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eBay-Neues EU-Recht bei Privatverkauf

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eBay-Neues EU-Recht bei Privatverkauf

hallo,

habe einige artikel in der letzten zeit bei ebay verkauft (nur auktion, kein festpreis bzw. sofortkauf), ohne den hinweis auf das neue eu-recht. die artikel hatten beim verkauf keine mängel. was passiert denn nun, wenn sich ein käufer in den 2 jahren bei mir meldet und ansprüche stellt?

mfg
stan76



von Stan76 am 24.10.2003 18:07
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>eBay-Neues EU-Recht bei Privatverkauf
Im diesem Falle müssen Sie (wie jeder Händler auch) in die Gewährleistung treten, das heisst die Kosten für eine "Reparatur" übernehmen (sicher haben Sie ebenfalls Ansprüche, die Sie geltend machen können - zumindest bei Neuware), sofern dieser Defekt nicht durch unsachgemäße Bedienung / Anwendung durch den Käufer entstanden ist.

Eine Gewährleistung müssen auf KEINEN FALL für Mängel geben (auch nicht bei fehlendem Haftungsausschluss) für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss dem Käufer bekannt waren.


Sinnvolle Formulierungen für zukünftige Auktionen von Privatverkäufern:

Die Sachmängelfreiheit wird hiermit bestätigt: Ich räume einen Zeitraum von 10 Tage, ab Erhalt, zur Prüfung des Artikels ein und gewähre innerhalb dieser Zeit ein Rückgaberecht im begründeten Fall. Die Rücknahme erfolgt Zug um Zug. Nach Rücksendung des Artikels erhalten Sie eine Gutschrift über die Höhe des Gebotsbetrages.

Darüber hinaus gilt: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf einen gebrauchten Artikel ohne Gewährleistung zu bieten. Da es sich um ein Einzelstück handelt, werden der Gewährleistungsfall, Nachbesserung, Minderung sowie Reparatur oder Umtausch einvernehmlich ausgeschlossen.


-----------------
"Nützliche Infos auch hier! "


von im_web_kaufen am 24.10.2003 19:31
Status: Unsterblich (952 Beiträge)
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>eBay-Neues EU-Recht bei Privatverkauf
Und noch als Ergänzung:
der Hinweis auf "das neue EU-Recht" ist Blödsinn.
Zum einen ist EU-Recht für den Einzelnen nicht bindend, es gibt lediglich die Verpflichtung für die Staaten, EU-Richtlinien innerhalb gewisser Fristen in nationales Recht umzusetzen.
Zum anderen ist die Umsetzung genau jener Richtlinie, auf die sich die leidigen eBay-Disclaimer beziehen, mit der Schuldrechtsreform zum 1.1.2002 ins BGB erfolgt.


von Mareike123 am 25.10.2003 00:44
Status: Tao (10000 Beiträge)
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>eBay-Neues EU-Recht bei Privatverkauf
Hallo!

Und daß heißt, wenn ich nur erwähne "es gilt das neue EU-Recht" übernehme ich Garantie.

Wenn ich ablehne, daß EU-Recht einzubeziehen, und es wird darauf Geboten (Ebay), akzeptiert der Käufer, daß er keine Garantie bekommt.

Und wenn ich nichts erwähne, gebe ich zwei Jahre Garantie?

Immer auf Privatverkauf natürlich.

Oder wie? Bin jetzt verwirrt.

Gruß Jickledy


von Lord-Jickledy am 09.11.2003 18:46
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>eBay-Neues EU-Recht bei Privatverkauf
Garantie ist eine freiwillige Leistung.
Gewährleistung lautet das Zauberwort. Du solltest also als Privatperson diese Gewährleistung ausschliessen. Fertig.


von kobold am 09.11.2003 19:08
Status: Legende (324 Beiträge)
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>eBay-Neues EU-Recht bei Privatverkauf
Alles klar.

Danke!

Aber eins noch:

Wenn ich erwähne, daß das EU-Recht gilt, übernehme ich Gewährleistung?

Z.B. diese Auktion bei Ebay, bei welcher ich einen E-Mail Kontakt mit dem Verkäufer hatte:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?MfcISAPICommand=ViewItem&;item=2763897067

Wenn er seine Beschreibung formuliert, wie steht´s dann mit der Gewährleistung? Sofern man bei diesem Artikel (Schuhe) davon sprechen kann.

Gruß Jickledy


von Lord-Jickledy am 09.11.2003 20:16
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>eBay-Neues EU-Recht bei Privatverkauf
Naja, die Aussage zum EU-Recht ist nichtssagend

Der VK erkennt also die EU-Vorgabe und deren Umsetzung in deutsches Recht an, verpflichtet sich also neben der sowieso bestehenden Sachmangelhaftung auch zur Gewährleistung.
MfG,
Andreas


von kobold am 09.11.2003 22:30
Status: Legende (324 Beiträge)
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>eBay-Neues EU-Recht bei Privatverkauf
Hallo Andreas!

Danke für die schnelle Antwort.
Genau das war auch meine Vorstellung davon.

Ich wollte nur sichergehen, daß ich nichts falsches sage.

Besten Dank!

Gruß Jickledy


von Lord-Jickledy am 10.11.2003 00:01
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>eBay-Neues EU-Recht bei Privatverkauf
@ Kobold

Was soll denn der Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Gewährleistung sein??
Für mich existieren nur die gesetzlichen Mängelrechte und freiwillige Garantien, mehr nicht.
Das EG-Recht wurde in deutsches Recht umgesetzt. Daher interessiert auch nur dieses.

@ Mareike

Die Aussage, es gäbe kein für den Bürger verbindliches EG-Recht, ist falsch. Eine Verordnung ist für die Bürger unmittelbar geltendes Recht. Unter gewissen Voraussetzungen haben Richtlinien unmittelbare Wirkung. Natürlich hast Du aber Recht, dass der Verweis auf "EU-Recht" in den Ebay-Auktionen falsch ist. Vielmehr sollten die "Mängelrechte" ausgeschlossen werden. Man kann die Auffassung vertreten, dass es Gewährleistungsrecht beim Kauf nicht mehr gibt, denn alles ist ja per Verweisung auf Schuldrecht AT geregelt.


von maître am 10.11.2003 08:35
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>eBay-Neues EU-Recht bei Privatverkauf
P.S.: Die Formulierung, die von im_web_kaufen vorgeschlagen wurde, reicht auch aus, um Mängelrechte auszuschließen.


von maître am 10.11.2003 08:40
Status: Legende (318 Beiträge)
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>eBay-Neues EU-Recht bei Privatverkauf
@maître : Den Unterschied sehe ich darin, daß für den VK mit Übergabe der Ware die Sache erledigt ist, so denn keine Sachmängel der Ware bei Übernahme durch den K anhaften. Bei Ausschluss der Gewährleistung erkennt der K hingegen an, daß nach der Übergabe auftretende Mängel keinen Grund zur Rücknahme, Wandlung oder Umtausch darstellen.


von kobold am 10.11.2003 17:43
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