>eBay-Neues EU-Recht bei Privatverkauf
Im diesem Falle müssen Sie (wie jeder Händler auch) in die Gewährleistung treten, das heisst die Kosten für eine "Reparatur" übernehmen (sicher haben Sie ebenfalls Ansprüche, die Sie geltend machen können - zumindest bei Neuware), sofern dieser Defekt nicht durch unsachgemäße Bedienung / Anwendung durch den Käufer entstanden ist.
Eine Gewährleistung müssen auf KEINEN FALL für Mängel geben (auch nicht bei fehlendem Haftungsausschluss) für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss dem Käufer bekannt waren.
Sinnvolle Formulierungen für zukünftige Auktionen von Privatverkäufern: Die Sachmängelfreiheit wird hiermit bestätigt: Ich räume einen Zeitraum von 10 Tage, ab Erhalt, zur Prüfung des Artikels ein und gewähre innerhalb dieser Zeit ein Rückgaberecht im begründeten Fall. Die Rücknahme erfolgt Zug um Zug. Nach Rücksendung des Artikels erhalten Sie eine Gutschrift über die Höhe des Gebotsbetrages. Darüber hinaus gilt: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf einen gebrauchten Artikel ohne Gewährleistung zu bieten. Da es sich um ein Einzelstück handelt, werden der Gewährleistungsfall, Nachbesserung, Minderung sowie Reparatur oder Umtausch einvernehmlich ausgeschlossen.
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"Nützliche Infos auch
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von im_web_kaufen am 24.10.2003 19:31
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