Guten Abend,
ich schreibe euch, weil ich leider auf ein schwarzes Schaf bei eBay Kleinanzeigen gestoßen bin. Und zwar dreht es sich um folgendes:
Ich hatte Ende letzter Woche eine Kleinanzeige über eine Snowboardbindung entdeckt welche mir gefiel. Ich kontaktierte daraufhin auch umgehend den Verkäufer, welcher mir auch unmittelbar auf meine fragen antwortete. Aus seiner Anzeige ging hervor, dass er eine sogenannte "Flow nx2-AT" Bindung für 190€ verkaufe, da Sie für seine Verhältnisse zu klein sei. An sich ja kein ungewöhnlicher Verkaufsgrund dachte ich und klärte im Vorfeld alles mit dem Verkäufer ab um ihm seine Bindung abzukaufen.
Noch am selben Abend (Sonntag, 16.11.2014) überwies ich ihm das Geld, das Paket wurde anschließend Dienstags von ihm per Hermes verschickt und kam heute gegen elf Uhr an.
Da ich zu diesem Zeitpunkt das Paket nicht persönlich entgegen nehmen konnte, war ich umso erschrockener als ich gegen 15 Uhr das Paket unter beisein meiner Mutter öffnete.
Der Inhalt war nicht wie versprochen eine Flow nx2-AT, sondern eine Flow Flite-Bindung, welche im Wert einen Neupreis von etwa 100€ hat.
Daraufhin habe ich auch direkt den Verkäufer kontaktiert, welcher mir auch wieder sehr schnell antwortete. Leider stecken wir noch in der Diskussion, ich möchte mein Geld zurück und er erhält seine Bindung zurück, jedoch weigert er sich.
Nun ist die Frage, was kann ich machen? Bleibt nur die Möglichkeit einen Anwalt einzuschalten, oder gibt es noch andere Möglichkeiten?
Liebe Grüße,
Ralf
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eBay Kleinanzeigen Lieferung entspricht nicht...
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
quote:<hr size=1 noshade>welcher mir auch wieder sehr schnell antwortete. <hr size=1 noshade>
Und was genau?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Guten morgen,
er behauptet nunmal die von mir bestellte Bindung verschickt zu haben. Paket war ja verschlossen, kann mir nicht vorstellen, dass ein Hermes Mitarbeiter die Bindungen ausgetauscht hat.
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Eine Behauptung wird da nicht reichen, beweisen wir er es müssen.
Der Käufer hat eien "Beweis" in Form eines Zeugen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Nun schreibt er mir folgendes:
Er habe die Bindung verschickt, welche auf dem Bild seiner Auktion abgebildet sei. Nun sei ich ja selbst schuld, denn ich hätte bekommen, was ich gekauft habe.
In meinen Augen ist es kein stichfestes Argument, da er in der Artikelbeschreibung ausdrücklich geschrieben hat, dass es sich hierbei um eine nx2 at Bindung handelt und nicht um eine flite.
Somit nimmt das ganze doch noch größere Ausmaße an, schließlich muss er nun wissentlich eine falsche Bindung verschickt haben. In diesem Fall spricht man doch von arglistiger Täuschung, oder nicht?
Oder trage ich selbst somit eine teilschuld, weil auf seinen Bildern nicht eindeutig hervor ging, um welche Bindung es sich schlussendlich handelt?
Vielen Dank für die bisherigen Antworten.
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Das könnte dann ein Problem werden, wenn man das hätte erkennen können.
Denn die Bilder sind natürlich auch Teil der Auktionsbeschreibung ...
Die Frage wäre ob jemend der Bindungen montieren kann, auch hätte ereknnen können das Bild und Text abweichen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Leider wurde die Auktion schon gelöscht und man kann die von ihm verwendeten Bilder nicht mehr deuten. Auf den Bildern war allerdings nicht eindeutig zu erkennen, um welche Bindung es sich handelt. Es waren keine Typenbezeichnung abfotografiert, nur die Form der Bindung war zu erkennen.
In den Gesprächen Nachhinein schickte er mir aber ein Beleg dafür, dass er die nx2 at bei Amazon bestellt und auch erhalten habe.
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quote:<hr size=1 noshade>In den Gesprächen Nachhinein schickte er mir aber ein Beleg dafür, dass er die nx2 at bei Amazon bestellt und auch erhalten habe. <hr size=1 noshade>
Und?
Er muss beweisen was er DIR gesendet hat, nicht was er irgendwann mal von irgendwem wirgendwie erworben hat ...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Ok gut. Leider ist er etwas uneinsichtig. Habe ihn nun mehrmals gebeten mir einfach das Geld zurückschicken und ich im Austausch seine Bindung. Er verweigert es allerdings, obwohl es die einfachste Lösung wäre. Mir bleibt somit nur noch der Weg zur Polizei, oder?
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quote:
Mir bleibt somit nur noch der Weg zur Polizei, oder?
Nein, die Polizei kann da auch nichts machen.
Der Gang zur Polizei wäre angebracht, wenn du vom dem VK überhaupt nicht bekommen hättest.
Jetzt ist das eben ein zivilrechtlicher Streit zwischen dir und dem VK.
Du solltest dem VK per Einschreiben eine genaue Datumsfrist setzen (14 Tage), dass er dir den gekauften Artikel zusenden soll oder wenn er das eben nicht kann, dass er dir den kompletten Betrag plus Rücksendekosten überweist und du dann den falschen Artikel zurück schickst.
Verstreicht die Frist, kannst du dann einen Anwalt mit deinen Forderungen beauftragen, den dann letztendlich der VK bezahlen darf.
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Guten Abend,
Habe ihm nun am 24.11. ein einschreiben mit einer genauen Datumsfrist (8.12) zugeschickt. Erst lag es eine zeitlang auf der Post, heute hat er es wohl endlich geschafft den Brief abzuholen. Gleich darauf meldete er sich auch bei mir und sagt, dass ich mein Geld zurück bekomme, sobald ich ihm die Bindung zuschicke.
Ich habe ihm dann aber klar gemacht, dass ich ihm schlecht die Bindung zusenden kann, weil ich dann nichts mehr in der Hand habe. Mit den Worten "Dann lass ich es drauf ankommen" endete unser Gespräch.
Ich habe auch mal die kompletten Logs zusammengetragen und verfremdet, wer er sich mal durchlesen möchte, meldet sich bitte bei mir. Bin für jede Hilfe dankbar!
Liebe Grüße!
quote:<hr size=1 noshade>Habe ihm nun am 24.11. ein einschreiben mit einer genauen Datumsfrist (8.12) zugeschickt. <hr size=1 noshade>
Da wäre jetzt der genaue Inhalt interessant ...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Kein Problem:
Letztmalige Aufforderung zur Lieferung von Flow NX2-AT,
eBay-Kleinanzeigen Nr. 246875217
Sehr geehrter Herr "Verkäufer",
hiermit möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass es sich bei der bei mir eingetroffenen Bindung nicht wie es in der Artikelbezeichnung zum Ausdruck kam um das Modell Flow NX2-AT (eBay-Kleinanzeigen Nr. 246875217), sondern um das Modell Flow Flite handelt. Der Kaufvertrag kam jedoch über das Modell Flow NX2-AT zustande und wurde somit nicht erfüllt.
Aus diesem Grund fordere ich Sie hiermit auf mir das Modell Flow NX2-AT bis spätestens 08.Dezember.2014 zu übersenden, woraufhin ich Ihnen den bei mir eingetroffenen Artikel zusenden werde.
Sollten Sie außer Stande sein mir das Modell Flow NX2-AT zu senden, fordere ich Sie auf mir den Kaufpreis iHv. 160€ zzgl. Versandkosten spätestens bis zum 08.Dezember.2014 zu erstatten. Im Gegenzug werde ich Ihnen nach Eingang des Geldbetrags auf meinem Konto die Ware zurücksenden.
Nach erfolglosem Ablauf der Frist werde ich die Angelegenheit meinem Rechtsanwalt übergeben. Bitte bedenken Sie, dass dann weitaus höhere Kosten auf Sie zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
"Käufer"
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Perfekt würde ich sagen.
Fristablauf abwarten und dann zum Anwalt würde ich sagen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Alles klar. Ich halte euch auf dem laufenden.
Wünsche noch einen schönen Abend!
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Guten Abend,
gibt Neuigkeiten. Habe mein Geld wieder! Vielen vielen Dank für die hilfreiche Unterstüzung! Wünsche noch einen schönen Abend:)
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Glückwunsch
Danke für die Rückmeldung
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
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