eBay Kleinanzeigen ... Artikel nicht geliefert !!

7. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)
eBay Kleinanzeigen ... Artikel nicht geliefert !!

Hallo zusammen ... mal ganz allgemein stelle ich mir die Frage wie die ganzen Geschäfte bei ebay Kleinanzeigen rechtlich aussehen ... generell kann ein Kaufvertrag ja zustande kommen, indem Käufer und Verkäüfer sich mündlich oder schriftlich einigen eine bestimmte Sache zu einem bestimmten Preis auszutauschen.

Mal angenommen das ist bei ebay Kleinanzeigen geschehen ... per Mail ... es gibt keinerlei Austausch von Daten, weder Käufer, noch Verkäufer haben die Adressen voneinander, geschweige denn sonstwas.

Nun überweist Käufer A dem Verkäufer B einen vereinbarten Betrag. Der Verkäufer liefert aber nicht.

Was wäre hier das beste Vorgehen bzw. wie sieht eigentlich die Rechtslage generell bei solchen Geschäften bzw. auf solchen Plattformen aus?

Die Frage stelle ich mir weil ebay Kleinanzeigen ja scheinbar immer mehr an Bedeutung gewinnt und ich mir das gerade echt mal überlegt habe. Bei ebay ist es ja recht einfach, weil man die Daten hat und das irgendwie auch "offiziell" durch ebay Kaufbestätigungen und so bestätigt wird alles ... aber bei Kleinanzeigen !?

Wer kann was dazu sagen?

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat:
Nun überweist Käufer A dem Verkäufer B einen vereinbarten Betrag.

Das scheitert ja nun schon daran:
Zitat:
es gibt keinerlei Austausch von Daten




Zitat:
Der Verkäufer liefert aber nicht.

Muss er auch nicht. Ist acuh ganz legal, weil er es schlicht nicht kann.
Da nützt dann auch keine Klage oder Anzeige bei der Polizei was...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Selbstverständlich lagen dem Käufer die Bankdaten vor, damit er überweisen kann und dem Verkäufer die Adresse, damit er liefern kann.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat:
es gibt keinerlei Austausch von Daten,

und
Zitat:
weder Käufer, noch Verkäufer haben die Adressen voneinander, geschweige denn sonstwas.



Da sollte man eventuell mal die Situation klar schlidern wenn man verwertbare Antworten will ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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