eBay Kleinanzeigen, Anzeige wegen Betrug

14. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Danielll
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 17x hilfreich)
eBay Kleinanzeigen, Anzeige wegen Betrug

Hallo,
Meine Freundin hatte vor drei Monaten ihr Smartphone über ihren eBay Kleinanzeigen Account angeboten. Der Käufer wollte per Überweisung zahlen. Da sie zu dem Zeitpunkt eine kontopfandung hatte fragte sie mich ob das Geld auf mein Konto überwiesen werden könne. Ich hatte damit natürlich kein Problem.
So, nun ist das Handy angeblich nie beim Käufer eingegangen (ob sie es verschickt hat kann ich nicht sagen, schätze sie aber nicht als kriminell ein).
Nächste Woche habe ich einen Termin bei der Polizei, als Beschuldigter !
Nun ist die Frage, hingehen und aussagen (ich weiß ja auch nicht was meine ex aussagt, wir sind im Streit auseinander gegangen), oder nicht aussagen?
Vorallem, wer ist denn nun in der Haftung?
Sie oder ich?

-- Editiert von Moderator am 14.02.2017 20:49

-- Thema wurde verschoben am 14.02.2017 20:49

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

:forum:

Straftechtliche Fragen sollten unter Strafrecht gestellt werden.



Zitat (von Danielll):
fragte sie mich ob das Geld auf mein Konto überwiesen werden könne. Ich hatte damit natürlich kein Problem.

Der Gesetzgeber schon, weshalb er dann auch den § 288 StGB (Vereiteln der Zwangsvollstreckung) geschaffen hat.



Zitat (von Danielll):
Vorallem, wer ist denn nun in der Haftung?

Strafrechtlich wird ermittelt werden, ob das nun tatsächlich Betrug ist und Du der Beihilfe schuldig bist, gleiches gilt für die Pfändungsvereitelung.

Zivilrechtlich dürfte die Freundin als Vertragspartnerin haften.


Wenn die Freunding das absenden nachweisen kann, dann wäre wohl alle aus der Sache raus, strafrechtlich wie zivilrechtlich. Denn als Privatverkäufer haftet man in der Regel nur bis zur Aufgabe beim Versanddienstleister.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Danielll
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 17x hilfreich)

Hmm Beihilfe , ich hatte ja nichts mit dem versenden zu tun.
Komisch ist auch, dass bisher nur ich einen Brief der Polizei habe.
Soweit ich weiß hat sie noch die Quittung vom paketshop. Dort wurde aber nichts gewogen, sodass ich denke das die Quittung nichtssagend ist.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Was behauptet denn der Käufer? Das ein leerer Karton ankam, oder das nix ankam?

Zitat:
Hmm Beihilfe , ich hatte ja nichts mit dem versenden zu tun.


Musst Du auch nicht zwangsläufig um Dich der Beihilfe schuldig zu machen.


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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von Danielll):
Hmm Beihilfe , ich hatte ja nichts mit dem versenden zu tun.
Du hast dein Konto zur Verfügung gestellt um bewusst eine Pfändung des Geldes zu verhindern. Das reicht völlig um als Beihilfe zu einer Straftat nach §288 StGB angesehen werden zu können!


Zitat (von Danielll):
Soweit ich weiß hat sie noch die Quittung vom paketshop. Dort wurde aber nichts gewogen, sodass ich denke das die Quittung nichtssagend ist.
Dann wurde also vermutlich als Päckchen und nicht als Paket versendet. Sehr sehr schlecht!

Signatur:

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#5
 Von 
Danielll
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 17x hilfreich)

Es wurde per GLS Versendet, soweit ich weiß ist da immer bis 750€ versichert.
Na super sie verkauft was unter ihrem Namen und ihrem Account und ich bin mitschuldig des Beschuldigten Betrugs?
Sollte ich denn zur Aussage gehen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Danielll):
Sollte ich denn zur Aussage gehen?

Vorerst sollte man erstmal schweigen.

Hat man denn schon den Versandnachweis bzw. eine Kopie davon?
Wenn man den hätte, dann wäre das schon etwas mit dem man sich entlasten könnte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Danielll
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Danielll):
Sollte ich denn zur Aussage gehen?

Vorerst sollte man erstmal schweigen.

Hat man denn schon den Versandnachweis bzw. eine Kopie davon?
Wenn man den hätte, dann wäre das schon etwas mit dem man sich entlasten könnte.


Ja, soweit ich weiß hat sie den noch .

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