56
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>eBay-PayPal-Amazon
Hallo,

quote:
Amazon hättest du absolut aussen vor lassensollen, DU hast keinerlei geschäftliches Verhältbiss mit Amazon.
Wie sähe es denn aus, wenn er direkt die Annahme verweigert hätte? Dann wäre die Ware auch zu Amazon zurück gegangen. Wo ist der Unterschied?

Imho darf man grundsätzlich an den Lieferanten zurücksenden.
Eigentlich muss man es sogar noch deutlicher sagen: Man sollte sich niemals auf eine andere Rücksendeadresse einlassen, das ist doch gerade eine Masche von Betrügern (ich kaufe als Verkäufer/Betrüger meine Ware erst nach Vertragsschluß - etwa bei Amazon, dann aber natürlich im Namen und auf Rechnung des Käufers:-).

MfG Stefan


-- Editiert reckoner am 06.06.2012 11:45


von reckoner am 06.06.2012 11:43
Status: Unsterblich (3846 Beiträge)
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