Hallo,
angenommen Person A ist Frührentner, hat einen großen Garten und wohnt in einem 300 Einwohner-Dorf, welches sehr landschaftlich geprägt ist und in dem es in der Nachbarschaft viele Katzen gibt. Person A überlegt sich auch, ob er sich eine Katze anschaffen soll. Die Katze hätte es bei Person A wohl sehr gut.
Er schaut sich die Anzeigen bei den eBay Kleinanzeigen an und in einer Anzeige werden Kätzchen zum Preis von 10,- € angeboten. Person A schreibt den Verkäufer an und fragt diesbezüglich nach. Der Verkäufer verspricht, dass er eines der Kätzchen für Person A fest reserviert und man vereinbart den Samstag als Abholtermin. Es folgen noch weitere Mails und stets verspricht der Verkäufer, dass das Kätzchen fest reserviert ist.
Person A freut sich, kauft Katzenstreu sowie Futter und hat deswegen doch einige Zeit liegen gelassen. Dann meldet sich der Verkäufer und teilt mit, dass der Kauf doch nicht zustande kommen kann. Angeblich möchte man nun die Katzen nicht trennen. Person hat den Verdacht, dass es eigentlich nur um den Preis geht und der Verkäufer zwischenzeitlich gesehen hat, dass Katzenbabys bei den eBay Kleinanzeigen für etwa 130,- € verkauft werden (dies wird der tatsächliche Grund sein). Auch überlegt man sich wohl etwas früher, ob man die Katzen nun trennen möchte oder nicht.
Person A ist natürlich das Wohl der Katze auch das Wichtigste. Er fühlt sich jedoch angelogen. Auch war die Vorfreude entsprechend groß und es wurde doch etwas Zeit investiert. Zudem hat er auch schon eingekauft.
Kann der Verkäufer irgendwie rechtlich belangt werden? Kann man das Futter oder das Katzenstreu dem Verkäufer in Rechnung stellen? Wie gesagt ist für Person A das Wohl der Katze auch am Wichtigsten. Jedoch fühlt er sich angelogen und denkt, dass der Verkäufer nur gesehen hat, dass man Katzenbabys viel teurer verkaufen kann. Person A ärgert es hauptsächlich, dass beim Mailschreiben sowie Einkaufen so viel Zeit liegen geblieben ist. Weiterhin war die Vorfreude entsprechend groß.
Sofern hierzu noch Fragen oder Wünsche bestehen, stehe ich gerne zur Verfügung. Ich bedanke mich schon jetzt für die Mühe und wünsche eine gute Zeit.
Mit freundlichen Grüßen,
eBay Kleinanzeigen - Zuerst Zusage, dann Absage
18. Mai 2017
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Frage vom 18. Mai 2017 | 16:40
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay Kleinanzeigen - Zuerst Zusage, dann Absage
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 18. Mai 2017 | 17:11
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
Damit ist kein KV geschlossen. Reserviert heißt ja, dass die Katze keinem anderen verkauft wird.Zitatdass das Kätzchen fest reserviert ist. :
Durch die Reservierung erwachsen keine Ansprüche an der Katze selbst. Es ist ein loses, folgenloses Konstrukt. A fährt sich ja nicht eine Katze anschauen (die Erfüllung der Reservierung) wenn er sie nicht kaufen kann.
Es fehlt an einer RechtsgrundlageZitatKann der Verkäufer irgendwie rechtlich belangt werden? :
Es besteht keine Rechtsgrundlage. Wenn der VK entschieden hätte dem A die Katze nicht zu verkaufen, dann wäre man auch so weit...ZitatKann man das Futter oder das Katzenstreu dem Verkäufer in Rechnung stellen? :
Und jetzt?
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